Sozialminister Buchinger schlägt "Papamonat" vor  

erstellt am
03. 08. 07

 Kuntzl: Nein-Sager-ÖVP blockiert sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Familienmaßnahmen
Gesellschaftspolitisch entpuppt sich Kdolsky mehr und mehr als Enttäuschung
Wien (sk) - Eine "sehr sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Familienmaßnahmen" ist für SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl der Vorschlag von Sozial- und Männerminister Erwin Buchinger zum "Papamonat". "Eine berufliche Auszeit für den Vater in den ersten Wochen nach der Geburt, um mit der Mutter gemeinsam eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen ist jedenfalls ein positives und förderungswürdiges Angebot für Eltern", so Kuntzl, die die Ablehnung der ÖVP nicht verstehen kann. "Vor allem Kdolsky entpuppt sich nach anfänglichen Hoffnungen, mit ihr notwendige gesellschaftspolitische Reformen umzusetzen, als ebenso verknöchert wie die restliche ÖVP", sagte Kuntzl am 03.08. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Das Argument, dass es ohnehin die Möglichkeit gebe, dass Väter das flexible Kindergeld in Anspruch nehmen, gehe völlig an der Sache vorbei. "Schließlich geht es um die ersten Wochen nach der Geburt und darum, dass beide Elternteile gemeinsam diese Zeit mit ihrem Kind verbringen können. Es ist bedauerlich, dass die ÖVP hier keine zusätzliche Möglichkeit für Eltern schaffen will und Kdolsky wird mit ihrer Unbeweglichkeit mehr und mehr zu einer großen Enttäuschung für die Familien."

 

 Fakten zur Attraktivierung zur Väterkarenz
ÖVP-Modell ermöglicht bereits jetzt schon, dass Väter bei den Kindern bleiben können = Utl.:
Wien (övp-pd) - Die ersten acht Wochen nach der Geburt eines Kindes sind eine ganz besondere Zeit für Mutter und Kind. Die derzeitige Regelung des Kinderbetreuungsgeldes sieht aber auch vor, dass unmittelbar nach diesen acht Wochen des Mutterschutzes die Väter die Möglichkeit haben, ihren Teil des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu beginnen und sie können sogar bis zu 30 Monate das Kind betreuen. Somit ist der Vorschlag Buchingers eines "Papa-Monates" obsolet.

Das von Buchinger geforderte schwedische Modell des "Papa- Monats" besteht in Wirklichkeit aus derzeit zehn "Papa-Tagen". Nur zwölf Prozent der schwedischen Männer nutzen den Papamonat. Die Hälfte des schwedischen Modells haben wir in Österreich zumindest für die Väter mehrerer Kinder bereits jetzt erreicht (Sonderurlaub). Für die Geburt des ersten Kindes werden derzeit in Österreich ein bis drei Tage "Sonderurlaub" gewährt. Nach der Geburt eines weiteren Kindes gibt es eine Woche Pflegefreistellung. Diese ist für die Pflege des/der bereits vorhandenen Kinder gedacht, wenn sonst keine Obsorge vorhanden ist.

Mit der von Familienministern Andrea Kdolsky eingeführten Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, die mit 01.01.2008 in Kraft tritt, wird es für Väter noch attraktiver Karenzzeiten in Anspruch zu nehmen. So können Väter mit dem Kinderbetreuungsgeld Neu bereits acht Wochen nach der Geburt (Mutterschutz) drei oder 15 Monate mit einem Kinderbetreuungsgeld von 800 Euro daheim bleiben oder wie bisher sechs oder 30 Monate mit 436 Euro. Der Anspruch auf Karenz (arbeitsrechtlich) ist für Väter und Mütter gleichermaßen mit dem Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes begrenzt.

Der "unausgegorene Vorstoß" Buchingers lässt indes viele Fragen offen:

  1. Die Finanzierbarkeit?
  2. Ist der Papamonat aus dem normalen Urlaubsanspruch zu verbrauchen oder erhöht sich damit der Urlaubsanspruch dementsprechend oder verkürzt sich dadurch der Karenzteil des Vaters?
  3. Kann der Vater erst nach Ende des Mutterschutzes den Papamonat antreten oder schon vorher?
  4. Die Abgeltung des Papamonats in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes - bedeutet das einen um vier bis acht Wochen verlängerten Bezug des Kinderbetreuungsgeldes?

 

 Vonach: Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze und uneingeschränkte Freiheit für die Eltern bezüglich der Aufteilung der Kinderbetreuung gefordert
Wien (fpd) -
Der Freiheitliche Familienverband lehnt die vorgeschlagene Einführung der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz ab. Dadurch werde das Grundproblem, nämlich die Einschränkung der Erwerbsfreiheit der Mütter durch die Zuverdienstgrenze, nicht beseitigt und zusätzlich werden die Mütter kurz nach der Geburt mit schwierigen Entscheidungen belastet.

Die "Anhebung" der Zuverdienstgrenze auf 16.200,- Euro wird durch den Entfall der KBGG-Härtefälle-Verordnung, welche eine mögliche Überschreitung der Zuverdienstgrenze um 15% vorsah, völlig konsumiert. Der erlaubte Zuverdienst verringert sich daher von 16.790,- Euro um knapp 600,- Euro auf 16.200,- Euro. Die inflationsbedingte Preisentwicklung seit Einführung des KBG im Jahr 2002 beträgt mittlerweile schon 11,29 Prozent, sodass die Zuverdienstgrenze ab 2008 bezüglich des Geldwertes um über 2.500 Euro niedriger als im Jahr 2002 zu liegen kommt. Der Freiheitliche Familienverband Österreichs fordert die ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze und uneingeschränkte Freiheit für die Eltern bezüglich der Aufteilung der Kinderbetreuung. Nur so könne eine echte Wahlfreiheit für alle Eltern erreicht werden, stellt Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes Österreichs fest. Eine volle Erwerbstätigkeit beider Eltern wäre ohne finanzielle Nachteile möglich, ebenso der Verzicht auf Erwerbsarbeit, um die Kinder während der ersten drei Lebensjahre selbst betreuen zu können. Die derzeitige Benachteiligung der Alleinerzieherinnen würde außerdem beendet.

Die Kosten für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze betragen etwa 200 Mio. Euro. Der Freiheitliche Familienverband weist zudem darauf hin, dass im Jahr 2008 die Familienleistungen seit 2002 über 11 Prozent ihres Wertes verloren haben werden, weil in diesem Zeitraum keine Inflationsabgeltungen erfolgt sind. Damit ist der reale Wert der Familienleistungen in dieser Zeit um mehr als 500 Mio. Euro gesunken. Mit der Abschaffung der Zuverdienstgrenze würden die Eltern also lediglich einen kleinen Teil dessen zurückbekommen, was ihnen in den letzten Jahren weggenommen wurde.

Selbst wenn die Regierung an der Kürzung der Familienleistungen festhalten will, gäbe es bessere Möglichkeiten zur Erweiterung der Wahlfreiheit, so Vonach. Würde beispielsweise im KBG-Gesetz nur eine Bestimmung eingefügt, dass die Zuverdienstgrenze für jeden Elternteil nur für die ersten 6 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezuges gelten, hätten alle Mütter schon ab 6 Monaten nach der Geburt volle Erwerbsfreiheit und es entstünden keine Mehrkosten, da diese Regelung für Väter kaum attraktiver wäre als die heutige Gesetzeslage.

 

 Grosz: Und täglich grüßt das Murmeltier
Buchinger übernimmt BZÖ Forderung, liegt aber nicht in seinem Kompetenzbereich
Wien (bzö) - "Es ist nicht auszuhalten, dass "Hans Krampf in allen Gassen" Erwin Buchinger, täglich mit neuen Ideen aus dem Sommerloch nervt", so BZÖ Generalsekretär Gerald Grosz. Wenigstens habe Buchinger diesmal eine Forderung des BZÖ kopiert, wobei das BZÖ für einen freiwilligen Papamonat eintrete, "aber was dem Dampfplauderer ohne Durchsetzungskraft Erwin Buchinger in seinem peinlichen Sommerlochwahnsinn so nebenbei entgangen sein dürfte, ist, dass er als Sozialminister hier nicht zuständig ist, sondern die Familienministerin aus deren Familienlastenausgleichsfonds dieser Vatermonat bezahlt werden müsste", erklärt Grosz. Buchinger habe sich in den Regierungsverhandlungen wie eine Weihnachtsgans bei allen Kompetenzen rupfen lassen und stelle jetzt als Minister ohne Mittel Forderungen, die er nicht verwirklichen kann, andere zuständig sind und finanzieren muss es ja sowieso der Finanzminister.

Buchinger täusche hier wieder einmal die Bevölkerung, denn bis auf den Pflegemurks habe der Sozialminister NICHTS umgesetzt. "Anscheinend leidet der Sozialminister an chronischer arbeitstechnischer Unterforderung, wenn er statt seine Pläne zu verwirklichen, nur immer neue Seifenblasen produziert. An ihren Taten, nicht an ihren Worten wird man sie messen, Herr Sozialminister", so Grosz abschließend.

 

 Bachner: ÖGB begrüßt Buchinger-Vorschlag
ÖGB-Vizepräsidentin sieht darin Anreize, dass Väter verstärkt Kinderbetreuung übernehmen
Wien (ögb) - Der Vorschlag von Sozialminister Erwin Buchinger nach Einführung eines "Vaterschutzmonates" wird vom ÖGB voll unterstützt", stellt ÖGB-Vizepräsidentin Roswitha Bachner fest. Dies wäre ein erster Schritt dazu, Anreize für Väter zu schaffen, dass auch sie verstärkt Kinderbetreuung übernehmen.

"Die Kinderbetreuung beginnt mit der Geburt des Kinders und zwar für beide Elternteile", so Bachner weiter. Voraussetzung ist aber, dass man Zeit für das Kind hat. Diese Möglichkeit haben rechtlich geschützt derzeit nur die Mütter, während Väter in der Regel gezwungen sind Urlaub zu vereinbaren, wenn sie die Zeit nach der Geburt des Kindes mit ihrer Familie verbringen wollen.

Das von Sozialminister Buchinger vorgeschlagene Vaterschutzmonat ist ein Modell, das auch Väter von Anfang an in die Kinderbetreuung einbindet und die Möglichkeit schafft, einen Teil der Karenz aktiv mit dem Kind zu verbringen. Bachner: "Positive Beispiele aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass Väter diese Möglichkeit nützen und auch wollen. Auch in Österreich zeigen Erfahrungen, dass Väter durchaus das Bedürfnis nach aktiver Familienbetreuung haben", argumentiert die ÖGB-Vizepräsidentin.

Voraussetzung dafür sind aber entsprechende Rahmenbedingungen. Damit Väter nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit haben vier Wochen bei ihrer Familie zu sein, fordert der ÖGB die Fortzahlung der Bezüge. "Die Finanzierung", so Bachner weiter, "erfolgt über die öffentliche Hand und in diesen vier Wochen ist der Vater kündigungsgeschützt."

Eigenständiger Anspruch des Vaters auf Karenz
In diesem Zusammenhang fordert der ÖGB auch einen eigenständigen kündigungsgeschützen Karenzanspruch für Väter. "Derzeit haben Väter nur dann Anspruch auf Karenz, wenn sie diese im Anschluss an eine Karenz der Mutter oder direkt nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch nehmen", sagt Bachner. Nimmt jedoch die Mutter keine Karenz in Anspruch und will später - noch vor dem 2. Geburtstag des Kindes - ins Berufsleben einsteigen, hat der Vater zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf kündigungsgeschützte Karenz. "In einer ständig flexibler werdenden Arbeitswelt, wäre hier eine Anpassung sinnvoll", so die ÖGB-Vizepräsidentin abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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