Staatssekretär Winkler in Alpbach  

erstellt am
28. 08. 07

Alpbach (bmeia) - „Die beste Sicherheitsgarantie für kleine und mittlere Staaten, die keinem militärischen Paktsystem angehören, ist die Einbindung in multilaterale Zusammenschlüsse wie der EU und den Vereinten Nationen. Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen birgt für jeden Staat jedoch auch die Verpflichtung in sich, einen konkreten Beitrag zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu leisten“ so Staatsekretär Hans Winkler anlässlich eines Panels bei den politischen Gesprächen in Alpbach. Teilnehmer des Panels zum Thema „der UN-Sicherheitsrat und die Herrschaft des Rechts“ waren der jordanische Botschafter in den Vereinigten Staaten, Prinz Zeid Ra'ad Al Hussein, der ständige Vertreter Angolas bei den Vereinten Nationen, Ismael Abraao Gaspar Martins, sowie der Außen- und Kulturminister von Costa Rica Bruno Stagno Ugarte.

Österreich lancierte 2004 eine Initiative zur Prüfung wie der UN-Sicherheitsrat durch seine Arbeit zu mehr Rechtsstaatlichkeit und zu einer Stärkung des Rechts international beitragen kann. „Militärische Leistungen alleine sind zur Friedenssicherung und -aufbau nicht ausreichend. Essentiell für für internationale Sicherheit und Stabilität sowie für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind auch das Bestehen von Rechtsnomen, die Einhaltung derer, sowie ein System der rechtlichen Durchsetzung sind ebenso elementare Voraussetzungen " betonte der Staatssekretär.

Winkler hob hervor, dass Fortschritt und globaler Zusammenhalt in einem engen Zusammenhang mit der Herrschaft des Rechts, und somit auch mit der Durchsetzung des Rech t s stehen. „Menschenrechte können nur dann durchgesetzt werden, wenn Menschen diese auch gegenüber Staaten und Regierungen geltend machen können. Traumata aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen können besser überwunden werden, wenn Gewissheit herrscht, dass die dafür Verantwortlichen auch vor ein unabhängiges Gericht gestellt werden können. Entscheidungen internationaler Investoren besonders in Entwicklungsländern hängen auch eng mit rechtlicher Durchsetzbarkeit und Rechtsschutz zusammen“ betonte Winkler.

Hintergrund der österreichischen Initiative ist die Tatsache, dass sich der UN-Sicherheitsrat in den letzten Jahrzehnten über die ursprüngliche Funktion als „politisches Forum“ stark weiterentwickelt hat und nun auch vermehrt legislative, judikative und administrative Funktionen, insbesondere durch die Gründung Internationaler Gerichtshöfe, die Übernahme zeitlich beschränkter Verwaltung (Kosovo, Osttimor) und die Durchführung zahlreicher Friedensmissionen, übernommen hat. „Gerade im Bereich der Friedenserhaltung und -schaffung nimmt die Einhaltung der Rechtsnormen einen wichtigen Stellenwert ein. Österreich hat sich hier - auch im EU-Kontext - als Sprachrohr einer Koalition von gleichgesinnten Staaten etabliert.
 
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