"Korruptionsbekämpfungsgesetz" zur Begutachtung  

erstellt am
25. 07. 07

 Berger: Korruptions-Staatsanwaltschaft wird weisungsfrei
Kronzeugenregelung als österreichisches Novum geplant
Wien (sk) - Eine "weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte" wird Justizministerin Maria Berger einrichten. "Bei Korruptionstatbeständen ist die Wahrscheinlichkeit immer sehr hoch, dass staatliche Behörden, hohe Beamte oder Politiker involviert sind", erklärte Berger im "ORF Mittagsjournal". Mit dem Einsatz einer - per Verfassungsbestimmung weisungsfreien - Gruppe von fünf Staatsanwälten und rund 20 Mitarbeitern solle in Zukunft der Anschein vermieden werden, dass politischer Einfluss genommen wird.

Vor allem in politisch sensiblen Fällen, so die Justizministerin, solle klar sein, dass keine Wünsche der Politik an die Justiz herangetragen werden können. "Damit nicht einmal ein Verdacht aufkommt, dass Verfahren von Seiten des Justizministeriums beeinflusst werden", legte Berger dar. Zudem könne sich Berger für Korruptionsfälle auch eine Kronzeugenregelung vorstellen, ein Novum in Österreich. Dies würde bedeuten, dass Geständige entweder mit Straffreiheit oder Strafminderung ausgehen könnten. Der Entwurf zum "Korruptionsbekämpfungsgesetz" werde diese Woche zur Begutachtung ausgesendet.

 

 Bergers "Verzicht" auf Weisungsrecht halbherzig und rechtlich nicht nachvollziehbar
Ankündigung Bergers ist weder gesotten noch gebraten
Wien (bzö) -
"Halbherzig und rechtlich nicht nachvollziehbar" ist für BZÖ-Justizsprecherin Dr. Helene Partik-Pablé der von SPÖ-Justizministerin Berger angekündigte Verzicht auf das Weisungsrecht gegenüber nur einem Teil der Staatsanwaltschaft. "Es ist zu vermuten, dass mit Berger das Erbe Brodas durchgeht und sie sich doch nicht ganz vom Weisungsrecht trennen kann. Das BZÖ hat sich eigentlich erwartet, dass Berger von ihrem Weisungsrecht sowieso keinen Gebrauch machen wird", so Partik-Pablé, die darauf verweist, dass die so genannten glamourösen Fälle - Fälle mit delikaten Sachen, mit politischem Einfluss - nicht ausschließlich die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren betreffen.

Wenn die SPÖ-Justizministerin ernsthaft auf das Weisungsrecht verzichten wolle, was grundsätzlich zu begrüßen sei, solle sie im Parlament eine Gesetzesinitiative veranlassen und eine Mehrheit dafür suchen. "Die jetzige Ankündigung Bergers ist weder gesotten noch gebraten und nichts anderes als ein PR-Gag", so die BZÖ-Justizsprecherin abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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