Staats- und Verwaltungsreform  

erstellt am
24. 07. 07

Experten präsentieren erste Ergebnisse
Wien (bpd) - Die von der Bundesregierung im Februar 2007 eingesetzte Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform hat am 23.07. die ersten Ergebnisse ihrer Beratungen öffentlich präsentiert. Der Leiter der Expertengruppe, Univ. Prof. Lienbacher bezeichnete die vorgelegten Ergebnisse als die „größte Verfassungsbereinigung der 2. Republik“.

Diese Reformvorschläge beziehen sich auf die Bereiche Verfassungsbereinigung, Rechtsschutz (unter anderem Verwaltungsgerichte erster Instanz sowie Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit) und Kontrolle (unter anderem Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt). Das nächste Paket wird bereits im Herbst vorgelegt, wie Andreas Khol ankündigte. Insgesamt plant die Expertengruppe drei Pakete vorzulegen.

Basis der Arbeit dieser Gruppe waren die Vorschläge des Österreich-Konvents aus der vergangenen Legislaturperiode. Vorgestellt wurden sie vom Leiter der Gruppe, Sektionsleiter Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, sowie NR Präsident aD Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.

Die Eckpunkte der Empfehlungen
Das österreichische Verfassungsrecht soll einheitlicher und überschaubarer werden. Daher sollen an die rund 1000 außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes verstreuten Verfassungsbestimmungen aufgehoben oder zu einfachen Bestimmungen zurückgestuft werden. Dadurch würde die Verfassung übersichtlicher und für den einzelnen auch leichter lesbar werden.

Die Gruppe spricht sich weiters für die Einrichtung eines Verwaltungsgerichts erster Instanz in jedem Land und im Bund aus. Dieses Gericht entscheidet in der Sache unmittelbar nach der ersten Administrativinstanz. Dadurch können nicht nur die Berufungsinstanzen innerhalb der Verwaltung eingespart werden; sondern auch die rund 70 bestehenden Sonderbehörden. Nach Ansicht von Peter Kostelka wird diese Neuorganisation nicht nur zu einer Entpolitisierung sondern auch zu einem „Mehr an Rechtsschutz“ für die Bürger führen.

Kernpunkte zur Verbesserung im Bereich Kontrolle sind: die Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der Landeskontrolleinrichtungen auf die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden; die Ausweitung der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft auf bestimmte ausgegliederte Rechtsträger; die Einrichtung eines Justizanwaltes, der – in voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – auf Antrag von Parteien oder von Amts wegen Missstände in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (etwa bei überlanger Verfahrensdauer) überprüft; und die Möglichkeit zur Abberufung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft.

Der vorgelegte Expertenentwurf zu einer Novelle des Bundesverfassungsgesetzes ist unter der Internetadresse http://www.bundeskanzleramt.at abrufbar. Die Begutachtungsfrist dauert acht Wochen. Eingeladen Kommentare dazu abzugeben sind alle Bürger.

 

Justizministerin Berger nimmt Stellung zu ersten Vorschlägen
Regierungsübereinkommen sieht Justizbeschwerdestelle vor, Debatte über Kompetenzen und Struktur muß einige Grundlagen beachten
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger nahm am 23. Juni Stellung zu den ersten Plänen der Arbeitsgruppe Staatsreform. Sie steht der Idee einer zusätzlichen Instanz, die das Vertrauen der BürgerInnen in die Justiz noch weiter verstärkt, prinzipiell positiv gegenüber. Auch das Regierungsübereinkommen sieht die Schaffung einer justizinternen Stelle für die präventive Abstellung von Missständen in der Gerichtsbarkeit vor.

Allerdings weist die Justizministerin darauf hin, dass die weitere Diskussion über die konkrete Ausformung einer solchen Justizbeschwerdestelle folgende Grundlagen unbedingt beachten muss.

  • Die zu schaffende Justizbeschwerdestelle darf das Prinzip der unabhängigen Rechtssprechung keinesfalls unterlaufen.
  • Sie muss für alle BürgerInnen leicht zugänglich sein.
  • Sie darf keinesfalls einseitig zugunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen.
  • Die Befassung der neuen Justizbeschwerdestelle darf kein zusätzliches Rechtsmittel darstellen, das seinerseits die Verfahren verzögert.
  • Die Bezeichnung „Justizanwalt“ ist in Bezug auf die Kompetenzen irreführend, da dadurch der Eindruck von Parteienvertretung erweckt wird.

 

Kräuter: Rechnungshofprüfung auch bei Gemeinden unter 20.000 Einwohner
Khol kein Kontroll-Guru
Wien (sk) - SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter fordert anlässlich der Präsentation der ersten Ergebnisse der von der Regierung eingesetzten Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform, dass auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner mit einem bestimmten Finanzvolumen in die Prüfkompetenz des Rechnungshofes einbezogen werden. Kräuter am 23.07. zum Pressedienst der SPÖ: "Bei einem vor dem Sommer abgehaltenen Symposion zu Thema 'Öffentliche Finanzkontrolle in Österreich' waren sich alle Parlamentsfraktionen einige, dass die Prüfungen von Gemeinden durch den Rechnungshof in Hinkunft nicht von starren Zahlen, sondern vom Umfang des Haushaltes abhängig sein sollen." Vorstellbar seien, so Kräuter, Gemeinden mit einem jährlichen Budgetvolumen von 7,5 Millionen Euro.

Auch Karl Korinek, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, habe diese parlamentarische Überlegung als sinnvoll und unterstützenswert bezeichnet. "Für mich ist somit im Bereich der künftigen Kompetenzen des Rechnungshofes noch nicht das letzte Wort gesprochen", betonte der SPÖ-Rechnungshofsprecher.

"Leise Zweifel" im Zusammenhang mit Demokratie- und Kontrollfragen" hegt Kräuter jedoch an der Einsetzung von Ex-Nationaratspräsident Andreas Khol: "Niemand in Österreich nimmt Khol die Rolle als heimischer Kontroll-Guru ab. Die bedenkliche Abkanzelung der erfolgreichen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse disqualifiziert den Seniorenbundobmann Kohl für demokratiepolitische Grundsatzfragen", meinte Kräuter abschließend.

 

 Spindelegger: Staats- und Verwaltungsreform auf Schiene
Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten werden voraussichtlich im Herbst im Parlament beraten
Wien (övp-pk) - "Mit dem heute präsentierten, ersten Paket zu den Bereichen Verfassungsbereinigung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verbesserung der Kontrolle der Öffentlichkeit ist die Staats- und Verwaltungsreform auf Schiene", so der zweite Nationalratspräsident und ÖVP-Verfassungssprecher Dr. Michael Spindelegger. Ausdrücklich erfreut zeigte sich Spindelegger, dass im Vorschlag der Expertengruppe eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten vorgesehen ist. Nach einer Begutachtungsphase wird das erste Paket voraussichtlich im Herbst im Parlament beraten werden und dort seinen Feinschliff erhalten.

Erfreut zeigte sich Spindelegger ebenfalls über die Ankündigung der Expertengruppe, dass es noch ein zweites und drittes Paket geben werde, in dem dann auch Vorschläge für eine neue Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden enthalten sein werden. Als außerordentlich wichtig bezeichnet Spindelegger weiters, dass auch ein einheitlicher Grundrechtskatalog vorgelegt wird, um die bisher zerklüfteten Grundrechte überschaubarerer zu machen.

Die Kritik vonseiten der Opposition bezeichnete der zweite Nationalratspräsident als verfrüht, da diese ihre Standpunkte im Zuge der parlamentarischen Beratung einbringen können. "Mit diesen heute präsentierten Vorschlägen ist die Staats- und Verwaltungsreform auf Schiene und wird dafür sorgen, dass Österreichs Verwaltung noch bürgernäher und -freundlicher gestaltet wird", schließt Spindelegger.  

 

Steinhauser: Kleinster großkoalitionärer Nenner
Einführung der Landesverwaltungsgerichte war immer unumstritten
Wien (grüne)
- "Um überhaupt Ergebnisse zu bringen hat die rot-schwarze ExpertInnengruppe offensichtlich den kleinsten großkoalitionären Nenner gesucht", resümiert der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser die vorliegenden Ergebnisse der Staatsreform. Gemessen an den Vorarbeiten des gescheiterten Konvents ist das Ergebnis wenig beeindruckend und verbesserungsbedürftig. Eine große Verfassungsreform wurde mit diesem ersten Schritt weder begonnen, noch in Aussicht gestellt.

Die Einführung der Landesverwaltungsgerichte war immer unumstritten. "In jenen Bereichen, wo zentrale Änderungen möglich gewesen wären, wie beispielsweise dem Kappen des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft wurden lediglich halbherzige Lösungen gefunden", kritisiert Steinhauser. Auch die finanzielle Kontrolle der Verwaltung durch den Rechnungshof wurde nicht ausgeweitet.

 

Scheibner: "Erstes Gesetzespaket ist Stückwerk - große Reformen fehlen"
"Koalitionsexperten arbeiten im stillen Kämmerlein - Opposition sowie Interessensvertretungen werden überhaupt nicht eingebunden"
Wien (bzö) - Kritik an dem von der rot-schwarzen Expertengruppe präsentierten ersten Gesetzespaket zur Staats- und Verwaltungsreform übte der Klubobmannstellvertreter des Parlamentsklubs des BZÖ Abg. Herbert Scheibner. "Dieses erste Gesetzespaket ist lediglich ein Stückwerk, denn die wirklich großen Reformen, die auch echte Einsparungen im Verwaltungsbereich bringen würden, fehlen noch", so Scheibner weiter.
So seien etwa die Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern, der Ausbau der direkten Demokratie und der neue Grundrechtskatalog - der eigentlich schon fix und fertig im Verfassungskonvent ausgearbeitet worden sei - von dieser Expertengruppe noch nicht angegangen worden. "Anscheinend hat man sich hier noch nicht einigen können, aber das wären die wichtigen Punkte, die nach wie vor auf sich warten lassen", meinte Scheibner.
Auch bei der Rechtsbereinigung sei zu hinterfragen, warum hier nur ein erster Schritt gesetzt worden sei. "In Wahrheit hat nämlich der Verfassungskonvent dies auch schon fertig ausgearbeitet. Auch, daß hinkünftig eine Regierung mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Verfassungsgerichtshof ausschalten kann, dürfte bleiben. Der mögliche Mißbrauch wird also nicht abgeschafft", kritisierte Scheibner.
Im Verfassungskonvent sei immer darauf geachtet worden, daß es einen breiten Konsens in den einzelnen Bereichen gebe. "Jetzt wird etwas präsentiert, was irgendwelche Koalitionsexperten im stillen Kämmerlein ausgemacht haben und die Opposition sowie die Interessensvertretungen werden dabei überhaupt nicht eingebunden", sagte Scheibner abschließend.

 

Leitl: Expertenkommission legt Grundstein für moderne Verfassung
WKÖ bewertet Teil eins der Verfassungsreform grundsätzlich positiv
Wien (pwk) - Die am 23.07. von der Expertenkommission vorgestellten ersten Ergebnissen zur Staats- und Verwaltungsreform sind für den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl, ein "sichtbares Zeichen der Erneuerung der österreichischen Verfassung. Weitere Schritte müssen noch folgen". Leitl spricht damit insbesondere die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern an: "Aufbauend auf einer Verfassungsreform und einer modernen Staatsstruktur muss es zwingend zu einer umfassenden Verwaltungsreform kommen". Deshalb seien aus heutiger Sicht die beiden weiteren - noch für dieses Jahr angekündigten - Reformpakete abzuwarten und dann entsprechend zu bewerten. "Wir benötigen einen großen Wurf. Denn nur so ist es möglich, den Grundstein dafür zu legen, dass Österreichs Verwaltung zu einer der modernsten und effizientesten in Europa wird", so der WKÖ-Präsident.

Insgesamt habe die Expertenkommission nun einen ersten Schritt in Richtung einer einheitlicheren, überschaubareren und leichter lesbaren Verfassung getan. "1000 Verfassungsbestimmungen werden aufgehoben oder rückgestuft. Damit wird der bestehende Gesetzesdschungel gelichtet und die Verfassung leichter lesbar, handhabbar und damit bürgernäher", betont Leitl.

Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz wird aus Sicht der WKÖ begrüßt: "Das bedeutet für unsere Unternehmer eine deutliche Verkürzung von Verwaltungsverfahren und bedeutet eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich", so Leitl. Positiv zu werten sind zudem die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofes sowie die Installierung eines Justizanwaltes.

Die Expertenkommission habe sich in ihren Vorschlägen weitgehend von den Ergebnissen des Österreich-Konvent leiten lassen. Und damit sei man dem bisherigen Ziel gefolgt, eine Verfassung auszuarbeiten, die eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglicht. Die neue Verfassung müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, die Funktionstüchtigkeit des Gesamtstaates erhöhen, bürokratische Belastungen für Bürger und Wirtschaft vermindern und Einsparungspotentiale optimal nutzen zu können.

"Ich denke, dass die Expertenkommission diesen Grundsätzen in ihrer Arbeit weiter folgen wird. Schlussendlich gilt es, das Gesamtpaket zu bewerten, das Ende des Jahres vorliegen wird. Die Wirtschaftskammer Österreich wird sich in die laufenden Begutachtungen konstruktiv einbringen und das Ziel einer umfassenden und modernen Staats- und Verwaltungsreform nicht aus den Augen verlieren", so Leitl

 

 Khol: "Erster Schritt zur umfassendsten Staats- und Verwaltungsreform in der Geschichte Österreichs"
Expertengruppe übergibt 1. Paket der Öffentlichkeit zur Begutachtung
Wien (seniorenbund) - Auf einer Pressekonferenz haben Georg Lienbacher, der Vorsitzende der Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform, Andreas Khol und Peter Kostelka am 23.07. das erste Paket zu den Bereichen Verfassungsbereinigung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verbesserung der Kontrolle der Öffentlichkeit präsentiert. Dieses erste Ergebnis der Expertengruppe wird auch im Internet (www.bka.gv.at) veröffentlicht. "Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, unsere Vorschläge zu studieren und zu kommentieren", erklärte Nationalratspräsident i.R. Dr. Andreas Khol diesen Schritt.

Neue Kompetenzen für Volksanwälte
Im Detail erklärte Khol, wie die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden sollen. So sollen z.B. die Kompetenzen der Volksanwälte ausgeweitet werden. Sie können in Zukunft beispielsweise auch ausgegliederte, privatrechtlich organisierte Unternehmen von Bund, Ländern und Gemeinden prüfen können, so diese "mit der Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben betraut sind", wie Khol unterstrich, Ein gutes Beispiel für einen solchen Fall sei etwa die ÖBB. Eine Kompetenzerweiterung, welche gerade in Hinblick auf die Tendenz, ehemals staatliche Aufgaben an Private zu übertragen, von außerordentlicher Wichtigkeit sei. Des Weiteren ist eine Änderung zur Absetzbarkeit der Volksanwälte vorgesehen. Khol: "Derzeit ist ein Volksanwalt nicht absetzbar. Wir schlagen vor, dass eine solche Absetzung im Nationalrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden kann."

Keine "Doppelgleisigkeiten" beim Rechnungshof
Auch im Falle des Präsidenten des Rechnungshofes soll dieselbe Regelung gelten. Dieser kann bereits jetzt, allerdings mit einfacher Mehrheit, vom Nationalrat abberufen werden. Im Falle des Rechnungshofes sei es aber das wichtigste Anliegen der Expertengruppe gewesen, "Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, indem die Koordination zwischen den Landeskontrolleinrichtungen und dem Rechnungshof verbessert wird", so Khol. Die Landesrechnungshöfe sollen auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner prüfen können.

Ständiger Unterausschuss zur Kontrolle des Weisungsrechts über Staatsanwälte
So wie auch derzeit bereits ständige Unterausschüsse im Nationalrat existieren, beispielsweise zur Landesverteidigung, soll nun auch ein ständiger Unterausschuss für Justiz eingerichtet werden. Dieser solle etwa die Ausübung des Weisungsrechtes durch das Bundesministerium für Justiz kontrollieren. Das Weisungsrecht der Bundesministerin für Justiz bleibe aber klarerweise erhalten, wie Khol ausführte.

Justizanwalt: "Lücke in der Kontrolle wird geschlossen"
Neu geschaffen werden soll der Posten eines Justizanwaltes. Khol: "Vorraussetzung um Justizanwältin oder -anwalt zu werden sollen 20 Jahre Erfahrung als Richter, bzw. Richterin sein". Der oberste Gerichtshof erstellt den Dreiervorschlag, die Wahl erfolgt durch den Nationalrat. Der Justizanwalt soll dann für 12 Jahre unabhängig, weisungsfrei und unabsetzbar Missstände in der Justiz prüfen. Dabei "geht es aber nicht um den Inhalt der Gerichtsbeschlüsse, sondern etwa um Verfahrungsverschleppungen, Nichterreichbarkeit u.ä." wie Khol betonte. Im Gegensatz zu den Volksanwälten, welche ja ehemalige Politiker sind, sei der Justizanwalt als ehemaliger Richter völlig von der Politik unabhängig. Der Justizanwalt berichtet dem Unterausschuss für Justiz im Nationalrat. Damit werde "eine Lücke in der Kontrolle geschlossen, ohne dass die richterliche Unabhängigkeit angetastet wird", zeigte sich Khol erfreut, der als Nationalratspräsident laufend Beschwerden bezüglich Verfahrensverschleppungen u.ä. seitens der Bürger bekommen habe.


Zweites und drittes Paket folgen bis Ende des Jahres
"Bis September oder Oktober" werde man das zweite Paket zur Staats- und Verwaltungsreform übergeben können, war Khol überzeugt. Darin werden vor allem der neue Grundrechtskatalog, welcher auch soziale Grundrechte enthalten wird, sowie eine neue Schulverwaltung enthalten sein. Das 3. Paket könnte noch vor Ende des Jahres fertig werden, wobei dies vom Fortschritt der weiteren Arbeiten abhänge: "Schließlich geben wir nicht allgemeine Empfehlungen ab, sondern fertig ausformulierte Artikel." Und jeder dieser Artikel sei "vier bis fünf Mal mit dem Lauskamm durchkämmt" worden, um möglichst konkrete Ergebnisse zu liefern, so Khol abschließend. 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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