Bedarfsorientierte Mindestsicherung  

erstellt am
02. 08. 07

 Buchinger: 3. Säule der Armutsbekämpfung
Ziel ist die Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode
Wien (sk) - Neben der Vollbeschäftigungspolitik und der Einführung eines Mindestlohns von 1.000 Euro erklärt Sozialminister Erwin Buchinger "die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Gesamtpaket zur Armutsreduktion als die 3. Säule der Armutsbekämpfung in Österreich. Am 01.08. präsentierte Buchinger im Rahmen der Pressekonferenz das Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung und den Zwischenbericht über die finanziellen Verhandlungen zwischen Länder und Bund.

Das Gesamtpaket der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beinhaltet die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 726 Euro brutto im Jahr 2007, die Einführung des Mindestlohns von 1.000 Euro brutto, die Vereinheitlichung der Sozialhilfe, die Einbeziehung nicht krankenversicherter SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung, die Verbesserungen im Leistungsrecht des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und die Einführung eines One Stop Shops beim AMS.

"Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eines der zentralen Instrumente der Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung in Österreich, die sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat. Die erste Säule der Armutsvermeidung im Regierungsprogramm ist eine deutliche Vollbeschäftigungspolitik, die zweite Säule wird durch den Vertrag der Sozialpartner über die Einführung eines Mindestlohns von 1.000 Euro dargestellt und die dritte Säule ist die Anhebung der Transferleistungen auf die Armutsgefährdungsschwelle", so Buchinger. Für den Sozialminister habe dies eine große Bedeutung, "weil offene aber auch verdeckte Armut für das viertreichste Land der EU eine politische und moralische Zumutung ist."

Bedarfsorientierte Mindestsicherung in dieser Legislaturperiode umsetzen
"Die ambitionierte Zielsetzung bleibt weiterhin bestehen, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1.1.2009 in Kraft treten soll", machte Buchinger klar. Jedenfalls aber werde es noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. "Wenn die Länder und der Bund weiterhin strittige Fragen im Konsens einer gemeinsamen Lösung zuführen können, dann werden wir dieses ambitionierte Ziel erreichen." Drei offene Verhandlungspunkte zwischen Bund und Ländern

Die wichtigsten offenen Punkte in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, ergänzte Buchinger, seien die Regelungen zum One-Stop-Shop beim Arbeitsmarktservice, die Verwertung des Vermögens wie Wohnung oder Eigenheims bei längerer Bezugsdauer sowie die Höhe der Kinderrichtsätze.

Nach EU-Kriterien (EU-SILC 2005) gilt ein Haushalt als armutsgefährdet, wenn dieser über ein Pro-Kopf-Einkommen verfügt, das unter 60 Prozent von dem eines Haushalts mit einem mittleren Einkommen liegt. Demnach waren im Jahr 2005 etwa eine Million Personen bzw. 12,3 Prozent der österreichischen Bevölkerung armutsgefährdet. (EU-Durchschnitt: 16 Prozent). 5,2 Prozent der Österreicher (ca. 420.000 Personen) leben in manifester Armut.
 
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