Kinder im Schulbus unzureichend gesichert  

erstellt am
05. 07. 07

Kraftfahrgesetz-Novelle bringt keine Verbesserung – Auch kein Sicherheitsvorteil durch Neu-Regelung für Quads
Wien (öamtc) - Am 05.07. wird im Plenum des Nationalrates die 28. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen. Kritik der ÖAMTC-Juristen hagelt es neuerlich bei der Beförderung von Kindern in Schulbussen. Obwohl der Club seit Jahren das Recht auf einen eigenen Sitzplatz für jedes Kind fordert, sind Schulbusse meistens immer noch überfüllt. Die bisherige Bestimmung erlaubt, dass sich bei Platzmangel drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren eine Zweier-Sitzbank teilen. "Damit wird, selbst wenn Gurte vorhanden sind, ein Anschnallen unmöglich", kritisiert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Die "Zählregel" in Autobussen ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt zwischen Verkehrs- und Finanzministerium. Der Familienlasten-Ausgleichsfonds muss nämlich die Mehrkosten bezahlen. Das erfordert eine Zustimmung des Finanzministers. "In Wahrheit geht es natürlich darum, dass mehr oder größere Busse eingesetzt werden", sagt die ÖAMTC-Expertin.

Geltungszeitraum für Schneeketten-Mitnahmepflicht zu kurz
Kritik gibt es seitens des Clubs außerdem wegen des zu kurzen Geltungszeitraums der Winterreifen- bzw. Schneeketten-Mitnahmepflicht für Schwerfahrzeuge. Die Verpflichtung zur Schneeketten-Mitnahme gilt von 15. November bis zum 15. März. In der vergangenen Saison war aber der einzige Zeitpunkt, zu dem tiefwinterliche Fahrbahnverhältnisse in weiten Teilen Österreichs geherrscht haben, drei Tage nach Ende der gesetzlichen Verpflichtung. "Notwendig wäre eine Schneeketten-Mitnahmepflicht über das gesamte Winterhalbjahr", appelliert die ÖAMTC-Juristin an den Gesetzgeber, die derzeitige Regelung zu überdenken.

Neue Regelung für "Quads" und "Trikes"

  • Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen ("Quads"), ebenso Motordreiräder ohne geschlossenen Aufbau ("Trikes"), müssen zukünftig nur mehr mit einer Kennzeichentafel hinten ausgerüstet werden. Dadurch geht jedoch ein wesentlicher Sicherheitsvorteil der Reflektorwirkung des Kennzeichens nach vorne verloren. Eine Beibehaltung bzw. eine Durchsetzung der bisherigen Rechtslage wäre aus Sicht der ÖAMTC-Juristin besser gewesen, denn viele dieser Fahrzeuge waren schon bisher mit bloß einer Tafel unterwegs.
  • Nach langjährigen Bemühungen kann der ÖAMTC einen Erfolg für sich verbuchen: Für Fahrradheckträger wird es nämlich auf Wunsch eine zusätzliche dritte Kennzeichentafel geben. Sie wird in der Farbe rot gehalten sein.
 
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