Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Konsumentenschutz  

erstellt am
22. 03. 07

Erste Maßnahmen in den Bereichen Produktsicherheit und grenzüberschreitende Werbefahrten
Eisenstadt (blms) - Der Beitritt Ungarns zur Europäischen Union und dem gemeinsamen Binnenmarkt bringt neue Anforderungen an die mit dem Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten befassten Stellen. Aus diesem Grund hat das Burgenland mit der West-Transdanubischen Region (Komitate Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala) am 21.03. eine Vereinbarung über eine künftige Zusammenarbeit bei der Wahrung von Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten im Burgenland und in den an das Burgenland angrenzenden Komitaten abgeschlossen.

Zusammengearbeitet werden soll bei der Aufklärung von KonsumentInnen, bei Problemen und Beschwerden von grenzüberschreitender Bedeutung sowie bei gefährlichen Produkten. "Weiters werden wir uns über internationale Tätigkeiten informieren und Konsultationen über mögliche gemeinsame Vorgangsweisen führen. Wir werden einander zu internationalen Fachkonferenzen und Veranstaltungen einladen. Als erste konkrete Maßnahmen soll insbesondere in den Bereichen Produktsicherheit und grenzüberschreitende Werbefahrten zusammengearbeitet werden", betonte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst.

Als Mitglieder der Europäischen Union sind sowohl Österreich als auch Ungarn in das von der Europäischen Kommission betriebene Produktsicherheitsnotfallverfahren (RAPEX) eingebunden. Österreich wird über dieses System informiert, wenn in Ungarn gefährliche Produkte auftauchen bzw. umgekehrt. Durch die künftige Zusammenarbeit besteht ein direkter Kontakt zwischen den burgenländischen und westungarischen Behörden. Zusätzlich zur RAPEX-Warnung werden in solchen Fällen Warnungen von beiden Seiten schnell und ohne Zwischenschaltung anderer Stellen weitergeleitet.

Weiters sind gemeinsame Marktaufsicht-Aktionen geplant. Dabei sollen die Prüfkriterien mit den westungarischen Kollegen abgestimmt und akkordierte Produktprüfungen vorgenommen werden. So liefert die Marktaufsicht vergleichbare Ergebnisse. Derartige Aktionen sind vorerst für Softguns und Pocket Bikes geplant. Auch bei grenzüberschreitenden Werbefahrten soll künftig grenzüberschreitend gearbeitet werden. Immer wieder kam es in den vergangenen Monaten vor, dass sich vorgebliche Ausflugsfahrten nach Ungarn als Werbeverkaufsveranstaltungen entpuppten und dabei besonderer Druck auf die Teilnehmer ausgeübt wurde.

In manchen Fällen wurde sogar damit gedroht, Konsumenten nicht mehr nach Österreich mitzunehmen, wenn nicht entsprechend eingekauft werde. Solche Werbeverkaufsveranstaltungen lassen sich nicht gänzlich verhindern, jedoch wollen die verantwortlichen Stellen einen maximalen Schutz auf die Konsumenten erwirken und den Veranstaltern das Handwerk legen. Die heute abgeschlossene Vereinbarung ermöglicht nun, die zuständigen westungarischen Behörden sofort zu informieren und gemeinsame Aktionen gegen konkrete Veranstalter durchzuführen.
 
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