Geldwäsche mittels Moneytransfer  

erstellt am
14. 09. 07

Das Bundeskriminalamt (.BK) warnt vor der Annahme von unseriösen Angeboten
Wien (bmi) - In letzter Zeit werden wieder vermehrt E-Mails an österreichische Adressaten verschickt, in denen im Namen von ausländischen Firmen die Tätigkeit eines "Finanzmanagers" oder "Finanzagenten" angeboten wird. In der Realität sieht es aber so aus, dass hinter solchen Firmen Betrüger stehen, die arglose E-Mail-User benutzen, um illegal erworbenes Geld zu transferieren. Personen, die ein solches Angebot annehmen laufen Gefahr sich als Mittäter von Geldwäschern strafbar machen.

Nach den bisherigen Erfahrungen, werden Personen, die sich auf diese Mails melden, aufgefordert ein Datenblatt auszufüllen. Danach wird ihnen aufgetragen bei einer österreichischen Bank ein Konto zu eröffnen und die Kontodaten an die Firma weiterzuleiten.

In der Folge wird ihnen per Mail oder Telefon die Überweisung eines bestimmten Betrages auf dieses Konto angekündigt. Zugleich werden sie angewiesen den Betrag unverzüglich in bar zu beheben und ins Ausland weiter zu transferieren. In der Regel hat dies per Moneytransmitter, d.h. mit einer zum weltweiten Geldtransfer befugten Anstalt, zu erfolgen.

Für diese Dienstleistung wird dem Interessenten ein Honorar von bis zu 10 Prozent der Überweisungssumme angeboten, das gleich nach der Barbehebung einbehalten werden kann.

Das Bundeskriminalamt warnt davor, solche "Angebote" anzunehmen, da die überwiesenen Gelder meist aus kriminellen Geschäften stammen und nur "rein gewaschen" werden sollen.

In solchen Fällen werden selbstverständlich polizeiliche Ermittlungen gegen alle, die ein solches Angebot angenommen haben, aufgenommen. Nach dem österreichischen Strafrecht liegt bei diesen Handlungen der Verdacht der Geldwäsche vor, ein Delikt das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Außerdem stellt eine derartige Tätigkeit ein Bankgeschäft nach dem Bankwesengesetz dar und wäre konzessionspflichtig. Ein Verstoß gegen die Konzessionspflicht wird mit einer hohen Verwaltungsstrafe geahndet.
 
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