Molterer: "Wichtiger Beitrag im Kampf gegen Geldwäsche"  

erstellt am
18. 06. 07

Neue Einfuhrbestimmungen für Barmittel in EU ab 15.06. wirksam - Beträge über 10.000 Euro zu deklarieren
Wien (bmf) - Barmittel, die von Personen bei der Ein- und Ausreise in die und aus der EU mitgeführt werden und einen Wert von 10.000 Euro oder mehr betragen, unterliegen ab sofort der zwingenden Anmeldung bei den Zollbehörden.

"Wir bekämpfen damit die grenzüberschreitende Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus" erklärt Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer die eu-weiten Maßnahmen.

Die bereits vom EU-Ministerrat im Jahr 2005 verabschiedete Verordnung zur Kontrolle von Bargeldbewegungen gilt ab 15. Juni 2007 in allen Mitgliedsstaaten.

Die Zollbehörden sind nach den gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, ungeachtet der bestehenden Anmeldepflicht Reisende zu befragen, ihr Gepäck und Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld bei Verdacht auf Geldwäsche auch sicherzustellen.

"Unsere Zöllner leisten in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag, für mehr Sicherheit in unserem Land, zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes und zur Festigung des guten Rufs unseres Bankenplatzes Österreich" so Molterer.

Eine Verletzung der Anmelde- bzw. Auskunftspflicht kann von den Zollbehörden bei vorsätzlicher Begehung mit bis zu 10.000 Euro und bei fahrlässiger Begehung mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Anmeldeformulare können auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter http://www.bmf.gv.at/ - Formulare - Zoll - sonstige - ZA 292 sowohl in Deutsch als auch in Englisch heruntergeladen oder beim Zollamt abgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt beim Zollbeamten bei der Ein- oder Ausreise unter Vorlage dieser Anmeldung. Um eine rasche Abwicklung zu gewährleisten, wird empfohlen, das Anmeldeformular schon vorher auszufüllen und dem Zollbeamten die vollständige Deklaration abzugeben.
 
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