Neue Wirtschaftsförderung setzt auf Wachstum und Schwerpunkte  

erstellt am
25. 07. 07

Bozen (lpa) - Für alle Fördergesuche in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen gelten ab dem 1. September 2007 neue Kriterien. Diese hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Werner Frick genehmigt. Das Ergebnis monatelanger Arbeit mit Fachleuten, Forschern und den Vertretern der Wirtschaftsverbände hat Frick am 24.07. in Bozen im Detail erklärt. „Die reformierte Wirtschaftsförderung setzt auf eine Konzentration der Fördermittel und auf die Schwerpunkte Wachstum, Innovation, Umwelt und Nahversorgung“, sagte Frick. Zum ersten Mal gibt es einheitliche Kriterien für Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen.

„Die immer weniger werdenden Mittel sollen noch zielgerichteter eingesetzt werden, deshalb wollen wir die Förderung im Wesentlichen auf die vier Säulen Wachstum, Innovation, Umwelt und Nahversorgung konzentrieren“, erläuterte Frick. „Alle Bereiche werden durch die neuen Kriterien gleich behandelt“, betont der Landesrat. Die Kriterien betreffen in erster Linie die materiellen Investitionen der Unternehmen wie etwa der die Ausgaben für Maschinen, Geräte, Einrichtungen und unbewegliche Güter.

Bei den materiellen Investitionen (bewegliche und unbewegliche Güter) werden die meisten Investitionsgesuche voraussichtlich über den Schwerpunkt Wachstum laufen. „Gefördert wird, was Wachstum schafft“, brachte es Landesrat Frick auf den Punkt. Es gibt vier Möglichkeiten bei einer Wachstumsinvestition eine Förderung zu bekommen. Gefördert werden Investitionen, die mindestens 30 Prozent des Nettoanlagevermögens ausmachen (Filter „Anlagevermögen“). In den Genuss einer Förderung kommen auch Unternehmen, die einen positiven Wachstums-Index (WIN) aufweisen (WIN-Filter). „Der WIN zeigt, ob sich das Unternehmen in den vergangenen vier Jahren gut entwickelt hat, gewachsen ist und produktiv war“, erläuterte Ressortdirektor Ulrich Stofner. Er errechnet sich aus den Daten zur Wertschöpfung und der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Jeder kann den WIN für sein Unternehmen einfach online unter www.provinz.bz.it/wirtschaft (in Kürze) ausrechnen. Ein öffentlicher Beitrag für ein gesundes Unternehmen sei, eine gute Investition, meinte Ressortdirektor Stofner. Grundsätzlich gefördert werden außerdem Investitionen innerhalb der ersten vier Tätigkeitsjahre eines Unternehmens (Filter „Start-ups“) sowie Investitionen für die Entwicklung oder Einführung eines neuen Produkts (Filter „Neues Produkt“).

„Bei den materiellen Investitionen im Bereich Wachstum können die kleinen Unternehmen von 13 bis maximal 23 Prozent als Zuschuss bekommen und die mittleren von 7,5 bis maximal 15 Prozent“, erklärte Hansi Felder, der Direktor der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel. Als Zuschläge für den Basisprozentsatz gibt es fünf Prozent für den Meisterbreif oder das Handelsfachwirtdiplom und drei Prozent für Qualitätssiegel, Familienfreundlichkeit, Kooperationen usw.

Erhöhte Spielräume für Förderungen gibt es laut Frick bei den Förderungssäulen Innovation und Umwelt, wo keine Grenzen für Höchstinvestitionen vorgesehen sind. Im Bereich Nahversorgung seien für die Nahversorgungsunternehmen Förderungen zwischen 30 und 40 Prozent für materielle Investitionen vorgesehen, so Frick. Die traditionellen Handwerksunternehmen könnten in diesem Sektor bei materiellen Investitionen mit Beiträgen bis zu 40 Prozent rechnen.

Für Unternehmer wird es künftig auch einfacher und unbürokratischer, um eine Förderung anzusuchen. Es reicht einen Antrag auf Papier abzugeben Ab 1. Oktober kann man im für den Bereich Handwerk das Gesuch sogar online ausfüllen. Zusätzliche Anlagen, Dokumente und Kostenvoranschläge, brauchen den Gesuchen nicht beigelegt zu werden. Ab Mitteilung des zuständigen Amtes, dass der Antrag vollständig ist, gibt es drei Jahre Zeit, die Investition zu tätigen und die Dokumentation dazu zu hinterlegen. Dann wird die Dokumentation kontrolliert und die Landesregierung genehmigt die Ausbezahlung der Förderung.

Neu ist außerdem, dass der Unternehmen vor der Genehmigung der Förderung wählt, ob er die Förderung als „De-minimis-Förderung“ oder als freigestellte Förderung“ erhalten möchte.
 
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