Fremdenrecht  

erstellt am
19. 07. 07

Kalina: Humanitärer Vollzug in Platters Verantwortung
Fremdenrecht rasch evaluieren - Landeshauptleute sollen über humanitären Aufenthalt entscheiden
Wien (sk) - Es liegt in der persönlichen Verantwortung von Innenminister Platter, dass das Asylrecht human vollzogen wird und es nicht zu sinnlosen Härten kommt, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina am 18.07. Wie Bundeskanzler Alfred Gusenbauer gestern richtig festgestellt hat, sollte es vor einem Neuzuzug von Ausländern menschliche Lösungen für jene unbescholtenen Asylwerber geben, die schon viele Jahre in österreichischen Gemeinden leben und gut integriert sind. "Platter soll nicht ablenken: Es geht nicht um ein generelles Bleiberecht, sondern um humanitäre Lösungen", so Kalina.

"Innenminister Platter ist für die Debatte mitverantwortlich, weil er durch seinen bisherigen bürokratischen und schikanösen Umgang mit langjährig gut integrierten Menschen den öffentlichen Protest vieler Menschen in den Gemeinden erst ausgelöst hat", so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.

Deshalb gerate Platter nun auch innerhalb der ÖVP zunehmend unter Druck. Kalina verwies dazu auf die heutigen Aussagen von ÖVP-Wirtschaftssprecher und WKÖ-Generalsekretär Mitterlehner: Auch die WK forderte heute eine humanitäre Auslegung des Fremdenrechts. Und auch Bundespräsident Heinz Fischer habe heute unzumutbare Härten kritisiert und raschere Asylverfahren gefordert.

Den heutigen Vorschlag der Wirtschaftskammer, die Landeshauptleute sollten über ein humanitäres Aufenthaltsrecht entscheiden, teilt der SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Kalina wies darauf hin, dass Bundeskanzler Gusenbauer einen ähnlichen Vorschlag schon während der Regierungsverhandlungen in die Diskussion gebracht hat, der damals aber von der ÖVP abgelehnt wurde. "Die Landeshauptleute sind in der Regel näher an diesen Problemen 'dran' als der Innenminister. Die SPÖ ist daher gesprächsbereit über eine derartige Neuregelung." Kalina verwies dazu auch auf ähnliche Initiativen des OÖ Landtages. "All das zeigt, dass das Fremdenrecht nun rasch evaluiert werden muss", bekräftigte Kalina abschließend die SPÖ-Forderung.

 

 Missethon: SPÖ-Umfaller öffnet Asylmissbrauch Tür und Tor
Missethon begrüßt das "Nein" der Wirtschaft zu generellem Bleiberecht
Wien (övp-pk) - "Der SPÖ-Umfaller beim Fremdenrecht öffnet dem Asylmissbrauch Tür und Tor. Wir wollen diesen Missbrauch aber abstellen. Wir wollen Hilfe für jene, die sie benötigen, aber harte Konsequenzen für die, die diese Hilfe missbrauchen", betont ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon in Richtung SPÖ-Geschäftsführer Kalina. "Die SPÖ hat das Fremdenrechtspaket gemeinsam mit uns verhandelt und beschlossen. Wir brauchen nicht schon wieder den nächsten Umfaller der SPÖ. Eine Evaluierung des mit der SPÖ gemeinsam beschlossenen Gesetzes vor 2009 macht wenig Sinn, weil wir die Auswirkungen des neuen Gesetzes zuerst umfassend beobachten lassen müssen. Und es wirkt bereits. Die Asylanträge werden rascher abgearbeitet und es werden bereits weniger Anträge gestellt", so Missethon.

"Daher begrüße ich auch das Nein der Wirtschaft zu einem generellen Bleiberecht. Jene Fälle, deren Dauer zehn Jahre übersteigt, konnten wir seit März bereits von 375 auf 95 reduzieren. Das geht in diese Richtung auch weiter. Der Weg von Innenminister Platter ist völlig richtig, nämlich jeden einzelnen dieser Fälle genau zu prüfen - selbstverständlich auch im Hinblick auf die Menschenrechte", so der ÖVP-Generalsekretär.

 

 Van der Bellen: Gusenbauer-Ankündigung bleibt hinter VfGH Präsident Korinek zurück
Kanzler-Ankündigung müssen Taten folgen - Platter verweigerte bisher jede Lösung
Wien (grüne) - "Der Druck der Grünen, von sechs Landtagen und vieler Bürgerinitiativen zeigt Wirkung. Erstmals, wenn auch reichlich spät, bekennt sich der Kanzler zum Bleiberecht. Es wird sich aber erst zeigen, ob Gusenbauer sich diesmal gegen die Hardliner-ÖVP durchsetzen wird können, ob also der aktuellen Aussage auch Taten folgen. Innenminister Patter hätte ja für die 375 Asylverfahren, die länger als zehn Jahre dauern, schon längst eine humanitäre Lösung treffen können", kritisiert Alexander Van der Bellen, Bundessprecher der Grünen. Auch bei der Regierungsklausur sei das Bleiberecht kein Thema gewesen, Skepsis bleibe also angebracht.

In der Sache selbst bleibt Gusenbauer weit hinter dem verfassungsmäßig Gebotenen zurück.VfGH-Präsident Karl Korinek hat unmissverständlich festgehalten, dass nach Artikel 8 EMRK ein Bleiberecht bereits nach fünf Jahren sehr wahrscheinlich ist. "Die Grünen fordern, dass der Bundeskanzler die Menschenrechte endich ernst nimmt und das Fremdenrechtspaket entsprechend abändert", so Van der Bellen. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Grünen liegt bereits im Parlament.

Ein Bleiberecht für Personen, die schon zehn Jahre hier sind, würde zudem nur relativ wenigen Menschen zugute kommen. Aus einer Anfragebeantwortung des Innenministers an die Grünen geht hervor, dass mit Stichtag 28.2.2007 insgesamt 375 Asylverfahren anhängig waren, die länger als zehn Jahre dauerten. Länger als drei Jahre dauerten zu diesem Zeitpunkt 16.857 Asylverfahren, länger als fünf Jahre 6.721, erinnert Van der Bellen.

 

 Strache entschieden gegen Bleiberecht
Wäre Aufforderung zum Asylmissbrauch
Wien (fpd) - Entschieden gegen das von Bundeskanzler Gusenbauer angedachte Bleiberecht sprach sich heute FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache aus. Dadurch werde Asyl und Einwanderung vermischt, und dies sei strikt abzulehnen. Ein Bleiberecht, egal ob dies jetzt nach fünf oder zehn Jahren in Kraft trete, wäre de facto eine Aufforderung zum Asylmissbrauch und würde regelrechte Zuwanderungsfluten nach sich ziehen, warnte Strache, der es als bedauerlich bezeichnete, dass sich der Bundeskanzler offenbar vor den grünen Karren spannen lasse. Ein Bleiberecht wäre ein Anreizfaktor für alle Personen, die keinen Asylgrund hätten, nach Österreich zu kommen. Sie müssten sich nur über die ersten paar Jahre schwindeln, um dann einen automatischen Aufenthaltstitel zu bekommen. Weiters stelle es den Rechtsstaat auf den Kopf. Denn derjenige, der ehrliche Angaben mache und abgewiesen werde, müsse das Land verlassen, während derjenige, der sich nicht rechtsstaatskonform verhalte, sondern sein Verfahren trickreich hinauszögere, ein Bleiberecht erhalte. Außerdem führe es den Asylgedanken ad absurdum. Denn Asyl sei Schutz vor Verfolgung, und zwar auf Zeit.

Statt einer absurden Diskussion über ein Bleiberecht müssten zur Verfahrensverkürzung neue gesetzliche Regelungen geschaffen und Verfahrenverschleppungen durch das Schließen von Gesetzeslücken verhindert werden, betonte Strache. Ein klares Neuerungsverbot müsse außerdem verhindern, dass Verfahren mit immer neuen Argumentationsketten in die Länge gezogen würden.

 

 Westenthaler: Automatisches Bleiberecht ist Einladung für Asylwerber
BZÖ vertritt die Meinung, dass jeder Fall einzeln streng geprüft werden muss
Wien (bzö) -
Gegen eine Automatik beim Bleiberecht spricht sich BZÖ-Chef Klubobman Peter Westenthaler aus. "Mit einem generellen Bleiberecht für Ausländer wird ein völlig falsches Signal gesetzt. Das BZÖ vertritt die Meinung, dass jeder Fall einzeln streng geprüft werden muss und Aufenthaltsdauer und Unbescholtenheit allein als Kriterien für ein Bleiberecht zu wenig sind. Zusätzlich müssen der Integrationsgrad und der Integrationswillen, wie auch ein Behördenverzug Kriterien sein, damit Ausländer in Österreich bleiben dürfen", so Westenthaler.

"Ein automatisches Bleiberecht wäre eine unverantwortliche Einladung an Zuwanderer nach Österreich zu kommen, dort Verfahren zu verzögern oder unterzutauchen um dann nach einigen Jahren unbegrenzt in Österreich bleiben zu dürfen", erklärt Westenthaler. Deshalb trete das BZÖ für die Schaffung eines gesetzlich definierten Ermessensspielraums ein, wo zusätzliche Punkte für die Bestimmung des Integrationsgrades festgelegt werden müssen, so Westenthaler, der die die nach Ansicht des BZÖ notwendigen 5 Kriterien für die Erlangung dieses humanitären Aufenthaltstitels vorstellte:

  1. Behördenverzug
  2. eine lange Aufenthaltsdauer
  3. den Integrationswillen
  4. die Einwilligung der Gemeinde und
  5. die Unbescholtenheit.

"Das BZÖ tritt für ein strenges Fremdenrecht, das auch funktioniert, ein, dann soll es auch im Gegenzug einen gesetzlich definierten humanitären Ermessensspielraum für bestens integrierte Familien geben", bekräftigt Westenthaler abschließend.

 
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