Debatte um Zuverdienstgrenze beim Kindergeld  

erstellt am
07. 08. 07

 Kuntzl: Chaos bei Rückforderungen zeigt, dass klare Regelung notwendig ist
Wien (sk) - Der Fall einer Vorarlbergerin, die wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld 10.000 Euro zurückzahlen soll, ist für SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl ein weiterer Beleg dafür, dass eine klare Regelung notwendig ist. "Das Chaos zeigt, dass die geltenden Bestimmungen sowohl für die Betroffenen als auch für die ausführenden Beamten zu unklar sind", so Kuntzl am 07.08. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Daher sei eine Arbeitszeitreduktion die sinnvollste Lösung.

"Mit dem Reduzieren der Arbeitszeit und der diesbezüglichen Bestätigung des Arbeitgebers hat man eine klar nachvollziehbare Regelung, die den Familien zudem zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, da damit auch mehr Väter - die sich häufig in einem höheren Einkommenssegment befinden - in Karenz gehen und Kündigungsschutz sowie Kindergeld erhalten können", so Kuntzl, die betonte, dass diese Vorgehensweise - wie etwa auch bei der Teilzeitpension oder der früheren Teilzeitkarenz - leicht administrierbar wäre.

 

 Mandak: Unglaubliche Verunsicherung von Eltern muss ein Ende haben
Wien (grüne) - Die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak, äußerte sich entsetzt über den im ORF berichteten Fall einer Vorarlbergerin, die wegen Überschreiten der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld 10.000 Euro zurückzahlen soll. Dies, obwohl die Frau laut Berichten nur etwa zehn Prozent über der Zuverdienstgrenze gelegen ist.

"Sollte dies stimmen, so liegt hier eindeutig eine ungerechtfertigte Rückforderung vor, da die Härtefallverordnung von Minister Haupt aus dem Jahr 2001 nach wie vor gültig ist", so Mandak. Diese sehe ausdrücklich vor, dass auf die Rückforderung zu verzichten sei, wenn die Überschreitung unter 15 Prozent liegt. Im Gegensatz zur Zuverdienstgrenze selbst, die derart unverständlich im Gesetz sei, dass sie praktisch nicht nachvollzogen werden könne, ist die 15-Prozent-Bestimmung der Härtefallverordnung klar und eindeutig und könne von jedem nachgelesen werden.

Mandak kritisiert in diesem Zusammenhang erneut Familienministerin Kdolsky, die dieser chaotischen Situation bisher "wortreich, aber tatenlos" zusehe. „Abseits aller politischen Differenzen muss dieser unglaublichen Verunsicherung von Eltern sofort ein Ende gemacht werden“, so Mandak. Dies bedeute, dass die Berechnung der Zuverdienstgrenze deutlich vereinfacht werden müsse - dies finde sich aber nicht in der von Kdolsky vorgelegten Kindergeldnovelle. Nichtsdestotrotz treten die Grünen weiterhin für die komplette Abschaffung der Zuverdienstgrenze, die auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, und ein einkommensabhängiges Karenzmodell ein.

 

 Rosenkranz: Finanzielle Verschlechterungen für Familien durch Kindergeldnovelle
Wien (fpd) - "Um das Sommerloch zu füllen, ist dieser Sommer familienpolitisch von vielen Vorschlägen, die meist von unzuständigen Ressorts erhoben werden, geprägt. Es fehlt allerdings an der angebrachten Ernsthaftigkeit, denn keiner dieser Vorschläge ist irgendwie mit dem Koalitionspartner abgesprochen", stellte die FPÖ-Familiensprecherin, NAbg. Barbara Rosenkranz in ihrer Pressekonferenz kritisch fest. Auch würden jegliche Deckungsvorschläge in finanzieller Hinsicht fehlen.

Die Kinderbetreuungsgeldgesetz-Novelle brächte keinerlei Verbesserungen für Österreichs Familien, so Rosenkranz. Die Möglichkeit zum Kurzzeit-Bezug wäre gegenüber der alten Regelung mit großen finanziellen Einbußen verbunden, und die angebliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze stelle eine tatsächliche Verringerung der Zuverdienstmöglichkeiten um mindestens 590,- Euro dar. So würde Bundesministerin Kdolsky "hartnäckig" an der Zuverdienstgrenze festhalten - sie berufe sich lediglich darauf, dass die Grenze ohnehin "erhöht" werde. In Wirklichkeit wird durch den Wegfall der KBGG-Härtefälle-Verordnung der mögliche Zuverdienst verringert. Bezieht man die seit 2002 eingetretene inflationsbedingte Preisentwicklung (bis 2007: 11,29 Prozent) in die Analyse mit ein, so kommt man zu dem Schluss, dass sich die Kaufkraft des Zuverdienstgrenzbetrages seit 2002 bis zur Einführung der neuen ZVG am 1.1.2008 um über 2.500,- Euro verringert hat.

"Die neue "Kurzleistung" ist mit einer Anspruchseinbuße von über 1.130,- Euro verbunden. Jene Anspruchsberechtigte, welche in den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein Wochengeld von zumindest 825,- Euro beziehen, verlieren durch die neue Regelung gar über 1.800,- Euro oder 17 Prozent gegenüber den Beziehern der alten Regelung", so Rosenkranz weiter.

Rosenkranz erwähnte nachdrücklich, dass die Zuverdienstgrenze fallen müsse. Ebenso fordert die FPÖ eine Aufhebung der Teilungsregelung, wonach der zweite Elternteil zu Hause bleiben müsse, um das Kinderbetreuungsgeld voll ausschöpfen zu können. "Lassen wir das doch die Eltern entscheiden und nicht die Politiker", so Rosenkranz. Der diesbezüglich gewünschte Lenkungseffekt, dass auch vermehrt Väter die Betreuung des Kindes übernehmen, hätte überhaupt nicht gegriffen. Nicht einmal 1,9 Prozent aller Kinderbetreuungsgeldbezieher seien diesem Lenkungseffekt gefolgt. Zieht man nämlich von den männlichen KBG-Beziehern jene, die als Selbständige oder Bauern über Gestaltungsmöglichkeiten im Erwerbsleben verfügen und Arbeitslose, Schüler sowie Studenten ab, so bleiben nicht gerade viele unselbständig Erwerbstätige übrig, die diesem Modell folgen. Diese Regelung sei folglich ersatzlos zu streichen, da die tatsächlich erzielten Auswirkungen in einem krassen Missverhältnis zu der Ungleichbehandlung vieler Alleinerzieherinnen stehe, so die freiheitliche Familiensprecherin.

Primär sollte dieses Gesetz den Eltern eine echte Wahlfreiheit gewähren. Die Kosten für Kinderbetreuung sollten dadurch abgegolten werden. Durch die Novelle seien diese Intentionen allerdings konterkariert worden, zeigte Rosenkranz auf. Die freiheitlichen Forderungen setzen sich aus dem Wegfall der Zuverdienstgrenze und der Teilungsregelung zusammen. Des Weiteren wird eine allgemeine Ausweitung der Bezugsdauer auf drei Jahre verlangt und eine unbedingte Anpassung des Kinderbetreuungsgesetzes sowie aller anderen Familienleistungen an die Inflation.
 

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