Ungültige Klauseln im Mietvertrag  

erstellt am
05. 07. 07

AK-Service: Wie MieterInnen zu ihrem Recht kommen – AK Musterbriefe für Reparatur oder Erneuerung der Gastherme an den Vermieter auf einen Klick
Wien (ak) - Mitte Juni hatte der Oberste Gerichtshof der AK bestätigt, dass die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung nicht auf die Mieter überwälzt werden dürfen. "Durch dieses Urteil haben die Mieter mehr Schutz", bekräftigt AK Wohnpolitikexperte Franz Köppl, "es hilft rund 1,2 Millionen Mieterhaushalten in ganz Österreich." Die AK hilft nun den MieterInnen mit Musterbriefen, wie sie zu ihrem Recht kommen, weil sie bereits eine kaputte Therme reparieren oder ersetzen hatten lassen oder gerade dabei sind, das zu tun. Die Musterbriefe an den Vermieter zur Reparatur oder Erneuerung der Therme auf einen Klick unter http://www.arbeiterkammer.at

Gemeinsam mit dem ersten OGH-Urteil vom Oktober 2006 ist nun eindeutig klargestellt: Bei allen Mietverträgen professioneller Vermieter darf die Erhaltungspflicht für Wohnungen nicht auf die MieterInnen überwälzt werden. Das gilt auch für alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso wie für gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen.

Damit die gesetzwidrige Praxis wirklich aufhört und es keine weiteren langwierigen und teuren Prozesse mehr zu den Erhaltungspflichten gibt, verlangt die AK rasch eine klare gesetzliche Regelung auf Basis dieser beiden OGH-Entscheidungen.
 
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