Roaming in der EU nach dem Stichtag 30. Juli  

erstellt am
02. 08. 07

Die meisten Mobilfunkbetreiber erfüllen die EU-Rechtsvorschriften, aber einige "schwarze Schafe" gefährden immer noch die Vorteile für die Verbraucher
Brüssel (ec.europa) - Einen Monat nach dem Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung zur Senkung der Roamingentgelte um bis zu 70% hat die Kommission heute eine Website veröffentlicht, auf der festgestellt wird, wie die Mobilfunkbetreiber in allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber die EU-Verordnung befolgt, indem sie den Kunden den neuen „Eurotarif“ anbieten. Ein Eurotarif darf nicht mehr als 0,49 Euro pro Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 Euro für aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen, jeweils zuzüglich MwSt.). Die Kommission stellt fest, dass viele Betreiber den Eurotarif bereits seit Anfang Juli anbieten, wohingegen andere den Stichtag 30. Juli abgewartet haben. Viele Betreiber bieten Preise unter der EU-Preisobergrenze oder neue Roaming-Pakete an. Die Anwendung der Verordnung durch die Betreiber scheint reibungslos voran zu gehen, auch wenn einige unübersichtliche Angebote die Gefahr bergen, dass die Verbraucher nicht in den vollen Genuss der Vorteile der EU-Vorschriften kommen.

„Heute, genau einen Monat nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu den Gebühren für das Roaming in Mobilfunknetzen profitieren bereits rund 50% der europäischen Verbraucher von erheblich gesenkten Tarifen. Die Wechselwirkung zwischen Verordnung und freiwilliger Vorwegnahme der regulierten Tarife durch die Branche scheint den Verbrauchern – so wie vom Europäischen Parlament und vom Rat vorgesehen – zu Gute zu kommen“, so EU-Telekom-Kommissarin Viviane Reding. „Insbesondere begrüße ich es, dass viele Betreiber den neuen Eurotarif bereits zu Beginn der Urlaubssaison angeboten und einige sogar die Höchstwerte der Verordnung erheblich unterschritten haben. Lediglich in einigen wenigen Fällen, die eher die Ausnahme als die Regel sind, stellen wir fest, dass versucht wird, die Auswirkungen der Verordnung durch unübersichtliches oder möglicherweise sogar wettbewerbsfeindliches Verhalten hinauszuzögern. Die nationalen und die europäischen Regulierungsbehörden haben diese Fälle sehr sorgfältig zu prüfen. Sollten wir Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten finden, sind die Sanktionen der EU-Roaming-Verordnung anzuwenden, die erforderlichenfalls durch die volle Schlagkraft des Wettbewerbsrechts ergänzt werden könnten.“

Mittels eines Fragebogens fragte die Kommission im Juli bei 95 Mobilfunkbetreibern nach, wann der Eurotarif angeboten und eingeführt wurde und wie hoch sein genauer Satz liegt. Der Monat Juli ist für die EU-Verbraucher von besonderer Bedeutung, da die Mobilfunkbetreiber rechtlich verpflichtet waren, ihren Kunden bis zum 30. Juli einen Eurotarif anzubieten. Nachdem ein Kunde dieses Angebot akzeptiert hat, bleibt dem Betreiber maximal ein Monat Zeit, um diesen Tarif zu aktivieren. Bleibt der Verbraucher passiv, muss er spätestens am 30. September automatisch auf den Eurotarif umgestellt werden.

Die Ergebnisse der Kommissionserhebung unter den Mobilfunkbetreibern fallen überwiegend positiv aus:

  • Einige Mobilfunktbetreiber haben den Eurotarif bereits am 1. Juli oder in den ersten Juliwochen angeboten, wodurch die Verbraucher von erheblich niedrigeren Preisen profitieren. Ein Mobilfunkbetreiber bot diesen Tarif sogar bereits eine Woche vor dem Inkrafttreten der Verordnung an und aktivierte ihn auch zu diesem Zeitpunkt.
  • Viele Betreiber haben die Verbraucher automatisch auf den Eurotarif umgestellt und gewährleistet, dass diese so rasch wie möglich von den niedrigeren Sätzen profitieren.
  • Der bislang von der Kommission festgestellte billigste Eurotarif liegt bei 31,5 Cent pro Minute für einen Anruf und bei 12,6 Cent für den Eingang eines Mobilfunkanrufes aus dem Ausland. Darüber hinaus bieten einige Betreiber Spezialpakete an, die für einige Verbrauchergruppen interessant sein könnten, die viel im Ausland telefonieren.


Negativ merkt die Kommission Folgendes an:

  • Ein Betreiber in Zypern wird den Eurotarif erst am 30. August anbieten, was klar gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung verstößt, die den Stichtag für ein derartiges Angebot auf spätestens 30. Juli 2007 festsetzt.
  • In Belgien sandte ein Mobilfunkbetreiber in den letzten Julitagen eine SMS an seine Kunden, der zufolge sie am 30. September 2007 automatisch auf den Eurotarif umgestellt würden. Das Eurotarif-Angebot selbst, dem zufolge die Verbraucher bereits ab dem 30. August von dem Angebot profitieren würden, war lediglich auf der Website des Betreibers zu finden.
  • Betreiber in Lettland antworteten nicht auf den Fragebogen der Kommission. Für Estland erhielt die Kommission nur eine Antwort und für Finnland haben bislang zwei Betreiber nicht geantwortet.


Insgesamt hat die Kommission bisher 74 Antworten von 95 Mobilfunkbetreibern erhalten. Die Einzelergebnisse können ab heute auf der Website der Kommission abgerufen werden.

Bei Verstößen gegen die neue EU-Roaming-Verordnung sind die nationalen Regulierungsbehörden durch diese ermächtigt, wirksame und abschreckende Sanktionen zu verhängen.

Hintergrundinformationen
Die neue EU-Roaming-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 29. Juni 2007 veröffentlicht und trat am 30. Juni 2007 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft (siehe IP07/870). In ihr heißt es, dass die Roaming-Entgelte nicht mehr als 0,49 € pro Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 € für aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen dürfen (zuzüglich MwSt.). Die Betreiber können unterhalb dieser Preisgrenzen konkurrieren, indem sie noch billigere Tarife anbieten.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) im Oktober eine detailliertere Analyse der Anwendung der neuen Roaming-Regeln vornehmen. Diese Ergebnisse werden in die Bewertung der EU-Roaming-Verordnung einfließen, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung vorzulegen hat.

Diese Bewertung wird auch die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die Verordnung gegebenenfalls zu verlängern oder auszudehnen ist und ob auch SMS, MMS und Datendienste aufzunehmen sind, die bislang von der EU-Roaming-Verordnung nicht erfasst wurden.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Roaming-Website der Kommission:

Informationen: http://ec.europa.eu/roaming

 
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