Österreichisches Börsegesetz entspricht EU-Vorschriften  

erstellt am
10. 09. 07

Aufnahme der Meinl European Land Ltd. in den Prime Market zum Zeitpunkt des Beschlusses nach Wissensstand der Wiener Börse gerechtfertigt
Wien (börse) - "Das österreichische Börsegesetz ist auf alle Unternehmen, die an der Wiener Börse gelistet sind, anwendbar", betont erneut Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. Im Börsegesetz sind alle börse-relevanten Bestimmungen der Europäischen Union umgesetzt, zuletzt hat im April 2007 die EU-Transparenzrichtlinie ihren Niederschlag im Börsegesetz gefunden. Das österreichische Börsegesetz erfüllt damit alle Voraussetzungen hinsichtlich Transparenz, Veröffentlichungs- und Qualitätskriterien der Europäischen Union. "Die Wiener Börse erwartet sich von der Finanzmarktaufsicht eine strenge Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Wir müssen auf den exzellenten Ruf des österreichischen Kapitalmarktes achten", so Schaller weiter.

Auch die Regeln des Prime Markets, dem Premium-Segment der Wiener Börse, gelten uneingeschränkt für alle in diesem Segment aufgenommenen Unternehmen. Das Prime Market Regelwerk enthält über die gesetzlichen Bestimmungen des Börsegesetzes hinausgehend Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskritierien. Unternehmen, die sich diese erhöhten Vorschriften unterwerfen wollen, verpflichten sich dazu gegenüber der Wiener Börse vertraglich. "Auch hinsichtlich des Prime Markets sind die Regeln eindeutig: Wenn ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt, kann es in den Prime Market aufgenommen werden", erklärt Schaller. "Die Meinl European Land Ltd. hat zum Zeitpunkt der Entscheidung Ende Juli 2007 über die Aufnahme in den Prime Market nach unserem Wissensstand allen Kriterien des Prime Market Regelwerks entsprochen", so der Börse-Vorstand. Ob die Meinl European Land Ltd. auch in Zukunft im Premium-Segment der Wiener Börse aufgenommen bleibt, hängt, so Schaller, von den Ergebnissen der Überprüfung durch die Finanzmarktaufsicht ab.
 
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