Grenzüberschreitende Mobilität von österreichischen Kapitalgesellschaften wird erleichtert  

erstellt am
28. 06. 07

Niedrigere Kosten und mehr Rechtssicherheit – Gesetzesentwurf passiert Ministerrat
Wien (bmj) - Der Ministerrat hat am 27.06. dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Maria Berger zugestimmt, der österreichischen Kapitalgesellschaften einen gesicherten rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Verfügung stellt. "Der Wirtschaftsstandort Österreich ist geprägt von Klein- und Mittelbetrieben. Die Gesetzesnovelle unterstützt besonders deren internationale Geschäftsaktivitäten und ihre Vernetzung mit ausländischen Partnern", zeigte sich Justizministerin Maria Berger erfreut darüber, dass ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms für das Justizressort erfolgreich umgesetzt wird.

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 setzt den gesellschaftsrechtlichen Teil der EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU um. Demnach können Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union miteinander fusionieren, was bislang sehr aufwändig, wenn nicht gar unmöglich war. Besonders interessant ist diese Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat, aber nicht europaweit operieren wollen und nicht auf das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zurückgreifen können oder wollen.

Mit der Umsetzung wird den österreichischen Kapitalgesellschaften erstmals ein gesicherter rechtlicher Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Verfügung gestellt. „Die Kosten für die an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen werden entscheidend gesenkt, gleichzeitig aber die nötige Rechtssicherheit gewährleistet“, fasste Justizministerin Berger die Vorteile der neuen Regelung zusammen. Der für Gläubiger wie Minderheitsgesellschafter erforderliche Schutz wird sichergestellt. Gleichzeitig wurde aber im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich Bedacht darauf genommen, die grenzüberschreitende Verschmelzung als solche nicht unangemessen zu erschweren.
Darüber hinaus soll aber die Gelegenheit auch zu einer Modernisierung einzelner Aspekte des nationalen Verschmelzungsrechts durch eine entsprechende Adaptierung des Aktiengesetzes genützt werden. Beispielsweise werden die Möglichkeiten der rechtsformübergreifenden Verschmelzung zwischen Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung erweitert, der Minderheitenschutz in den Fällen der rechtsformübergreifenden Verschmelzung ausgebaut und der Gläubigerschutz bei Verschmelzungen mit kapitalherabsetzendem Effekt gestärkt.

Aus rechtstechnischen Gründen werden das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz ebenfalls adaptiert. Für die Umsetzung der Richtlinieninhalte, die die Arbeitnehmermitbestimmung betreffen, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verantwortlich.
 
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