Die meisten Mobilfunkbetreiber erfüllen die EU-Rechtsvorschriften, aber einige "schwarze
Schafe" gefährden immer noch die Vorteile für die Verbraucher
Brüssel (ec.europa) - Einen Monat nach dem Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung zur Senkung
der Roamingentgelte um bis zu 70% hat die Kommission heute eine Website veröffentlicht, auf der festgestellt
wird, wie die Mobilfunkbetreiber in allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Die Kommission
kommt zu dem Schluss, dass die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber die EU-Verordnung befolgt, indem sie
den Kunden den neuen „Eurotarif“ anbieten. Ein Eurotarif darf nicht mehr als 0,49 Euro pro Minute für im Ausland
geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 Euro für aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen,
jeweils zuzüglich MwSt.). Die Kommission stellt fest, dass viele Betreiber den Eurotarif bereits seit Anfang
Juli anbieten, wohingegen andere den Stichtag 30. Juli abgewartet haben. Viele Betreiber bieten Preise unter der
EU-Preisobergrenze oder neue Roaming-Pakete an. Die Anwendung der Verordnung durch die Betreiber scheint reibungslos
voran zu gehen, auch wenn einige unübersichtliche Angebote die Gefahr bergen, dass die Verbraucher nicht in
den vollen Genuss der Vorteile der EU-Vorschriften kommen.
„Heute, genau einen Monat nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu den Gebühren für das Roaming
in Mobilfunknetzen profitieren bereits rund 50% der europäischen Verbraucher von erheblich gesenkten Tarifen.
Die Wechselwirkung zwischen Verordnung und freiwilliger Vorwegnahme der regulierten Tarife durch die Branche scheint
den Verbrauchern – so wie vom Europäischen Parlament und vom Rat vorgesehen – zu Gute zu kommen“, so EU-Telekom-Kommissarin
Viviane Reding. „Insbesondere begrüße ich es, dass viele Betreiber den neuen Eurotarif bereits zu Beginn
der Urlaubssaison angeboten und einige sogar die Höchstwerte der Verordnung erheblich unterschritten haben.
Lediglich in einigen wenigen Fällen, die eher die Ausnahme als die Regel sind, stellen wir fest, dass versucht
wird, die Auswirkungen der Verordnung durch unübersichtliches oder möglicherweise sogar wettbewerbsfeindliches
Verhalten hinauszuzögern. Die nationalen und die europäischen Regulierungsbehörden haben diese Fälle
sehr sorgfältig zu prüfen. Sollten wir Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten finden, sind die Sanktionen
der EU-Roaming-Verordnung anzuwenden, die erforderlichenfalls durch die volle Schlagkraft des Wettbewerbsrechts
ergänzt werden könnten.“
Mittels eines Fragebogens fragte die Kommission im Juli bei 95 Mobilfunkbetreibern nach, wann der Eurotarif angeboten
und eingeführt wurde und wie hoch sein genauer Satz liegt. Der Monat Juli ist für die EU-Verbraucher
von besonderer Bedeutung, da die Mobilfunkbetreiber rechtlich verpflichtet waren, ihren Kunden bis zum 30. Juli
einen Eurotarif anzubieten. Nachdem ein Kunde dieses Angebot akzeptiert hat, bleibt dem Betreiber maximal ein Monat
Zeit, um diesen Tarif zu aktivieren. Bleibt der Verbraucher passiv, muss er spätestens am 30. September automatisch
auf den Eurotarif umgestellt werden.
Die Ergebnisse der Kommissionserhebung unter den Mobilfunkbetreibern fallen überwiegend positiv aus:
- Einige Mobilfunktbetreiber haben den Eurotarif bereits am 1. Juli oder in den ersten Juliwochen angeboten,
wodurch die Verbraucher von erheblich niedrigeren Preisen profitieren. Ein Mobilfunkbetreiber bot diesen Tarif
sogar bereits eine Woche vor dem Inkrafttreten der Verordnung an und aktivierte ihn auch zu diesem Zeitpunkt.
- Viele Betreiber haben die Verbraucher automatisch auf den Eurotarif umgestellt und gewährleistet, dass
diese so rasch wie möglich von den niedrigeren Sätzen profitieren.
- Der bislang von der Kommission festgestellte billigste Eurotarif liegt bei 31,5 Cent pro Minute für einen
Anruf und bei 12,6 Cent für den Eingang eines Mobilfunkanrufes aus dem Ausland. Darüber hinaus bieten
einige Betreiber Spezialpakete an, die für einige Verbrauchergruppen interessant sein könnten, die viel
im Ausland telefonieren.
Negativ merkt die Kommission Folgendes an:
- Ein Betreiber in Zypern wird den Eurotarif erst am 30. August anbieten, was klar gegen die Bestimmungen der
EU-Verordnung verstößt, die den Stichtag für ein derartiges Angebot auf spätestens 30. Juli
2007 festsetzt.
- In Belgien sandte ein Mobilfunkbetreiber in den letzten Julitagen eine SMS an seine Kunden, der zufolge sie
am 30. September 2007 automatisch auf den Eurotarif umgestellt würden. Das Eurotarif-Angebot selbst, dem zufolge
die Verbraucher bereits ab dem 30. August von dem Angebot profitieren würden, war lediglich auf der Website
des Betreibers zu finden.
- Betreiber in Lettland antworteten nicht auf den Fragebogen der Kommission. Für Estland erhielt die Kommission
nur eine Antwort und für Finnland haben bislang zwei Betreiber nicht geantwortet.
Insgesamt hat die Kommission bisher 74 Antworten von 95 Mobilfunkbetreibern erhalten. Die Einzelergebnisse können
ab heute auf der Website der Kommission abgerufen werden.
Bei Verstößen gegen die neue EU-Roaming-Verordnung sind die nationalen Regulierungsbehörden durch
diese ermächtigt, wirksame und abschreckende Sanktionen zu verhängen.
Hintergrundinformationen
Die neue EU-Roaming-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 29. Juni 2007 veröffentlicht
und trat am 30. Juni 2007 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft (siehe IP07/870). In ihr heißt es, dass
die Roaming-Entgelte nicht mehr als 0,49 € pro Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht
mehr als 0,24 € für aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen dürfen (zuzüglich MwSt.).
Die Betreiber können unterhalb dieser Preisgrenzen konkurrieren, indem sie noch billigere Tarife anbieten.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) im Oktober eine
detailliertere Analyse der Anwendung der neuen Roaming-Regeln vornehmen. Diese Ergebnisse werden in die Bewertung
der EU-Roaming-Verordnung einfließen, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb
von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung vorzulegen hat.
Diese Bewertung wird auch die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die Verordnung gegebenenfalls zu verlängern
oder auszudehnen ist und ob auch SMS, MMS und Datendienste aufzunehmen sind, die bislang von der EU-Roaming-Verordnung
nicht erfasst wurden.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Roaming-Website der Kommission:
Informationen: http://ec.europa.eu/roaming
|