Österreichische Planungsstandards sind Vorbild für neue EU-Richtlinie  

erstellt am
23. 07. 07

Hochwasserschutz wird zur EU Verpflichtung
Wien (bmlfuw) - Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäischen Union hat 23.07. einstimmig die Hochwasserschutzrichtlinie verabschiedet. Damit wurde diese Richtlinie in der kurzen Zeit von lediglich 18 Monaten seit Veröffentlichung eines ersten Vorschlages verabschiedet. Österreich hat in seiner Ratspräsidentschaft sowie über den österreichischen Berichterstatter, Dr. Richard Seeber, im Europäischen Parlament entscheidend zu diesem raschen Erfolg beigetragen.

Darüber konnten die österreichischen Standards und Planungsvorstellungen in die Richtlinie eingebracht werden, die nun Basis für eine europaweit einheitliche Vorgangsweise zum Schutz vor Hochwässern ist. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Ein funktionierender Schutz vor Hochwässern ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung, der Wirtschaft, des kulturellen Erbes und der Umwelt. Hochwasserschutz ist nun mit Inkrafttreten der Hochwasserschutzrichtlinie keine rein nationale Angelegenheit mehr, sondern grenzüberschreitend abzustimmen. Dies ist umso bedeutender, da Überflutungen nicht an Grenzen halt machen und rund 80 Prozent der europäischen Flusseinzugsgebiete von zwei oder mehreren Staaten geteilt werden.

Die Umsetzung der neuen Richtlinie erfolgt in drei Phasen. Bis 2011 soll eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vorgenommen werden, um Gebiete mit signifikantem Risiko zu identifizieren. In einem bis Ende 2013 abzuschließenden weiteren Schritt werden für diese Risikogebiete Hochwasserrisikokarten und Gefahrenkarten erstellt, um die Gefährdungspotentiale für Bevölkerung und Behörden transparent zu machen, wobei ausdrücklich auch das Restrisiko zufolge Extremhochwässern auszuweisen ist. Darauf aufbauend sind bis Ende 2015 Pläne für das Management des Hochwasserrisikos mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen auszuarbeiten.

Österreich hat mit der flächendeckenden Ausweisung des Hochwasserrisikos über HORA http://www.hochwasserrisiko.at, aber auch durch die zahlreich vorhandenen Gefahrenzonenpläne und schutzwasserwirtschaftlichen Grundsatzkonzepte wichtige Vorleistungen für die Umsetzung der Richtlinie erbracht. Die Vorgaben der zukünftigen Hochwasserschutzrichtlinie werden in Österreich somit schon gelebt, weitere Schritte zum integralen Hochwassermanagement werden über Kompetenzgrenzen hinweg folgen.
 
zurück