Gesetz für Aktion Scharf gegen Koma-Trinken in Begutachtung  

erstellt am
06. 06. 07

Künftig wird per Bundesgesetz Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche auf Handel ausgeweitet
Wien (bmwa) - "Das Koma-Trinken junger Menschen müssen wir nach besten Kräften bekämpfen. Daher sieht die neue Gewerbeordnung, die heute in Begutachtung geht, deutlich härte Maßnahmen gegen die Abgabe von Alkohol an Jugendliche vor. Zudem werden die Strafen bei Verstößen verschärft", erklärt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.

Der 3-Punkte-Maßnahmenplan im Detail

  1. Das Verbot des Alkoholverkaufs wird auf den Handel, also etwa Supermärkte und Tankstellenshops, ausgeweitet. Bisher bestand dieses Verbot laut Gewerbeordnung nur beim Ausschank von Alkohol in Gasthäusern oder auf Zeltfesten.
  2. Eine generelle Ausweispflicht wird eingeführt. Das bedeutet, dass Wirt, Händler, die Kassiererinnen den Ausweis des Jugendlichen kontrollieren müssen, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass das Mindestalter des Jugendlichen noch nicht erreicht ist. Der Ausweis muss selbstverständlich ein möglichst fälschungssicherer sein, wie etwa ein Mopedführerschein, Reisepass, oder Personalausweis.
  3. Es wird künftig eine Mindeststrafe in Höhe von 180 Euro geben. Das sind 5 Prozent der Maximalstrafe, die ebenso erhöht wird: von 2.180 auf 3.600 Euro. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession. Vor allem ist auch die Kotrolle notwendig. Es bedarf einer Intensivierung der Schwerpunktaktionen. "Dazu wird es eine Weisung meinerseits an die Landeshauptleute geben, damit die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden stärker und öfter kontrollieren - auch mit Unterstützung der Polizei", kündigt Bartenstein an.


Den Jugendschutz in seiner derzeitigen Form hält Bartenstein für einen "zahnlosen Tiger". "Altersgrenzen für harte Getränke liegen in Burgenland, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg bei 16 Jahren, in den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Die Ausweispflicht sei nicht einheitlich geregelt, und wenn, dann handle es sich eher um eine schwammige Bestimmung. "Nun wird es eine Zange geben zwischen Länder- und Bundesgesetzgebung, Jugendschutz und Gewerberecht." Bartenstein geht davon aus, dass die Novelle der Gewerbeordnung bis Herbst in Kraft ist. "Die Gesundheitsministerin hat bei ihren Gesprächen mit den Ländern, die Jugendschutzbestimmungen zu harmonisieren, meine volle Unterstützung", so Bartenstein.

Der Minister weiß sich mit diesen Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Bevölkerung: "Vier Fünftel der Österreicherinnen und Österreicher sind für Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch. Hier haben die Medienberichte der letzten Tage und Wochen zur Bewusstseinsbildung beigetragen, dass es sich nicht um aufgebauschte Einzelereignisse handelt."

 
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