Öffentlicher Nahverkehr gesichert  

erstellt am
11. 05. 07

 Rack: Grünes Licht für den öffentlichen Personennahverkehr
Goldener Mittelweg zwischen Liberalisierung und Monopol
Brüssel (övp-pd) - Effizientere Transportdienste von besserer Qualität, mehr Rechtssicherheit und neue Regeln, die auf die Bedürfnisse der Städte und Regionen besser eingehen: Das bringt die Neuregelung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf Straße und Schiene, die gestern vom Europäischen Parlament endgültig angenommen wurde. "Brüssel regelt damit nicht die Bim, aber schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen, der einen fairen Wettbewerb genauso wie die Gewährleistung eines funktionierenden öffentlichen Nahverkehrs sichert", ist der ÖVP-Verkehrssprecher im Europaparlament, Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack, zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis.

Sechs Jahre nach dem ersten Vorschlag der Kommission konnte das Europäische Parlament in dieser Woche in zweiter Lesung über den Verordnungsentwurf abstimmen. Der Vorschlag berücksichtigt dabei den Umstand, dass die zuständigen städtischen und regionalen Behörden ihre jeweiligen Bedürfnisse selbst am Besten kennen. "Daher bekommen sie auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie ÖPNV-Dienste selbst erbringen oder für den Wettbewerb öffnen wollen", so Rack.

Werden jedoch die Dienste Dritter, die keine internen Betreiber sind, in Anspruch genommen, so müssen die öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden. Weiters muss sichergestellt werden, dass nicht durch ein Monopol in seinem Heimatland geschützte Großanbieter die tatsächlichen Beförderungsleistungen an Unterauftragnehmer weitergibt. "Wir haben auch durchgesetzt, dass die zuständigen Behörden auch zusätzliche Sozial-, Umwelt- oder Qualitätskriterien in die Vergabeverfahren einführen können. Für bessere Chancen von Kleinbetrieben, die ansonsten im Wettbewerb mit internationalen Unternehmen kaum bestehen könnten, soll ebenfalls gesorgt sein", informierte Rack.

"Das Europäische Parlament hat einen goldenen Mittelweg zwischen vollständiger Liberalisierung und der Beibehaltung bestehender Monopole gefunden. Jetzt muss nur noch der Rat unsere Änderungen auch akzeptieren, damit diese bereits längst überfällige Verordnung rasch in Kraft treten kann", so abschließend Rack.

 

 Haberzettl: Abstimmungserfolg im EU-Parlament ist auch ein Erfolg der Gewerkschaften
GdG und vida begrüßen wichtigen Schritt zum Schutz des öffentlichen Nahverkehrs
Wien (ögb) - "Vielleicht noch kein Grund zu überschäumender Freude, aber doch zu großer Zufriedenheit." So kommentieren Wilhelm Haberzettl, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida, und Christian Meidlinger, Vorsitzender der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament über den öffentlichen Personennahverkehr. Der wichtigste Erfolg: Länder und Gemeinden können weiterhin selbst über ihren Nahverkehr bestimmen, die ausnahmslose Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung kommt nicht.

"Dieses Ergebnis ist ein Erfolg der Gewerkschaften", stellt Christian Meidlinger fest und fügt hinzu: "Aber auch verantwortungsvollen PolitikerInnen wie dem SP-Europaabgeordneten Jörg Leichtfried gebührt Dank für Ihren Einsatz."

"Unsere jahrelangen Anstrengungen haben sich ausgezahlt. Das EU-Plenum hat trotz einer rechtskonservativ-liberalen Mehrheit blinder Liberalisierung eine klare Absage erteilt", sagt Haberzettl. "Ein Ausschreibungswettbewerb zum Beispiel in den dichten S-Bahnverkehren europäischer Großstädte wie Paris, München oder Wien hätte katastrophale Ergebnisse gehabt."

Verbindliche Qualitätsstandards und Schutz der ArbeitnehmerInnen fehlen
"Einige Forderungen der Gewerkschaften sind allerdings weiter offen. Es bleibt noch genug zu tun. So wurden die geforderten verbindlichen Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen nicht angenommen", sagt Meidlinger. Ein besonderer Wermutstropfen ist auch der fehlende Schutz der ArbeitnehmerInnen bei Betreiberwechsel. Der Job bleibt gleich, der Bus bleibt gleich, aber der Arbeitgeber wechselt, und damit der Lohn und die Arbeitsbedingungen, und das alle paar Jahre. "Dass es hier nur fakultativ möglich ist, den Mitarbeiter mit seinem Arbeitsvertrag zu übernehmen, ist ein Skandal, den wir nicht auf sich beruhen lassen werden", so Haberzettl.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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