Kindergeld-Rückzahlungen  

erstellt am
20. 07. 07

Klein: Familienministerin soll mit ergänzter Härtefallverordnung für Fairness sorgen
Nur die Überschreitung des erlaubten Zuverdienstes und nicht das gesamte Kindergeld zurückfordern
Wien (ak) - Mit einer ergänzten Härteregelung endlich für Fairness sorgen, das fordert die AK von Familienministerin Kdolsky, denn: Für die Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld bzw des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld existiert lediglich eine sehr knappe Durchführungsverordnung des ehemaligen Familienministers Haupt betreffend Härtefälle, die bei weitem nicht ausreicht, einen fairen Vollzug der Rückforderungen sicherzustellen. In der jetzt bestehenden Verordnung gibt es nur zwei Punkte: Die Festlegung eines 15 prozentigen Spielraumes ausschließlich für "unvorhersehbare" Überschreitungen der Zuverdienstgrenze und eine vage, für die Gebietskrankenkassen mangels klarer Kriterien kaum vollziehbare Definition von "Härtefall", nämlich wenn "aufgrund der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Rückforderung unbillig erscheint". "Wenn die Frau Bundesminister sich zu einer fairen, Härtefälle vermeidenden Rückforderung bekennt, dann ist sie jetzt am Zug und nicht die Gebietskrankenkassen, denen die Rechtsgrundlage für die Vermeidung gerade der typischsten Härten fehlt", sagt Christoph Klein, Bereichsleiter für Sozialpolitik in der AK Wien, "vor allem ist es eine unzumutbare Härte, mehr als 5.000 Euro Kindergeld zurückzufordern, wenn der erlaubte Zuverdienst zum Beispiel nur um 1.000 Euro überschritten wurde."

Die Beratungspraxis zeigt bereits, dass in der Zuverdienstregelung einige unfaire Härten stecken, die regelmäßig Kindergeldbezieherinnen treffen, die in keiner Weise das System ausnutzen wollten. Die AK schlägt daher ein paar klare Tatbestände zur Bereinigung solcher typischer Härtefälle vor und fordert die Erlassung einer entsprechenden Ergänzungsverordnung, bevor weitere Rückforderungen erhoben werden.

Nur Überschreitungsbetrag rückfordern
Ein Prinzip, das für eine faire Rückforderungspraxis längst überfällig ist und sich sinnvollerweise auch bereits in dem von der Familienministerin vorgelegten Entwurf zur künftigen Reform des Kinderbetreuungsgeldes findet, sollte auch für die Vergangenheit angewendet werden: Rückgefordert werden sollte nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld, sondern lediglich jener Betrag, um den das Einkommen die Zuverdienstgrenze (allenfalls einschließlich der 15 Prozent-Toleranzgrenze) überstiegen hat.

Toleranz wegen Intransparenz
"Der Einkommensbegriff, der der Zuverdienstgrenze zugrunde liegt, ist eigentlich nur für Steuerberater verständlich und liegt irgendwo zwischen dem Nettoeinkommen und dem Bruttoeinkommen", sagt Klein, "hat ein Elternteil mit seinem Nettoeinkommen die Zuverdienstgrenze nicht überschritten, sollte daher von der Rückforderung abgesehen werden." Damit würde rückwirkend ein Nettoeinkommen bis zu 1.166 Euro, 14 x jährlich, toleriert werden. Das entspräche ungefähr einer generellen Anwendung der 15 Prozent-Grenze - unabhängig davon, ob die Überschreitung "unvorhersehbar" im streng juristischen Sinne war. "Bei dieser für den juristischen Laien unverständlichen Regelung war letztlich jede vom Nettoeinkommen abweichende Verdienstgrenze nicht wirklich vorhersehbar, daher ist die generelle Anwendung der 15 Prozent-Toleranz ein Gebot der Fairness," sagt Klein.

Nicht vorhersehbare Zahlungen
Viele Entgeltbestandteile sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unvorhersehbar oder werden ohne jede Absicht in der Vorauseinschätzung des Verdienstes nicht mitbedacht: Abgeltung vom Arbeitgeber angeordneten Mehrstunden, Gewinnbeteiligungen und Prämien, kollektivvertragliche Lohnerhöhungen, automatische Gehaltssprünge nach Berufsjahren usw. Es ist nicht sinnvoll, Überschreitungen, die aus solchen Posten resultieren, mit 15 Prozent zu deckeln. War die Zahlung nicht vorhersehbar bzw ohne jeden Vorsatz leicht übersehbar, ist eine Rückforderung unangemessen.

Zahlungen ohne Arbeitsleistungen
Bei bestimmten Zahlungen im Rahmen eines karenzierten Arbeitsverhältnisses wird gleichzeitig keine Arbeit geleistet (Urlaubsentgelt, verspätetes Entgelt aus früheren Arbeitsverhältnissen). Gerade ein Urlaubsverbrauch kombiniert mit Urlaubsentgelt findet in der Anfangsphase des Kinderbetreuungsgeldbezuges oft statt, um einen arbeitsrechtlichen Verfall von erworbenem Urlaub zu vermeiden. In diesen Fällen ist die Einbeziehung dieser Gelder in die Zuverdienstgrenze nicht angebracht. Da keine Erwerbsarbeit stattfindet, wird auch die Kapazität zur Kinderbetreuung in keiner Weise eingeschränkt, was ja der Hintergrund der Einführung der Zuverdienstgrenze war.

"Das muss selbstverständlich kein abschließender Katalog sein. Es liegt an der Ministerin, von allen Seiten Anregungen für eine vernünftige Härteregelung aufzugreifen, um zu dem von ihr selbst angepeilten fairen Vollzug zu kommen", erklärt Klein.

 

Steibl: Arbeiterkammer unterstützt ÖVP-Linie
Arbeiterkammer bestätigt "ehrlichen Kurs" von Frauenministerin Kdolsky
Wien (övp-pk) - "Ich bin hocherfreut, dass die Arbeiterkammer den ÖVP-Kurs in Sachen Kindergeld und Zuverdienstgrenze vollinhaltlich unterstützt", betont ÖVP- Familiensprecherin Ridi Steibl. Der sozialpolitsche Leiter der Arbeiterkammer, Christoph Klein, lehnte im Ö1- Morgenjournal eine generelle Amnestie auf Rückforderung des Kindergeldes ab und bezeichnete eine solche Amnestie als falsches Signal für den Rechtsstaat und die Demokratie. "Damit bestätigt die Arbeiterkammer den ehrlichen Kurs von Frauenministerin Andrea Kdolsky, der sich entlang der österreichischen Gesetze orientiert", so Steibl.

An die Adresse der SPÖ meinte die ÖVP-Familiensprecherin: Die SPÖ soll sich ein Beispiel an Sozial-Experten Klein - der der SPÖ ideologisch nicht so fern steht - nehmen, und endlich aufhören, mit ihrer Forderung nach einer Amnestie vorsätzlichen Gesetzesbruch Vorschub zu leisten. "Es ist demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass maßgebliche Vertreter der SPÖ die österreichische Gesetzeslage nicht ernst nehmen wollen", so Steibl weiter, die klar feststellt: "Gesetze sind da, um eingehalten zu werden!"
Härtefälle sind bei den Rückzahlungen des Kindergeldes dezidiert ausgeschlossen, weil verschiedene Instrumentarien - von der Stundung bis zum völligen Verzicht - zur Verfügung stehen, fügt die ÖVP-Familiensprecherin hinzu. Persönliche Kontakte, hunderte Anrufe bzw. Mails und dutzende Leserbriefe bestätigen: Familienministerin Kdolsky macht mit der Umsetzung von geltendem Recht das einzig Richtige. Jene Eltern, die sich an die Zuverdienstgrenze gehalten haben, dürfen nicht für dumm verkauft werden", schließt Steibl.

 

 Kalina: ÖVP beharrt auf Kdolskys unfairer Straflotterie
ÖVP will Fehler der Vergangenheit einfach fortschreiben
Wien (sk) -
"Als zynisch und völlig unangebracht gegenüber sozialen Härtefällen bezeichnete SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina die Häme der ÖVP-Familiensprecherin Steibl. Die ÖVP beharre offensichtlich auf der Fortführung von Ministerin Kdolskys unfairer Straflotterie, wo der Zufall entscheidet, ob jemand zurückzahlen muss oder nicht. "Bei dieser Straflotterie und Schikanierung der Betroffenen von Umsetzung geltenden Rechts zu sprechen ist angesichts der Tatsache, dass die ÖVP für den politischen Murks mitverantwortlich ist, kühn", so Kalina. Aber nicht nur das, die ÖVP will, obwohl die Probleme mit der Zuverdienstgrenze bekannt sind, nicht einmal über Nachbesserungen verhandeln, sondern die Fehler der Vergangenheit einfach fortschreiben. "Das wird mit uns nicht möglich sein", betonte Kalina.

"Zur Erinnerung für Frau Steibl nochmals: Ein Minister der ÖVP-Regierung Schüssel hat per Weisung sein eigenes Gesetz außer Kraft gesetzt und das alle Frauen und Familien wissen lassen. Und jetzt sollen diese KindergeldbezieherInnen die Rechnung dafür bezahlen? Das kann es nicht sein", so Kalina in Richtung der ÖVP. Die SPÖ werde sich mit voller Kraft für eine zukünftig klare und einfache Regelung einsetzen. "Die Vorschläge dafür liegen am Verhandlungstisch, die ÖVP sollte an diesem Platz nehmen", so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.

 

 Öllinger: ÖVP soll endlich Gesetzespfusch zugeben
Grüne: Die Betroffenen dringendst brauchen, ist Rechtssicherheit und Klarheit
Wien (grüne) - "Die ÖVP soll endlich zugeben, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz ein Gesetzespfusch ist. Die Zuverdienstgrenze stellt die Betroffenen vor unlösbare Probleme, da es regelmäßig von Zufällen abhängt, ob sie überschritten wird oder nicht." Dazu kommt noch, dass die offiziellen Informationsblätter zum Kinderbetreuungsgeldgesetz irreführende und unklare Beispiele enthalten: "Wer sich so verhalten hat, wie im offiziellen Info-Blatt dargestellt, lag am Ende über der Einkommensgrenze und wusste nicht, wie ihr oder ihm geschieht", kritisiert Öllinger.

Mit dem Versuch der ÖVP-Abgeordneten Steibl, die AK für ihre heutigen Vorschläge quasi in Geiselhaft zu nehmen, setzt die ÖVP ihr falsches Spiel in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld fort. Auch wenn die AK keine generelle Amnestie für Menschen fordert, die die Einkommensgrenze überschritten haben, so bedarf es schneller und weitreichender Veränderungen, die den Menschen Rechtssicherheit und Klarheit bieten.

Bleibt die gegenwärtige Rechtslage mit der unzureichenden Härtefallverordnung, werden die Arbeits- und Sozialgerichte mit einer Flut von Verfahren konfrontiert sein, die schlicht und einfach nicht notwendig sind. "Der einzige Effekt der ÖVP-Sturheit ist, dass die betroffenen KindergeldbezieherInnen und alle zukünftigen Eltern auf Jahre hinaus in einem Zustand der Rechtsunsicherheit gehalten werden. Das ist unzumutbar und unerträglich", so Öllinger.

 

Westenthaler: BZÖ nimmt Kampf für Familien auf
Musterklage gegen rechtswidrige Rückforderungen wird am 20.07. eingebracht
Wien (bzö) - Das BZÖ wird am 20.07. beim Landesgericht Klagenfurt die erste Klage für von den Rückzahlungen beim Kinderbetreuungsgeld betroffene Familien einbringen. Weitere werden folgen, es melden sich laufend verzweifelte und verunsicherte Familien beim BZÖ. Das kündigte BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler an.

"Das BZÖ nimmt den Kampf für die Familien auf - die erste Musterklage startet, um den herzlosen Raubzug von Familienministerin Kdolsky auf rechtlichem Weg zu beenden. Das BZÖ als Anwalt der Familien wird hier nicht locker lassen. ÖVP-Ministerin Kdolsky verlangt ja nicht nur das Kindergeld bei einer Überscheitung der Zuverdienstgrenze zurück, sondern auch den Zuschuss für das Kinderbetreuungsgeld. Bis zu 40.000 besonders einkommensschwache und bedürftige Familien müssen bis zu 6.480 Euro zurückzahlen. Viele Familien sind verzweifelt. Das ist soziale Brutalität der Sonderklasse", betont Westenthaler.

Der BZÖ-Chef hat bereits einen weiteren Skandal aufgedeckt. So wird die Zuverdienstgrenze nicht, wie von SPÖ und ÖVP angekündigt erhöht, sondern real gekürzt. Die vorherige Regelung sah 14.600 Euro plus 15 Prozent Härteausgleich vor. Das ergibt insgesamt eine Zuverdienstgrenze von 16.790 Euro. SPÖ und ÖVP haben eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro beschlossen, ohne eine Härteklausel einzuführen. "Das bedeutet, dass die rot-schwarze Regierung die Zuverdienstgrenze um 590 Euro kürzt", zeigt sich Westenthaler empört.

Westenthaler machte weiters darauf aufmerksam, dass es sich bei der Weisung, die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld nicht zu kontrollieren, um keinen Alleingang von Sozialminister Herbert Haupt gehandelt habe, sondern der damalige Bundeskanzler Schüssel und die gesamte ÖVP voll an Bord gewesen sei. Westenthaler zitierte aus einer Pressemeldung vom 20.4.2004, in der Schüssel erklärt habe, dass "der Weg, den Herbert Haupt gegangen ist, absolut in Ordnung ist." Westenthaler: "Die ÖVP hat jetzt als Familienpartei endgültig abgedankt."

Der BZÖ-Chef fordert SPÖ-Nationalratspräsidentin Prammer auf, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und die BZÖ-Forderung nach Einberufung einer Nationalrats-Sondersitzung mit dem Ziel der Abschaffung der Zuverdienstgrenze zu unterstützen. "Prammer sowie die Klubobleute Cap, Van der Bellen und Strache, die sich alle mehrfach gegen die Zuverdienstgrenze ausgesprochen haben, sind in die Pflicht zunehmen, um die Zuverdienstgrenze endgültig zu Fall zu bringen, damit es keine Härtefälle und keinen Raubzug gegen die Familien mehr gibt", so Westenthaler abschließend.
 
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