Höchstgrenzen für Roaming-Gebühren ab Herbst 2007  

erstellt am
20. 06. 07

Staatssekretärin Kranzl lobt schnelles Handeln der EU
Wien (pk) - Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union befasste sich in seiner Sitzung vom 19.06. eingehend mit den Themen Roaming-Gebühren in öffentlichen Mobilfunknetzen.

Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Christa Kranzl, wies in in ihrem Eingangsstatement darauf hin, dass die Europäische Kommission am 12. Juli 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen präsentiert hat, der Höchstgrenzen bei den Entgelten vorsieht. Die teilweise sehr hohen Preise, die die Mobilfunkkunden für das Auslandsroaming zahlen mussten, waren schon seit einigen Jahren Anlass für Kritik, vor allem zu Beginn der Urlaubszeit. Es sei daher erfreulich, dass es unter der deutschen Präsidentschaft zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat gekommen sei, die im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ist. Die Kernpunkte des Kompromisses betreffen sowohl den Großhandelspreis (maximal 0,30 Euro pro Minute; nach 12 bzw. 24 Monaten eine automatische Gebührenabsenkung auf 0,28 Euro bzw. 0,26 Euro) als auch den Endkundenpreis. Für die Konsumenten bedeutet dies, dass ein so genannter "Eurotarif" als absolute Obergrenze eingeführt wird. Aktive Gespräche sollen demnach nicht mehr als 0,49 Euro, passive nicht mehr als 0,24 Euro kosten. Überdies sollen die Gebühren nach 12 bzw. 24 Monaten automatisch auf 0,46 Euro/0,22 Euro bzw. 0,43 Euro/0,19 Euro gesenkt werden.

Die Betreiber müssen ihren Kunden binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit zum Wechsel in den Eurotarif anbieten. Die Kunden haben danach zwei Monate Zeit, um ihre Wahl zu treffen. Tun sie dies nicht, dann werden sie automatisch auf den Eurotarif umgestellt. Wichtig sei auch, dass ein Tarifwechsel innerhalb nur eines Arbeitstages möglich sein soll. Kranzl ging davon aus, dass die Verordnung am 29. Juni im Amtsblatt veröffentlicht wird und per 30. Juni in Kraft tritt. Die Regulierung der Großhandelspreise soll zwei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, die Transparenzbestimmungen drei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden; dies heißt Ende September bzw. Ende Oktober. Generell gilt die Verordnung drei Jahre lang, danach soll eine Evaluierung durchgeführt werden. Von österreichischer Seite wurde die Tarifsenkung immer ausdrücklich begrüßt, betonte Kranzl, gleichzeitig sollte aber auch eine Flexibilität bei der Tarifgestaltung erhalten bleiben.

Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach von einem vernünftigen Schritt, der den Bürgern beweise, dass die EU gute Lösungen finden kann. Der einzige Wermutstropfen sei, dass den Mobilfunkbetreibern noch eine Schonfrist bis Herbst eingeräumt wird, da die Verordnung erst nach der Urlaubszeit im September bzw. im Oktober in Kraft trete.

Auch Abgeordnete Beatrix Karl (V) begrüßte die Verordnung, die wichtig für die europäischen und österreichischen Konsumenten sei. Etwas paradox erscheinen ihr jedoch die Begründungen von Seiten der EU, da u.a. ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes ins Treffen geführt werde, obwohl bei dieser Maßnahme der Verbraucherschutz im Vordergrund stehe.

Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) befürwortete grundsätzlich die Senkung der Handytarife. Bedauerlich sei jedoch, dass die niedrigsten Gebühren erst nach drei Jahren wirksam werden. Abgeordnete Gabriela Moser (G) erkundigte sich danach, ob auch SMS von dieser neuen Regelung betroffen sind.

Die Verordnung, die nach einer vernünftigen Lösung ausschaue, sei bereits eine politische Realität, die man nur mehr zur Kenntnis nehmen könne, erklärte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F). Er frage sich, was nach Ablauf der drei Jahre passiert.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bezeichnete die Verordnung als eine längst fällige Initiative, da in diesem Bereich teilweise "Raubrittermethoden" angewandt und die Konsumenten mit "0-Euro-Tarifen" in die Falle gelockt wurden. Offensichtlich handle es sich um einen Kompromiss, da den Mobilfunkbetreibern noch das Sommergeschäft ermöglicht wird.

Bei der vorliegenden Verordnung handle es sich ihrer Meinung nach um ein Musterbeispiel, wie schnell Lösungen in der EU gefunden werden können, wenn alle Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen, meinte Staatssekretärin Christa Kranzl. Sie glaube, dass der Inkrafttretenstermin im Herbst ein vertretbarer Kompromiss sei, zumal die Netzbetreiber sich eine Neuregelung erst ab 1.1.2008 wünschten. Wichtig sei auch, dass nach 18 Monaten ein Bericht vorgelegt werden müsse, wodurch eine erste Evaluierung vorgenommen werden kann. Es werde u.a. streng darauf geachtet, dass es zu keiner Kostenverschiebung kommt und im Gegenzug etwa andere Dienstleistungen oder die Inlandstarife erhöht werden. SMS und mobiles Breitband fallen derzeit noch nicht unter die Verordnung, diese Punkte müssen jedoch weiterverfolgt werden, betonte Kranzl.
 
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