Symposium "Terrorismus und Menschrechte"  

erstellt am
14. 05. 07

Experten diskutieren im Bundesministerium für Justiz neue Entwicklungen und Herausforderungen
Wien (bmj) - Bundesministerin Maria Berger eröffnete am 11.05. ein Symposium der österreichischen Landesgruppe der Internationalen Strafrechtsgesellschaft zum Thema Terrorismus und Menschenrechte. In ihrer Rede betonte die Justizministerin die Brisanz des Themas: „Gerade in der Terrorismusbekämpfung sehen wir uns, sowohl international als auch national, immer wieder mit Anlassgesetzgebungen konfrontiert. Dabei wäre es gerade bei diesem Thema so wichtig, in Ruhe über grundlegende und menschenrechtskonforme Strategien nachzudenken.“

Bei der Terrorismusbekämpfung ist es in den letzten Jahren zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Staaten auf internationaler Ebene und vor allem auf EU-Ebene gekommen, zum Beispiel der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus oder die Einführung des Europäischen Haftbefehls. Diese verstärkte Kooperation ist grundsätzlich positiv zu werten. Die Justizministerin betonte, dass nicht zuletzt das Anliegen der besseren Terrorismusbekämpfung Anlass für die Stärkung von Europol und Eurojust war. Auch in der Bekämpfung der Geldwäsche, die bei der Finanzierung von Terrorismus eine Rolle spielt, konnten in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt werden.

Die Justizministerin wies darauf hin, dass die Terrorismusbekämpfung in einem Spannungsverhältnis zu den Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger steht. „Natürlich soll die Terrorismusbekämpfung das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen schützen; sie darf aber andererseits auch nicht dazu führen, in diverse andere wichtige Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz undifferenziert einzugreifen“, wies Berger auf den so wichtigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin.

Die Justizministerin betonte, dass die Kritik von Experten an einer zu weitgehenden Einschränkung der Menschenrechte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung sehr ernst genommen werden müssen. So hat etwa die Internationale Helsinki Föderation für Menschenrechte in ihrem kürzlich erschienenen Jahresbericht für 2006 erhebliche Bedenken zu den Entwicklungen bei der Terrorismusbekämpfung geäußert.

Tatsächlich lagen die Schwerpunkte der Europäischen Union im Strafrechtsbereich in den letzten Jahren bei der Ausweitung von Tatbeständen, bei der Entwicklung von Mindeststrafen sowie bei der vereinfachten und schnelleren Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Justizministerin Berger wünscht sich für die Zukunft, „dass die EU auch strafbarkeitsbegrenzende und die Grundrechte ausbauende Maßnahmen beschließt. Leider hat sich das im Strafrechtsbereich immer noch geltende Einstimmigkeitsprinzip in der EU als sehr hinderlich erwiesen. Dennoch hoffe ich, dass ein im grundrechtlichen Bereich sehr wichtiges Gesetzesprojekt, nämlich der Entwurf für einen Rahmenbeschluss über die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren, nach mittlerweile mehrjährigen Verhandlungen demnächst zu einem guten Abschluss kommen wird. Wir sprechen in Europa ja zu Recht von einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Es ist mir ein großes Anliegen, dass zwischen diesen drei Aspekten eine nachhaltige Ausgewogenheit gefunden wird.“

Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass der gegenwärtige internationale Terrorismus erfolgreich mit den Mitteln bekämpft werden kann, die demokratischen Staaten unter voller Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der international garantierten Menschenrechte zur Verfügung stehen. „Es wäre der falsche Weg, wichtige Güter der Demokratie wie Freiheit und Rechtssicherheit, zu Gunsten eines oft bloß vermeintlichen Sicherheitsgefühls aufzugeben. Die Terrorismusbekämpfung muss sich daher auf die Verbesserung und Effizienzsteigerung rechtsstaatlicher Verfahren konzentrieren“, schloss Berger.
 
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