Mitterlehner: Deutsche Bestimmungen für Leiharbeitskräfte sind EU-rechtswidrig  

erstellt am
20. 07. 07

Europäischer Gerichtshof bestätigt WK-Einsatz gegen Überbürokratie bei Entsendungen nach Deutschland
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die gestern ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, mit der das deutsche Entsendegesetz für rechtswidrig erkannt wurde: In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause erklärten die Richter die deutschen Bestimmungen über Leiharbeitskräfte für EU-rechtswidrig. Der EuGH bestätigt damit die Haltung der WKÖ, die sich wiederholt gegen die bürokratischen Schikanen des deutschen Entsendegesetzes beschwert und damit das heutige Urteil mitbewirkt hat.

Bisher mussten österreichische Leiharbeitsfirmen jedes Mal, wenn ihre Beschäftigten an einem neuen Ort in Deutschland arbeiten wollten, aufwändige Meldepflichten erfüllen. „Dies hat zu einem enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für österreichische Unternehmen geführt", betonte Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich am Mittwoch. „Vor allem viele grenznahe Klein- und Mittelbetriebe, die Arbeitnehmer mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigen, wurden so davon abgeschreckt, ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anzubieten.“

Der Europäische Gerichtshof behandelte in diesem Urteil auch die Bestimmungen zur deutschen Bauarbeiter-Urlaubskassa. Die Vorschriften waren ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde der WKÖ, wurden aber mittlerweile durch ein deutsch-österreichisches Verwaltungsabkommen bereinigt.

Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Seit der Beschwerde der Wirtschaftskammer sind bald zehn Jahre vergangen. „Die Europäische Kommission muss rascher auf die Beschwerden der Unternehmer reagieren, die unter ungerechtfertigten administrativen Auflagen stöhnen", verlangt Mitterlehner. Daher fordert die WKÖ eine starke Verkürzung der Verfahrensdauer und die Beschleunigung der Rechtsschutzmechanismen auf europäischer Ebene, um diskriminierten Unternehmen in Zukunft schneller zu ihrem Recht verhelfen zu können: „Zehn Jahre Wartezeit sind eindeutig zu lange.“
 
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