Außenministerium stellt Ermittlungen gegen BAWAG ein  

erstellt am
22. 06. 07

Wien (bmeia) - Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat am 21.06. entschieden, die Ermittlungen wegen der Schließung kubanischer Konten durch die BAWAG P.S.K. im April des Jahres nicht fortzuführen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Kündigung der Konten aller kubanischen Kunden durch die BAWAG hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Anordnung von Außenministerin Ursula Plassnik Ermittlungen im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdacht auf Verletzung von EU-Bestimmungen gegen die extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen eingeleitet.

Die Ermittlungen erfolgten auf Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Bestrafung von Verstößen gegen die Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 2271/96. Diese EG-Verordnung verbietet die extraterritoriale Wirkung von bestimmten US-Gesetzen, darunter des so genannten Helms Burton Act, in der Europäischen Union.

Anfang Mai 2007 wurde seitens der BAWAG bekannt gegeben, dass die Bank die Geschäftsbeziehungen zu kubanischen Staatsbürgern wieder aufnehme und dass der neue Mehrheitseigentümer Cerberus mittlerweile bei der zuständigen US-Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Anwendung extraterritorial wirkender US-Gesetzgebung erhalten habe.

Die detaillierte rechtliche Prüfung durch das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, in Kooperation mit der Europäischen Kommission, hat ergeben, dass die Ermittlungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz nicht mehr fortzuführen sind.
 
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