Buchinger: Maturareise richtig buchen erspart Ärger!  

erstellt am
29. 05. 07

Wien (nso) - Reiseveranstalter entdecken Schulabschluss-Reisen zunehmend als Gewinn versprechendes Geschäftsgebiet oder haben sich sogar darauf spezialisiert. Schon zum Ende des vorletzten Schuljahres, also jetzt, vor dem Sommer, suchen Vertreter von Maturareiseveranstaltern gehäuft Schulen auf, um bei den zukünftigen MaturantInnen für ihre Produkte zu werben. "Jugendliche haben bei dieser Gelegenheit oft spontan verbindliche Verträge abgeschlossen, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein", erläutert Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger die Problematik. "Die Aufklärung der Jugendlichen in diesem Zusammenhang ist mir wichtig, verpflichten sich doch SchülerInnen mit der Abschlussreise oft zum ersten Mal selbst zu größeren Geldausgaben. Wer frühzeitig lernt, Angebote und Verträge richtig zu lesen, hat für’s Leben gelernt", so Buchinger. Das Konsumentenschutzministerium hat auf seiner Web-Seite www.bmsk.gv.at die wichtigsten Informationen über die Fallen bei Maturareisen zusammengefasst. Gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium erhalten alle höheren Schulen in den nächsten Tagen ein Informationsblatt, in dem alle Tipps aufgelistet sind, damit man bei der Buchung der Maturareise auf der sicheren Seite ist.

Das Konsumentenschutzministerium ist immer wieder mit Anfragen von Betroffenen bezüglich des rechtlichen Hintergrundes und der Stornobedingungen bei Matura- und Abschlussreisen konfrontiert. Dabei spielt vor allem das Alter der SchülerInnen eine Rolle. Wer nämlich bereits 18 ist, ist voll geschäftsfähig und kann daher jede Art von Verträgen rechtswirksam ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Dies bringt aber auch Verantwortung mit sich, denn Verträge sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - vom Zeitpunkt ihres Abschlusses an verbindlich. Ihre Nichteinhaltung ist mit Stornokosten verbunden. Anders ist es bei noch nicht 18-Jährigen: Hier ist die Notwendigkeit der Zustimmung der Eltern im Einzelfall zu prüfen.

In aller Regel ist ein Rücktritt vom Reisevertrag nur bei Zahlung einer -oft nicht unbeträchtlichen - Stornogebühr möglich. Diese beträgt nach den üblicherweise verwendeten Allgemeinen Reisebedingungen 10% - 85% des Reisepreises und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung.

Daher ist es wichtig, die Stornobedingungen vor Vertragsabschluss genau zu lesen! Die Stornoversicherung deckt keineswegs immer die anfallenden Kosten!

Das Informationsblatt des Konsumentenschutzministeriums für die SchülerInnen mit kurzen, praktischen Tipps ist auf der Homepage des BMSK (http://www.bmsk.gv.at) ab sofort abrufbar. Es wird in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium auch an die Schulen versandt.
 
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