Osterfeuer: Brauchtumspflege ohne Gefahr  

erstellt am
29. 03. 07

In vielen Regionen Österreichs werden Osterfeuer entzündet. Damit es ein schönes Fest ohne Brandunfälle wird, sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden.
Wien (kfv) - Seit der heidnischen Zeit glauben die Menschen an die reinigende Kraft des Feuers. Die Osterfeuer, die am Abend des Karsamstags entzündet werden, haben ihren Ursprung in den „Frühlingsfeuern“, die um 750 in Frankreich erstmals entfacht wurden. Das Feuer sollte den Winter vertreiben und die keimende Saat vor bösen Geistern schützen. „Ein Osterfeuer ist sicher ein faszinierendes Schauspiel. Allerdings sollte den Beteiligten bewusst sein, dass es sich um einen Verbrennungsvorgang handelt, bei dem durchaus 1.000 bis 1.200 Grad Celsius erreicht werden können“, warnt Mag. Birgit Zetinigg, Leiterin des Bereichs Eigentum & Feuer im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Brauchtumsfeuern gefährliche Substanzen eingesetzt werden und jene, die den Winter vertreiben wollten, im Krankenhaus landen. „Beim Anzünden wird sehr oft mit Brandbeschleunigern hantiert“, weiß Dr. Lars-Peter Kamolz von der Intensivstation für Brandverletzte am AKH Wien. „Dabei kommt es zu Verpuffungen, die sich bei den betroffenen Patienten als Verbrennungen im Gesicht und an den Händen zeigen.“

Osterfeuer aus rechtlicher Sicht
Grundsätzlich wird das Abhalten von Brauchtumsfeuern durch das „Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen“ und diverse Bestimmungen auf Landes- und Gemeindeebene geregelt. In Wien muss ein Osterfeuer behördlich von der MA 36 (Feuerpolizei) genehmigt werden. Bei Feuern bis zu einer Größe von einem Kubikmeter Holz reicht ein formloses Ansuchen mit dem Veranstaltungsdatum, dem Ort, der Uhrzeit und dem Namen der verantwortlichen Person. Da in den vergangenen Jahren die Feinstaubwerte stark überschritten wurden, sind Osterfeuer im Raum Graz und Umgebung sowie in Klagenfurt heuer erstmals nicht mehr gestattet.

Tipps für einen gefahrlosen Gruß an den Frühling

  • Osterfeuer sollten bei der örtlichen Feuerwehr angemeldet werden, damit es nicht zu Fehleinsätzen kommt. Am besten sollte auch ein Feuerlöscher der Brandklasse A bereitstehen.
  • Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden, damit es nicht unkontrolliert abbrennt oder Kinder zu nahe zum Feuer gehen.
  • Abstand ist wichtig: Das Osterfeuer sollte wegen der möglichen Rauchentwicklung mindestens 50 Meter von Gebäuden und mindestens 100 Meter von Straßen entfernt abgebrannt werden. Rundherum sollten sich möglichste keine Bäume und Sträucher befinden, damit sich der Brand durch Funkenflug nicht ausbreiten kann.
  • Als Brennmaterial eignen sich vor allem unbehandeltes, naturbelassenes, trockenes Holz und Pflanzenreste. Das Abbrennen unerlaubter Materialien wie Kunststoffe, Autoreifen, Öle oder anderer Abfälle kann Strafen bis zu 7.000 Euro nach sich ziehen.
  • Zum Anzünden keine Brandbeschleuniger wie etwa Benzin verwenden, denn durch Verpuffungen besteht höchste Verbrennungsgefahr! Papier, trockenes Stroh oder Reisig verhindern außerdem Umweltschäden.
  • Wenn das Osterfeuer abgebrannt ist, sollten Asche und restliche Glut gelöscht und mit Erde abgedeckt werden, damit es nicht zu Funkenflug kommt.


Broschüre „Verbrennungen: Prävention und Erste Hilfe“
Das KfV hat gemeinsam mit der Intensivstation für Brandverletzte im AKH eine Broschüre herausgegeben, die auf 16 Seiten Sicherheitstipps gibt. Die Broschüre kann über die Hotline 01-40400 6860 bestellt und auf http://www.kfv.at herunter geladen werden.

 
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