Jahrelanger Streit zwischen EU-Kommission und Österreich endlich entschieden  

erstellt am
08. 08. 07

LR Stockinger: "Oberösterreich hat durch die Änderung der Schonzeitenverordnung als erstes Bundesland der EuGH-Kritik über die Bejagungszeiten von Auerwild, Birkwild und Waldschnepfe vollinhaltlich Rechnung getragen"
Linz (lk) - Mit Urteil vom 12. Juli 2007, C-507/04 hat der Europäische Gerichtshof in der Frage der Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie durch die Republik Österreich seine Entscheidung getroffen.

Entgegen den im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens von den österreichischen Bundesländern gemeinsam abgegebenen ausführlichen und wissenschaftlich fundierten Stellungnahmen zur Begründung der in Österreich für Auer- und Birkwild sowie die Waldschnepfe geltenden Schon- bzw. Schusszeiten hat sich der EuGH nun doch der Ansicht der Europäischen Kommission, dass bereits die Balzzeit Teil der Brut- und Aufzuchtszeit ist und damit die in den österreichischen Bundesländern geltenden Schusszeiten im Frühjahr nicht der Vogelschutz-Richtlinie entsprechen, angeschlossen und festgestellt, dass Österreich, und damit auch Oberösterreich die vorstehend zitierte Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt hat.

Landesrat Stockinger: "Die Oö. Landesregierung hat daher in ihrer Sitzung vom 6. August 2007 die vom EuGH bemängelten Schusszeiten durch eine Änderung der Oö. Schonzeitenverordnung angepasst und damit der Kritik vollinhaltlich Rechung getragen. Keine Änderung war hingegen beim Rackelwild erforderlich, da sich hier der gemeinsam vorgetragene österreichische Standpunkt auch vor dem EuGH durchgesetzt hat."

"Mit dieser Verordnungsänderung ist Oberösterreich das erste Bundesland, das den Vorstellungen der Europäischen Kommission bzw. der zwingenden Entscheidung des EuGH hinsichtlich der zulässigen Bejagungszeiten vollinhaltlich entsprochen hat", so der für die Jagd zuständige Landesrat Stockinger.
 
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