Festlegung der allgemeinen Politik der Kommission zur Bekämpfung der Internetkriminalität  

erstellt am
23. 05. 07

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat die Mitteilung „Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ angenommen. Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Absprache und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie zwischen diesen und dem privaten Sektor sollen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Internetkriminalität spielen und andere auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene ergriffene Maßnahmen ergänzen.

Kommissionsvizepräsident Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, erklärte: „Die Europäische Kommission macht heute einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Formulierung einer allgemeinen europäischen Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Diese Politik soll langfristig eine verbesserte operative Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, eine bessere politische Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Mitgliedstaaten, etwaige Legislativmaßnahmen sowie eine politische und rechtliche Zusammenarbeit mit Drittländern einschließen. Wesentliche Voraussetzungen für die Erreichung unserer Ziele werden Sensibilisierungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen sein. Diese Politik wird nur Wirkung entfalten können, wenn der Dialog mit der Wirtschaft verstärkt wird.“

Mit der Verbreitung des Internet und anderer Informationssysteme ist ein sich rasch über die internen und externen Grenzen der EU bewegender Strom von Informationen, Produkten und Dienstleistungen entstanden. Für die Verbraucher und die Bürger im Allgemeinen hat dies viele positive Auswirkungen mit sich gebracht. Gleichzeitig haben sich dadurch aber auch viele neue Möglichkeiten für Kriminelle eröffnet. So ist ein Schema von neuen Straftaten erkennbar, die sich gegen das Internet richten oder mit Hilfe von als Tatinstrument dienenden Informationssystemen begangen werden. Sowohl herkömmliche Straftaten wie Betrug und Fälschung als auch neue Kriminalitätsformen wie das Veröffentlichen von illegalen Inhalten über elektronische Medien (z.B. über den sexuellen Missbrauch von Kindern, oder zur Aufstachelung zu Rassenhass) und Straftaten gegen elektronische Netze (Angriffe auf Informationssysteme, Denial-of-Service-Angriffe und Hacking) sind in einem ständigen Wandel begriffen, mit dem der Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden nur schwer Schritt halten können. Da es sich hierbei im Wesentlichen um grenzüberschreitende Straftaten handelt, besteht die Notwendigkeit, die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung zu verbessern. Die koordinierten Angriffe, die unlängst gegen die Informatiksysteme eines Mitgliedstaats verübt wurden, machen ein koordiniertes, die Kommission und die Mitgliedstaaten einschließendes Vorgehen auf EU-Ebene umso erforderlicher. Über die Notwendigkeit, auf EU-Ebene Maßnahmen zu ergreifen, besteht in Europa weitgehend Einigkeit.

Da die operative Strafverfolgung hauptsächlich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegt, beschränkt sich das Vorgehen auf einzelne Punkte, in denen eindeutig ein zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene bewirkt werden kann, so dass es sich hierbei zunächst in erster Linie um Koordinierungsmaßnahmen handeln wird.

Die Europäische Kommission ist in der idealen Position, um diese Politik in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Organisationen zu koordinieren. Die wichtigsten kurzfristigen Ziele sind:

  • die Verbesserung und Erleichterung der Absprache und Zusammenarbeit zwischen den mit der Bekämpfung der Internetkriminalität befassten Stellen sowie sonstigen zuständigen Behörden und Sachverständigen in der Europäischen Union,
  • die Entwicklung eines kohärenten politischen Rahmens der EU für die Bekämpfung der Internetkriminalität,
  • die Schärfung des Bewusstseins für die durch die Internetkriminalität verursachten Kosten und Gefahren.


Bezüglich der nächsten Schritte merkte Vizepräsident Frattini an: „Wir müssen diese Vorstellungen in Form praktischer Maßnahmen weiterentwickeln. Als Folgemaßnahmen werden wir unter anderem konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung unserer Ziele ergreifen, die sowohl den privaten Sektor als auch den öffentlichen Sektor einschließen werden. Es ist wichtig, mit den Mitgliedstaaten, den zuständigen EU-Organen und internationalen Organisationen sowie sonstigen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, um optimale Ergebnisse zu erreichen.“

 
zurück