Sozialpartner einigen sich auf Arbeitszeitpaket  

erstellt am
03. 05. 07

Leitl: neue Spielräume für Unternehmen; Hundstorfer: Gerechtigkeit für Teilzeitbeschäftigte
Wien (pwk) - „Es war eine lange und schwere Geburt, aber das Kind lässt sich herzeigen. Das Arbeitszeitpaket bringt den Unternehmen die Spielräume, die für den Wirtschaftsstandort Österreich dringend nötig sind“, kommentiert Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Sozialpartnereinigung zum Arbeitszeitgesetz.

„Wir haben mit unserem Vorschlag eine win-win-Situation geschaffen. Die Möglichkeiten einer Arbeitszeitverlängerung werden zwar ausgeweitet, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen über Arbeitszeitgestaltung und Abgeltung durch Kollektivvertrag bleibt aber auch künftig erhalten. Mit dem Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten wurde ein Meilenstein vor allem für Frauen gesetzt“, sagt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer.

Die Sozialpartner haben sich nach schwierigen Verhandlungen unter anderem auf folgende Punkte geeinigt:

  • Bei einer Viertagewoche können 10 Stunden Normalarbeitszeit betrieblich oder individuell vereinbart werden – bisher war dazu der Kollektivvertrag nötig und die Tage mussten zusammenhängen.
  • 10 Stunden Normalarbeitszeit sind nun auch bei Gleitzeitvereinbarungen möglich. Bisher galt das nur in den Branchen, wo das der Kollektivvertrag vorsah.
  • Die Möglichkeiten, bei Überstunden 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu beschäftigen, werden ausgeweitet.
  • Dazu kommen Erleichterungen bei Schichtarbeit.
  • Leichtere Durchsetzbarkeit der Abgeltung von Zeitguthaben.
  • Effektivere Strafbestimmungen.


„Geblockte Arbeitszeiten und Gleitzeit sind meist auch im Interesse der Arbeitnehmer. Das hat uns die Zustimmung erleichtert“, erklärt Hundstorfer zu den Flexibilisierungsmaßnahmen.

Dafür wird ein Zuschlag von 25% für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten eingeführt.

Der Zuschlag kommt aber nicht sofort zur Anwendung. Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal (oder einem anderen, definierten 3-Monats-Zeitraum) durch Zeitausgleich abgegolten werden. Sind saisonale Schwankungen vorhersehbar, kann jeweils angepasste Arbeitszeit vereinbart werden. Schließlich können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche maßschneidern und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren.

Nach dem Sozialpartnervorschlag sollen die Neuerungen am 1. 1. 2008 in Kraft treten. Damit können sich die Sozialpartner auf Kollektivvertrags- und Betriebesebene noch auf die Änderungen, insbesondere den Zuschlag, einstellen.

Die Arbeitszeitflexibilisierung war seit 2000 ein Vorhaben in allen Regierungsprogrammen. Nach einer Grundsatzeinigung der Sozialpartner im November 2006, die ins jüngste Regierungsprogramm Eingang fand, haben sich Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer nun auch auf die konkrete Umsetzung geeinigt.

 
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