Plassnik "Bürgernahes und vereinfachtes Wählen im Ausland"  

erstellt am
02. 05. 07

Ministerrat beschließt Wahlrechtsnovelle
Wien (bmeia) - "Auslandsösterreicher sind Pioniere des weltoffenen Österreich und in vielerlei Hinsicht Vermittler unseres Landes in der Welt. Ihre aktive Teilnahme an den Wahlen in Österreich war aber bisher durch viele administrative Hürden erschwert. Die Bundesregierung macht heute Nägel mit Köpfen. Mit der umfassenden Wahlrechtsnovelle wird das Wählen im Ausland stark vereinfacht und bürgernäher gemacht", sagte Außenministerin Ursula Plassnik anlässlich des Beschlusses über die Novellierung des Wahlrechts im Ministerrat am 02.05.

"Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass wir diese Verbesserungen für die Auslandsösterreicher klar im Regierungsprogramm verankern und rasch umsetzen. Es freut mich, dass dies mit dem heutigen Beschluss bereits wenige Monate nach Regierungsantritt gelungen ist. Ich hoffe auf eine zügige Behandlung im Parlament, damit die Auslandsösterreicher schon bei den Europawahlen 2009 von den konkreten Verbesserungen beim Wahlvorgang profitieren können", so Plassnik.

Um an Wahlen in Österreich teilnehmen zu können, mussten Auslandsösterreicher bisher ihre Stimmabgabe von einem Notar oder einem anderen österreichischen Staatsbürger bezeugen lassen. Für viele Auslandsösterreicher stellt dieses Erfordernis eine erhebliche Barriere dar, die sie von der Stimmabgabe abhielt. "In Zukunft wird das Beantragen, Ausfüllen und Abschicken der Wahlkarte genügen. Damit wird eine echte Briefwahl möglich", sagte die Außenministerin.

Darüber hinaus wurden im Ausland wohnhafte Österreicher bisher automatisch nach 10 Jahren aus der Wählerevidenz gestrichen und konnten somit keine Wahlkarte mehr beantragen. "Eine Streichung aus der Wählerevidenz hinter dem Rücken der Auslandsösterreicher ist künftig ausgeschlossen. Das neue Wahlrecht sieht vor, dass sie über eine bevorstehende Streichung persönlich informiert werden müssen und somit die Eintragung verlängern können", so Plassnik.

   
Wahlrechtsreform
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 wird unter anderem die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert, die Briefwahl eingeführt, das Alter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre gesenkt und das Wählen im In- und Ausland wesentlich vereinfacht.

Die Wahlrechtsreform stellt eine der größten und umfassendsten Änderungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, der Europawahlordnung, des Volksabstimmungsgesetzes 1972, des Volksbefragungsgesetzes 1989, des Wählerevidenzgesetzes 1973 und des Europa-Wählerevidenzgesetzes seit deren Bestehen dar. Das Wählen soll damit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch einfacher gemacht werden.

Legislaturperiode
Die Legislaturperiode wird auf fünf Jahre verlängert. Es besteht damit für die Bundesregierung die Möglichkeit mehr Vorhaben umzusetzen und die Österreicherinnen und Österreicher müssen weniger oft zur Wahl gehen.

Wahlalter
Künftig wird, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahlen sowie bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen seine Stimme abgeben dürfen oder ein Volksbegehren unterschreiben können. Österreich ist damit der erste Staat, der das seinen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.

Briefwahl
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann dies künftig auch auf dem Postweg tun, gleichgültig ob er sich in Österreich oder einem anderen Staat aufhält. Bei der Konzipierung wurde dabei auf eine einfache Administrierbarkeit geachtet. Mit dem einheitlichen Wahlkartenvordruck kann man zukünftig entweder, wie bisher, im bewährten Wahlkartensystem vor einer Wahlbehörde oder mittels eines "Wahlbriefes" seine Stimme abgeben.

Für Auslandsösterreicher werden Zehn-Jahres-"Abonnements" für Wahlkarten eingeführt. Es ist damit nicht mehr erforderlich, bei jeder Wahl neuerlich eine Wahlkarte zu beantragen. Sie wird dem Antragsteller vielmehr automatisch zugesandt.

Internationale Wahlbeobachtung
Österreich hat als Teilnehmerstaat der OSZE im Rahmen von zwei internationalen OSZE-Treffen, 1990 und 1999, die dort bekundeten Absichterklärungen mitgetragen. Die innerstaatliche gesetzliche Verankerung der Grundsätze des "Kopenhagener Dokuments" wird in Hinkunft die internationale Wahlbeobachtung im Rahmen von OSZE-Missionen ermöglichen.

Konkret ist eine Weitergabe der Daten der akkreditierten internationalen Wahlbeobachter und Begleitpersonen an die nachgeordneten Wahlbehörden, sowie eine Zusammenfassung und Weitergabe der Daten der Wahllokale sowie der Öffnungszeiten an die im Bereich der OSZE für die Durchführung der Wahlbeobachtung zuständigen Stelle, im Weg des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, vorgesehen.

Legistische Bereinigungen
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 werden eine Reihe legistischer Unschärfen und Redaktionsversehen bereinigt.

Der § 106 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) wird insofern "repariert", als es in Hinkunft wieder eine Obergrenze für die Zahl der auf einem Bundeswahlvorschlag angeführten Bewerberinnen und Bewerber geben wird. Diese müssen außerdem der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, sofern sie nicht schon auf einem Landeswahlvorschlag aufscheinen.

Die Pauschalvergütungen werden nach einer – schon jetzt gesetzlich verankerten – Valorisierung auf ganze Euro-Cent-Beträge lauten.

Quelle: Bundesministerium für Inneres
     
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