Plassnik: "Europarat ist menschenrechtliches Gewissen unseres Kontinents"  

erstellt am
22. 05. 07

Arbeitstreffen der Außenministerin mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats
Wien (bmeia) - "Seit bald 6 Jahrzehnten ist der Europarat tragende Säule der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft. Er ist sozusagen das menschenrechtliche Gewissen unseres Kontinents." Das sagte Außenministerin Ursula Plassnik anlässlich ihres Gesprächs mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarates, Thomas Hammarberg. "Die Expertise und Empfehlungen des Menschenrechtskommissars sind wertvolle Orientierungshilfe und Ansporn."

Plassnik ließ sich über den kürzlich in Tschetschenien stattgefundenen Besuch des Kommissars umfassend informieren. Zum Thema Dialog der Religionen erläuterte die Außenministerin ihre Initiativen und ihren besonderen Fokus auf Jugendliche und Frauen, wie etwa die Internationale Konferenz "Muslimische Jugendliche und Frauen im Westen", die sie am 15. Mai in Salzburg eröffnete. Thomas Hammarberg seinerseits informierte über seine Gespräche mit muslimischen Gemeinden in der Ukraine sowie seinen bevorstehenden Besuch in Bosnien und Herzegowina.

Plassnik und Hammarberg sprachen auch über die Stärkung der europäischen und internationalen Menschenrechtsarchitektur. "Neben dem Europarat und seinen Überwachungseinrichtungen besteht mit der Europäischen Agentur für Grundrechte (EGRA) seit 1. März ein Kompetenzzentrum für Grundrechtsfragen in Bezug auf EU-Recht." Um das Potential beider Institutionen voll auszuschöpfen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der EGRA und dem Europarat vorgesehen. Die Gesprächspartner stimmten überein, dass die EGRA ein breites Mandat brauche.

"Es ist unser dauerndes Bemühen, den Menschenrechtsschutz in Österreich auf hohem Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Dabei arbeitet die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft", so Plassnik.

Hammarberg betonte im Gespräch mit der Außenministerin, dass im Zuge der im Regierungsprogramm vorgesehenen Vorbereitung einer Verfassungsreform eine weitere Stärkung des Menschenrechtsschutzes angestrebt werden solle. Dazu könne er Expertise einbringen.
 
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