Innenminister für Sexualstraftäterdatei  

erstellt am
14. 08. 07

 Platter: Wirksamere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter
Sexualdelikte zählen zu den abscheulichsten Verbrechen, die meisten Opfer sind Frauen und die schwächsten Glieder der Gesellschaft, die Kinder
Wien (bmi) -
Innenminister Günther Platter präsentierte am 13.08. Maßnahmen zur Verhinderung von Sexualstraftaten. Unter anderem wird zum wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Sexualstraftäterdatei eingerichtet.

Seit 2001 wurden in Österreich 24.390 Sexualdelikte registriert, im ersten Halbjahr 2007 waren es 2.930, davon 347 Anzeigen wegen Kinderpornografie. Jedes Jahr werden fast 80 Kinder unter sechs Jahren Opfer einer Sexualstraftat und über 600, die unter vierzehn Jahren sind. Die Dunkelziffer ist hoch.

"Sexualdelikte zählen zu den abscheulichsten Verbrechen, die meisten Opfer sind Frauen und die schwächsten Glieder der Gesellschaft, die Kinder", sagte Bundesminister Günther Platter am 13. August 2007 im Innenministerium in Wien bei der Vorstellung von Maßnahmen zum besseren Schutz vor Sexualstraftätern. "Wir brauchen höhere Strafen bzw. Mindeststrafen für Sexualstraftäter. In diesem Bereich darf es keine Toleranz geben", betonte Platter.

Der Minister nannte sieben geplante Maßnahmen:

  • Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei: Sie soll unter anderem den Namen, die Geburtsdaten, den Aufenthaltsort, die Fingerabdruck- und die DNA-Daten von rechtskräftig verurteilten Sexualstraftätern enthalten; ebenso eine Gefährdereinschätzung (leicht, mittel, schwer). Bei schweren Delikten sollen Verurteilte lebenslang in der Datei eingetragen bleiben. Zugriff auf die Datei sollen Exekutivbeamte haben. Geplant ist auch eine Vernetzung mit der Jugendwohlfahrt. Die Einführung einer solchen Datei zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im Regierungsprogramm 2007 – 2010 vorgesehen.
  • Gefährderansprache und Meldepflicht für entlassene Sexualstraftäter: Die Sicherheitsbehörden sollen Bescheid wissen, wo ein Verurteilter wohnt und was er arbeitet. Der Täter soll sich von der Polizei beobachtet fühlen.
  • Automatische Verständigung: Die Sicherheitsbehörden sollen bei einem Wechsel des Wohnorts eines verurteilten Sexualstraftäters automatisch verständigt werden.
  • Gutachten des Bundesministeriums für Justiz über jeden aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter: Derzeit ist die Erstellung eines Gutachtens nur bei jenen Verurteilten vorgesehen, die bedingt entlassen werden.
  • Umwandlung einer bedingten in eine unbedingte Haftstrafe, wenn ein Verurteilter die Meldeauflagen nicht erfüllt.
  • Berufsverbot für bestimmte Täter: So sollen etwa rechtskräftig verurteilte Kinderschänder nicht in privaten Kindergärten oder privaten Schulen beschäftigt sein dürfen.
  • Höhere Strafen: Die Strafdrohung für einzelne Sexualtatbestände soll erhöht werden. Außerdem soll eine Mindeststrafe bei jenen Delikten eingeführt werden, bei denen sie noch nicht vorgesehen ist. Das Herstellen von Kinderpornografie beispielsweise ist ein Vergehenstatbestand und kein Verbrechen. In vielen anderen EU-Ländern gibt es zum Teil wesentlich höhere Sanktionen als in Österreich.

 

 Grossmann: Bei Berufsverbot wirklich alle relevanten Berufsgruppen erfassen - auch geistliche Berufe
Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun von Experten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden
Wien (sk) - "Reiner Populismus ist zu wenig", sagte SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Elisabeth Grossmann zu der von Innenminister Platter angekündigten Sexualstraftäterdatei. Es sei eine bekannte Tatsache, dass der Großteil der Missbrauchsdelikte an Kindern und Jugendlichen in der Familie oder im Bekanntenkreis verübt werden. Es sei daher wesentlich, den Schutz der Kinder zu stärken, sodass sie lernen, nein zu sagen, unterstrich Grossmann. Bei den angedachten Berufsverboten für Sexualstraftäter müssen aber alle relevanten Berufsgruppen, die mit der Kinderbetreuung bzw. -ausbildung erfasst sein, dazu gehören auch geistliche Berufe, so die SPÖ-Abgeordnete.

Bei Religionslehrern oder bei Personen in der Jugendseelsorge habe es in der Vergangenheit ebenfalls Übergriffe gegeben - das dürfe man nicht vergessen, betonte Grossmann. Es müssten zudem Einrichtungen besser unterstützt werden, die sich mit Kinderschutz befassen und qualifizierte Präventionsarbeit in Schulen und Kindergärten leisten. Auch LehrerInnen und Kindergärtnerinnen müssen verstärkt dahingehend geschult werden, Missbrauchsfälle zu erkennen.

"Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun von Experten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Mit reinen Populismus ist es jedenfalls in dieser heiklen Materie nicht getan", schloss Grossmann.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück