Mitarbeiterbeteiligung  

erstellt am
04. 09. 07

Matznetter: Anständiger Lohnabschluss beste Form der Mitarbeiterbeteiligung
Es könne nicht sein, dass die Lohnquote im Zeitalter der Globalisierung weiter zurückgehe
Wien (sk) -
"Ein anständiger Lohnabschluss ist die beste Form der Mitarbeiterbeteiligung, weil ein Lohnabschluss für alle gilt und damit am gerechtesten ist", stellte Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter am 04.09. am Rande einer Pressekonferenz zur aktuellen Diskussion klar. Es könne nicht sein, dass die Lohnquote im Zeitalter der Globalisierung weiter zurückgehe - "und die Arbeitnehmer nicht an den Gewinnen beteiligt werden", betonte Matznetter.

Der Staatssekretär steht der Mitarbeiterbeteiligung zwar grundsätzlich positiv gegenüber, gibt aber zu bedenken, dass "ein allfälliger Steuervorteil für die Mitarbeiterbeteiligung erst in die Diskussion um die Steuerreform 2010 eingebaut werden kann". Matznetter machte in dem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass "88 Prozent der Arbeitnehmer keine Mitarbeiterbeteiligung haben und mit ihren Steuergeldern jenen zwölf Prozent, die Anteile haben, etwas draufzahlen müssten". Zudem sei auch nicht geklärt, wie die vielen Non-Profit-Organisationen oder der öffentliche Bereich eingebunden werden können.

 

Spindelegger: Mitarbeiterbeteiligung ist Gebot der Stunde
Bedenken von SPÖ-Gewerkschaftern sind unbegründet
Wien (övp-pk) - "Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Gebot der Stunde und es ist Zeit, dass diese alte ÖAAB- Forderung nun legistisch rasch umgesetzt wird", sagt der Zweite Nationalratspräsident Dr. Michael Spindelegger in einer Reaktion auf die diesbezüglichen Aussagen von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl im "Ö1-Morgenjournal".

Spindelegger, der auch Bundesobmann-Stellvertreter des ÖAAB ist, weist erneut darauf hin, dass die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg eines Unternehmens gerade in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs aktuell ist: "Das sollte auch und gerade den Gewerkschaften bewusst und damit ein Ziel sein. Denn erfolgreiche Arbeitnehmerpolitik kann und darf sich nicht allein auf die Lohnrunden beschränken, auch wenn den Gewerkschaften in diesem Bereich naturgemäß eine Schlüsselrolle zufällt." Die normalen Lohnrunden seien von der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung nicht berührt, es ginge nämlich um zusätzliche Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spindelegger nennt in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Freibetrages vor Anfall der Lohnsteuer sowie einer Verkürzung der fünfjährigen Behaltefristen von Aktien als Kernpunkte des ÖAAB-Programms. Auch eine Art "Erfolgsgeld", also eine sofort auszahlbare steuerlich begünstigte Gewinnbeteiligung ist Teil des ÖAAB-Programms.

"Jetzt ist es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und auf Sozialpartnerebene vernünftige und praktikable Lösungen zu erarbeiten", so Spindelegger, der sich wünscht, dass die Mitarbeiterbeteiligung im Sinne der österreichischen Arbeitnehmer "rasch Wirklichkeit" wird. Eine Verdoppellung der Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen bis zum Jahr 2010, wie sie von Vizekanzler Wilhelm Molterer in Alpbach vorgeschlagen wurde, ist ein "ambitioniertes, aber sicher machbares Ziel", erläutert der Zweite Nationalratspräsident.

"Wir haben die Chance, in dieser Frage Vorreiter in Europa zu sein. Allein das sollte für alle Gewerkschaften Grund genug sein, die Umsetzung der Mitarbeiterbeteiligung rasch und mit vollem Elan voranzutreiben", so Spindelegger. 

 

 Westenthaler: Mitarbeiterbeteiligung muss jetzt umgesetzt werden
Es ist höchst an der Zeit, den Österreicherinnen und Österreichern ihren gerechten Anteil zukommen zu lassen
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler begrüßt, dass sich eine immer breitere Unterstützung für den seitens des BZÖ schon im Dezember vorgestellten Ansatz einer wirkungsvollen Mitarbeiterbeteiligung findet. "In Zeiten von Hochkonjunktur und Rekordgewinnen, die von den fleißigen Mitarbeitern der Unternehmen erarbeitet werden, ist es höchst an der Zeit, den Österreicherinnen und Österreichern ihren gerechten Anteil zukommen zu lassen. Hier geht es nicht um die Tariflohnsteigerungen in der Höhe von 2 bis 3 Prozent, sondern um Prämien im Bereich eines zusätzlichen 15. Monatsnettogehaltes. Das ist eine klare Ansage, eine Motivation und eine spürbare Einkommensanhebung", so Westenthaler, der den ÖGB als anachronistischen Bremser bezeichnet, denn eine Arbeitnehmervertretung die sich gegen Lohnsteigerungen ausspricht, habe ihre Existenzberechtigung verloren.

Das BZÖ will die Mitarbeiter am positiven Gewinn eines Unternehmens beteiligen. Der Investivlohn ist deshalb kein zusätzlicher Lohnanteil, sondern eine zusätzlich ausgeschüttete Prämie. Während die durchschnittlichen Lohnerhöhungen und Einkommenszuwächse für Arbeitnehmer in Österreich bei rund 2 bis 3 Prozent (Quelle: Statistik Austria) liegen, könnten ArbeitnehmerInnen über ein Investivlohnmodell überproportional profitieren. Das bedeutet umgerechnet ein zusätzliches 15. Nettogehalt pro Jahr. Beispiel ATX-Unternehmen: Auf Basis einer Berechnung der Arbeiterkammer haben die 18 wichtigsten ATX-notierten Unternehmen (prime market, ohne BWIN und Voest Alpine) im Jahr 2006 ein Ergebnis vor Steuern in der Höhe von 8,9 Mrd. Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Plus zum Vorjahr von 36 Prozent. Diese Unternehmen beschäftigen rd. 290.000 Mitarbeiter (im In- und Ausland). Auf Basis einer Erfolgsbeteiligungsquote von 10 Prozent würde daraus ein ,zusätzliches Einkommen von rd. 3.000 Euro pro Mitarbeiter resultieren.

Westenthaler verweist in diesem Zusammenhang auf Großbritannien wo bereits 24 Prozent der Unternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung praktizieren oder auf Frankreich wo die Quote bei 43 Prozent liegt. Das BZÖ tritt auch dafür ein den Investivlohn über Anreize zu attraktivieren und zeigt sich skeptisch gegenüber Zwangsmodellen, wie auch gegenüber den ÖVP Plänen der Arbeitnehmer über eine Anteile zu beteiligen, denn dies berge auch das Risiko eines Verlustes in sich. "Die Bundesregierung ist gefordert, das Investivlohnmodell des BZÖ zu forcieren. Eine steuerliche Begünstigung, ähnlich wie bei der Abfertigung, aber auch Steuererleichterungen für Unternehmen müssen als starker Anreiz für die Verwirklichung des Investivlohnes kommen. Das BZÖ-Modell bedeutet mehr vom Gewinn für Mitarbeiter und Vorteile für Unternehmen. Das ist echte Fairness und eine Revolution für die ,Einkommen der Österreicherinnen und Österreicher", bekräftigt Westenthaler abschließend.

 

 Folgar: Mitarbeiterbeteiligung ist Minderheitenprogramm
Nur Solidarische Lohn/Gehaltspolitik sorgt für gerechte Verteilung
Wien (gpa-djp/gmtn/ögb) - "Mitarbeiterbeteiligungen erreichen nur einen geringen Prozentsatz der Beschäftigten und entsprechen nicht dem, was Gewerkschaften unter solidarischer Lohn- und Gehaltspolitik verstehen", sagen die Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) zu den Aussagen von Wirtschaftskammerpräsident Leitl und Wirtschaftsforschern im heutigen Morgenjournal des ORF.

"Abgeltung der Inflation plus ein Anteil an Produktivitätsfortschritt der jeweiligen Branche ist nach wie vor eine gute Formel für die Gestaltung der Einkommen der Beschäftigten", sagt Erich Foglar, Bundesvorsitzender der GMTN. "Individuelle Unternehmensbeteiligungen wälzen auf Sicht das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten ab. Es klingt in guten Zeiten verlockend, am Unternehmen oder an dessen Gewinn beteiligt zu sein. Wenn aber die Gewinne ausbleiben und die Lohn- und Gehaltserhöhungen plötzlich nur mehr in Höhe der Inflation liegen - wie sich das zum Beispiel Wirtschaftforscher Felderer vorstellen kann, erweist das der Volkswirtschaft insgesamt keinen guten Dienst. Die Folge wäre nämlich ein massiver Kaufkraftverlust, gar nicht zu reden vom sinkenden Lebensstandard der Beschäftigten."

"MitarbeiterInnenbeteiligungen können niemals ein Ersatz für nachhaltig wirkende Lohn- und Gehaltserhöhungen für alle ArbeitnehmerInnengruppen sein", sagt Karl Proyer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der GPA-DJP. "Von der steigenden Produktivität müssen allen ArbeitnehmerInnen, auch jene aus nicht gewinnträchtigen Unternehmen, profitieren. Das wird der Schwerpunkt bei den kommenden Lohn- und Gehaltsrunden sein. Es gibt ja bereits verschiedene Modelle von MitarbeiterInnen- und Gewinnbeteiligungen, die wir nicht per se ablehnen. All jene, die glauben, sie könnten damit Druck auf die Lohn- und Gehaltspolitik ausüben, befinden sich am Holzweg", so Proyer. "Lohnerhöhungen nur in der Höhe der Inflationsrate und darüber hinaus nur Gewinnbeteiligungen für wenige wird es mit den Gewerkschaften jedenfalls nicht geben," ergänzt Foglar.

"Gewinn- oder Mitarbeiterbeteiligungen sind ein Minderheitenprogramm, und nicht das dringendste Problem, für das sich der Wirtschaftsminister bei den Unternehmen einsetzen muss", sagen die Gewerkschaften. "Die Zahl der Lehrstellen bis 2010 zu verdoppeln, zumindest aber wesentlich zu erhöhen, ist ein weitaus wichtigeres Vorhaben, für das sich Bartenstein einsetzen sollte", sagen GPA-DJP und GMTN.

 

Schnedl: Christgewerkschafter begrüßen Mitarbeiterbeteiligung
Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen haben mit Mitarbeiterbeteiligung nichts zu tun
Wien (fcg) - "Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind ein wichtiges zusätzliches Element zur gerechteren Verteilung von Unternehmensgewinnen. Die Unternehmensgewinne erreichen Höchststände und es ist eine Frage der Fairness, dass diese auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Schließlich erarbeiten die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben diese Gewinne. Damit kann die derzeitige verteilungspolitische Schieflage ausgeglichen werden", stellt Christgewerkschafter-Chef und ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl fest.

"Lohnerhöhungen im Rahmen von KV-Verhandlungen sind dazu da den Preis für die Arbeitskraft in Österreich festzulegen. Sie orientieren sich an der Inflationsrate und der Produktivitätssteigerung der Volkswirtschaft insgesamt. Das hat mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen nichts zu tun", erläutert Schnedl.

Bereits jetzt gibt es in vielen Firmen verschiedene Mitarbeiterbeteiligungsmodelle die entweder auf Kapital- oder auf Gewinnbeteiligung basieren. Beide Modelle werden ohne Konnex zu den KV-Verhandlungen angewendet und bewähren sich sehr gut. "Motivierte und gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Erfolgsfaktoren jedes Unternehmens. Daher ist ein Recht auf eine Erfolgsbeteiligung, die über Lohnerhöhungen hinausgehen, nur gerecht und sinnvoll", führt Schnedl weiter aus.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück