Doppelbesteuerungsabkommen  

erstellt am
23. 03. 07

Wien (pk) - Am 22.03. verabschiedete der Finanzausschuss ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland ( 2 d.B.) sowie Änderungen in den bestehenden Verträgen mit Schweden ( 27 d.B.) und Slowenien ( 28 d.B.).

In Antworten auf Detailfragen der Abgeordneten erläuterte Finanzstaatssekretär Matznetter: Im Vertrag mit Schweden wird die "Doppelnichtbesteuerung" bei der Veräußerung von Beteiligungen nach einem Wohnsitzwechsel von Schweden nach Österreich ausgeschlossen. Mit Slowenien wurde für Lizenzgebühren eine einheitliche Quellensteuer von 5 % sowie Steuerfreiheit für Zinsen vereinbart, die von einem Vertragsstaat oder der Zentralbank gewährt werden; dasselbe soll bei der Verzinsung von Darlehen der Österreichischen Kontrollbank gelten.
 
zurück