Fremdenrecht  

erstellt am
27. 07. 07

 Parnigoni und Maier präsentierten Initiativen zur Evaluierung
Beschleunigung der Asylverfahren sowie Klärung der Kriterien und Zuständigkeiten für humanitären Aufenthalt
Wien (sk) - Die Initiativen der SPÖ-Nationalratsfraktion für eine "umfassende Evaluierung" des Fremdenrechtspaketes im Herbst 2007 präsentierten die SPÖ-Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Vorsitzender des Innenausschusses, und Johann Maier, am 26.07. im Rahmen einer Pressekonferenz. Parnigoni und Maier forderten eine Beschleunigung, Vereinfachung und qualitative Verbesserung der Asylverfahren durch eine "substanzielle und strukturelle Reform".

Zum einen müsse, so Parnigoni und Maier, die Verwaltungsgerichtsbarkeit rasch reformiert und unabhängig davon Lösungen für langjährig offene Asylverfahren gefunden werden. Zum anderen sei es notwendig - etwa durch den Einsatz von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen auf Vertragsbasis - die Qualität der Verfahren zu erhöhen und die personelle Situation des Unabhängigen Bundesasylsenats zu verbessern, erklären die beiden SPÖ-Abgeordneten. "Darüber hinaus soll die Staatendokumentation zu einer umfassenden Recherche- und Analyseeinheit mit asyl- und fremdenrechtlich geschulten MitarbeiterInnen - sogenannten Migrationsattaches an den österreichischen Vertretungsbehörden vor Ort - ausgebaut werden", betonen Parnigoni und Maier.

In der Frage der Zuständigkeit für den humanitären Aufenthalt unterstützen die beiden Bundespolitiker den Vorschlag des steirischen Landeshauptmanns Franz Voves, wonach in Zukunft die Landeshauptleute über das humanitäre Bleiberecht entscheiden sollen. Gleiches forderte letzte Woche auch die Wirtschaftskammer. Parnigoni und Maier unterstrichen: "Wir sind der Meinung, dass Personen, die schon jahrelang in Österreich leben, die tatsächlich in die österreichische Gesellschaft integriert und strafrechtlich unauffällig geblieben sind, einen legalen Aufenthaltstitel erhalten sollen."

Ist in Zukunft trotz des Bemühens um eine Beschleunigung ein Asylverfahren nach 5 oder 7 Jahren noch immer nicht abgeschlossen, sollen die betroffenen Personen und die Bürgermeister jener Orte, wo diese Personen Aufenthalt gefunden haben, das Recht haben, trotz des laufenden Asylverfahrens um einen humanitären Aufenthalt anzusuchen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass diese Ansuchen innerhalb einer Dreimonatsfrist erledigt werden. Parnigoni und Maier appellierten aus diesem Grund "nochmals an die Landeshauptleute, sich dieser Aufgabe zu stellen, um unmenschliche und menschenrechtswidrige Zustände zu beseitigen".

Schließlich müssten auch die Kriterien für einen humanitären Aufenthalt normiert werden. Parnigoni und Maier forderten eine diesbezügliche Verordnung des Innenministers und erläuterten abschließend die - aus Sicht der SPÖ - wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Integration einer Person oder Familie in Österreich: Familiensituation, Sprachkenntnisse, Kenntnisse und Akzeptanz der europäischen Werte - Stichworte Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit, demokratisches System, soziale Absicherung, Vernetzung in der österreichischen Gesellschaft, Mitwirkung im Asylverfahren und strafrechtliche Unauffälligkeit.

 

 Kössl: Bundsweite Vorgehensweise muss gewährleistet sein
Minister Platters Weg der Einzelfallprüfung ist richtig
Wien (övp-pk) - "Eine bundesweite Vorgehensweise in Bezug auf die Erteilung eines humanitären Aufenthalts muss gewährleistet sein", so ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl zu Aussagen der Grünen Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Das Zustimmungsrecht des Innenministeriums zu der den Ländern obliegenden Entscheidung über die Prüfung zur Erteilung dieses humanitären Aufenthalts ist daher ein wesentlicher Beitrag, um Willkür zu vermeiden. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Der Innenminister hat deshalb gemeinsam mit den Ländervertretern einen neuen Kriterienkatalog erarbeiten lassen, um Entscheidungsgrundlagen noch einmal klar darzulegen und gegen Willkür vorzugehen.

"Ein generelles Bleiberecht jedenfalls wird es mit der ÖVP nicht geben. Einzelfallüberprüfungen von humanitären Härtefällen werden aber vom Innenministerium durchgeführt", so der ÖVP- Sicherheitssprecher. "Es kann und darf nicht sein, dass Fälle, die medial hochgespielt werden, bevorzugt behandelt werden. Damit würde das Bleiberecht ebenfalls zum Spielball", betont Kössl. Gleichzeitig gilt es, einen unkontrollierten Zustrom an Asylwerbern zu vermeiden. Bei der Zahl der Asylanträge liegt Österreich im EU- Ranking bereits im Spitzenfeld. "Es wäre daher der komplett falsche Weg, ein generelles Bleiberecht zu schaffen. Der Weg von Innenminister Platter ist völlig richtig, nämlich jeden einzelnen dieser Fälle genau zu prüfen", so Kössl.

 

 Weinzinger: Grüne fordern Koalition zu konkreten Lösungen auf
Das Bleiberecht darf nicht zum Spielball der politischen Willkür werden
Wien (grüne) - In der Debatte um das Bleiberecht hat die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger, bei einer Pressekonferenz die Große Koalition aufgefordert, zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Sie kritisierte die Uneinigkeiten, die es bei der zukünftigen Umsetzung eines Bleiberechts gebe und verlangte konkrete Lösungen.

"Das Bleiberecht darf nicht zum Spielball der politischen Willkür werden", so Weinzinger, denn schließlich gehe es in Sachen Bleiberecht um einen Rechtsanspruch und keine politische Frage. Deshalb forderte sie die Regierung auf, sich über die Vorhaben im Sommer einig zu werden, damit es im Herbst möglich sei, gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Weinzinger glaubt, dass sich Innenminister Günther Platter mit seinen Positionen auf einem "Rückzugsgefecht" befindet, seien doch mittlerweile sechs Landtage, darunter auch Niederösterreich, für ein Bleiberecht.

Am Vorschlag von Landeshauptmann Franz Voves, die Entscheidungskompetenz beim Bleiberecht den Ländern zu überlassen, übte Weinzinger erneut Kritik. Beispiele in der Schweiz würden zeigen, dass die Mitwirkung von Gemeinden bei der Vergabe des Bleiberechts fehl am Platz sei. Hier würde nach dem "Beliebtheitsprinzip" verfahren und das sei, wenn es um Menschenrechte gehe, völlig unbrauchbar, so Weinzinger.

Weinzinger sprach sich für eine drastische Senkung der Gebühren für die Ausstellung humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen aus. Bisher müssen Betroffene dafür 100 Euro zahlen, die Aufenthaltsgenehmigung gilt dann ein Jahr. "Diese Summe ist ein kleines Vermögen für Menschen, die kein geregeltes Arbeitseinkommen haben", befürchtet Weinzinger und verwies auf den Fall der Familie Cvitic.

Weiters besteht Weinzinger darauf, den Grünen Bleiberechtsantrag im Innenausschuss ab Herbst umgehend zu behandeln. Außerdem sei eine Bestellung von Innenminister Günther Platter in den Menschenrechtsausschuss im Parlament geplant.

 

 Strache: Bleiberecht wäre gleichbedeutend mit Recht auf Zuwanderung
FPÖ fordert neue gesetzliche Regelung der Asylverfahren
Wien (fpd) - Durch eine Bleiberechtbestimmung laufe das Asylrecht in Österreich Gefahr, unterminiert zu werden, was letztlich zu weiterem Missbrauch und einer regelrechten Zuwanderungswelle führen werde, betonte erneut FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache angesichts der laufenden Diskussion. Über Zuwanderung dürfe nur im Interesse des Landes entschieden werden. Ein automatisiertes Bleiberecht für Asylanten - mittels nicht normierbarer Voraussetzungen - sei gleichbedeutend mit einem Recht auf Zuwanderung.

Ein Asylantrag könne keinesfalls automatisch zu einem Einwanderungstitel werden, konkretisierte Strache und erwähnte nachdrücklich, dass Asyl Schutz auf Zeit bedeute und ein Recht sei, welches bei Erfüllung aller Voraussetzungen gewährt werden könne, während die Einwanderung nach Österreich nach gänzlich anderen Kriterien geregelt sein müsse.

Die automatische Zuerkennung eines Aufenthaltstitels sei keinesfalls die logische Konsequenz der langen Dauer der Asylverfahren, so Strache. Er fordert die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen zur Verfahrensverkürzung und die dritte Instanz des Asylverfahrens müsse wie in anderen europäischen Ländern abgeschafft werden. Außerdem gehe es darum, Verfahrensverschleppungen zu verhindern. Kriminellen und Betrügern müsse die Möglichkeit genommen werden, sich durch juristische Spitzfindigkeiten ein Bleiberecht zu erschleichen.

Schließlich erwähnte Strache, dass in Zeiten, wo die schrankenlose Massenzuwanderung das Überleben der autochthonen Völker Europas immer mehr bedrohe, eine grundlegende Änderung des Asylrechts notwendig sei, um Scheinasylanten von wirklich Verfolgten zu trennen.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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