Wenn es im Urlaub kracht  

erstellt am
23. 07. 07

Auch bei Sachschäden droht Pass- oder Führerscheinabnahme – Verhaltenstipps der ÖAMTC-Club-Experten
Wien (öamtc) - Andere Sprache, anderes Rechtsverständnis, unklare Sachlage - Ein Verkehrsunfall im Ausland ist besonders unangenehm und zieht oft noch Streitigkeiten mit der heimischen Versicherung nach sich. "Deshalb ist es besonders wichtig, dass man unmittelbar nach dem Unfall die wichtigsten Verhaltensregeln einhält: Ruhig bleiben, Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und wenn nötig die Rettung rufen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Weiters gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Polizei verständigen: Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, muss man die Exekutive grundsätzlich informieren. "Bei Sachschäden ist allerdings Vorsicht geboten. In manchen Ländern, wie z.B. Slowenien, droht - quasi als Sicherheit gegen die Ausreise des Unfallbeteiligten - die Abnahme von Pass oder Führerschein", warnt der Club-Jurist. Oft zwingen einen aber auch Sprachbarrieren, die Polizei einzuschalten, wenn nämlich die Verständigung mit dem Unfallgegner schwierig ist. "Nach der Amtshandlung sollte man sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen", betont Hoffer.
  • Daten mit dem Unfallgegner austauschen: Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten müssen direkt am Unfallort geklärt werden. "Deshalb sollte man immer ein Formular des europäischen Unfallberichtes im Fahrzeug haben", rät Hoffer. Wenn dieser Bericht, der beim ÖAMTC erhältlich ist, von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben wird, hilft das bei der raschen Schadensabwicklung. "Wichtig ist aber, dass man nicht in der Hektik falsche Angaben oder Schuldeingeständnisse unterschreibt", warnt der ÖAMTC-Experte.
  • Unfallszenario dokumentieren und Beweise sichern: Mit einer Skizze und Fotos von der Unfallstelle sowie Personalien von Zeugen sichert man wichtige Beweise, die im Streitfall hilfreich sein können. Auch Unfallspuren und -schäden beim gegnerischen Auto sollte man genau festhalten.
  • Bei einem Unfall mit dem Mietwagen muss man sofort die Mietwagenfirma informieren. "Wenn es gelingt, die Mietwagenfirma direkt vom Unfallort zu kontaktieren, übernimmt sie unter Umständen sogar die Verhandlungen mit dem Unfallgegner", schildert der ÖAMTC-Jurist eigene positive Erfahrungen. Auf keinen Fall sollte man auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.
  • Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss binnen acht Tagen eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Zur Vorsicht rät der Club-Experte bei "Unfallhelfern", die anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Das Angebot könnte kriminelle Hintergründe haben. Wer sich bereits vor Fahrtantritt absichern will, sollte, falls nicht vorhanden, zumindest für die Reise eine Kaskoversicherung abschließen. "Das garantiert eine rasche Kostenrückerstattung. Die Abwicklung über die gegnerische Haftpflichtversicherung dauert oft sehr lange", sagt Hoffer.

 
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