Exportboom erzwingt höheres Haftungslimit in der Ausfuhrförderung  

erstellt am
28. 06. 07

Steuerreformanträge der Opposition vertagt
Wien (pk) - Der aktuelle Exportboom erhöht die Nachfrage nach Ausfuhrhaftungen und Garantien so stark, dass das gesetzliche Limit von 35 Mrd. Euro für Ausfuhrhaftungen bereits im vergangenen Mai erreicht wurde. Daher beantragten die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) am 27.06. im Finanzausschuss die Erhöhung des Haftungsrahmens auf 45 Mrd. Euro im Ausfuhrförderungsgesetz und auf 40 Mrd. Euro im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz ( 251/A und 252/A). Der Höchstbetrag bei Kreditoperationen für institutionelle Investoren wird von bisher 2,2 Mrd. Euro auf 3,3 Mrd. Euro angehoben. Die Geltungsdauer der beiden Gesetze wurde bis 2012/2013 verlängert. Die Beschlüsse erfolgten mit S-V-F-B-Mehrheit.

In der Debatte erinnerte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) an die Absicht aller Fraktionen, das Ausfuhrförderungssystem zu verbessern und zeigte sich enttäuscht, dass lediglich eine Anhebung der Haftungsgrenze beantragt wurde. Weiters konfrontierte der Abgeordnete Finanzstaatssekretär Matznetter einmal mehr mit einer Reihe von Fragen zu dem mit österreichischen Exportförderungsmitteln unterstützten Staudammprojekt in der Türkei und machte darauf aufmerksam, dass dieses Bauvorhaben, durch das 80.000 Menschen ihre Lebensgrundlagen verlieren und unersetzliche Kulturgüter geflutet werden, von mehreren internationalen Organisationen kritisiert werde.

Abgeordneter Petra Bayr (S) band die Zustimmung der SPÖ im Plenum an die Formulierung einer Entschließung in Richtung Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes. Dieses Gesetz soll sensibler für soziale und ökologische Anliegen sowie für die Einhaltung der Menschenrechte werden, verlangte Bayr.

Die Abgeordneten Günter Stummvoll und Hermann Schultes (beide V) brachten unisono ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass der gegenwärtige Exportboom eine Aufstockung der Haftung notwendig mache.

Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter bekundete auch seitens der Regierung die Absicht, das Ausfuhrförderungssystem weiter zu entwickeln. Er hielt es aber für eine Illusion, zu glauben, dass die Ausfuhrförderung ein starker Hebel zur Durchsetzung politischer Ziele sein könne. Zum Thema türkischer Kraftwerksbau sei eine schriftliche Anfragebeantwortung des Resorts in Ausarbeitung.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland ( 83 d.B.) passierte den Ausschuss einstimmig.

Vertagung von Oppositionsanträgen zum Steuerrecht
Schließlich vertagte der Finanzausschuss jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien Entschließungsanträge der Oppositionsparteien mit Änderungswünschen im Steuerrecht und Vorschlägen zur geplanten Steuerreform:

Die Grünen beantragten die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Alleinverdiener- und Alleinerhalterabsetzbetrag ( 129/A(E)) durch Berücksichtigung der Lebenssituation behinderter EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen, die oft ihr gesamtes Einkommen zur Finanzierung ihres Pflegebedarfs verwenden müssen. Außerdem verlangten die Grünen, Behinderten mit geringem Einkommen die ihnen zustehenden Behindertenfreibeträge in Form einer Negativsteuer zu sichern ( 167/A) und traten für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ( 149/A(E)) ein.

In die Gegenrichtung zielten die Freiheitlichen mit ihrem Antrag 171/A(E) zur sofortigen Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Eine Steuerreform 2008 mit einer durch Bürokratieabbau finanzierten Flat-Tax verlangte das BZÖ ( 218/A(E).

Vertagt wurde schließlich auch der F-Entschließungsantrag 226/A(E) der Abgeordneten auf Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen.
 
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