Tumpel: EU-Haushalt muss sich mehr an den Beschäftigten orientieren  

erstellt am
13. 09. 07

Wien (ak) - Trotz Hochkonjunktur haben die 27 Mitgliedstaaten der EU nach wie vor mit dem Problem der Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Selbst in Zeiten der Hochkonjunktur waren im Juli 2007 rund 16 Millionen Personen arbeitslos. Anlässlich der Präsentation einer Mitteilung der Europäischen Union zur Überarbeitung des EU-Haushalts fordert die AK daher ein grundlegendes Umdenken in der Finanzplanung. "Die EU muss sich nun endlich auch finanziell zu Arbeitsplatzschaffung, Beschäftigungssicherung und Qualifikationsmaßnahmen bekennen", verlangt AK-Präsident Herbert Tumpel.

Derzeit fließen jährlich rund 43 Prozent der EU-Gelder in Agrarsubventionen und Investitionen in den ländlichen Raum. Das sind im Finanzplanungszeitraum 2007 bis 2013 rund 418 Mrd Euro. Für eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung der Beschäftigung in der EU, dem Europäischen Sozialfonds, werden im selben Zeitraum nur 75 Mrd Euro investiert. Österreich erhält davon rund 472,3 Mio Euro und dies innerhalb von 7 Jahren.

Die AK fordert daher für den neuen Haushaltsplan ab 2014 folgende Änderungen:

  • Konzentration des EU-Haushalts auf Maßnahmen, die Arbeitsplätze schaffen bzw sichern. Das sind Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, insbesondere in Dienstleistungen von öffentlichem Interesse wie zum Beispiel dem öffentlichen Nahverkehr, dem Schienenverkehr oder Bildungseinrichtungen.
  • Stärkeres Engagement in die Aus- und Weiterbildung. Insbesondere in Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und ältere ArbeitnehmerInnen muss die Europäische Union zusätzliche Mittel investieren.
  • Die Forschung als weiterer wichtiger Beschäftigungsfaktor soll ebenfalls mit ausreichenden Mittel ausgestattet werden.
  • Schaffung eines Fonds, der ArbeitnehmerInnen unterstützt, wenn sie infolge von Standortverlagerungen ihrer Betriebe arbeitslos geworden sind. Derzeit gibt es mit dem so genannten Globalisierungsfonds nur Gelder, wenn die Unternehmen ihren Betrieb in Länder außerhalb der EU verlagern.
  • Unternehmensförderungen aus EU-Mitteln soll es spätestens ab 2014 nicht mehr geben.
  • Ein Auslaufen des so genannten Briten-Rabatts - eine Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag Großbritanniens, der den Briten jährlich eine Ersparnis von rund 5 Mrd Euro bringt.


Darüber hinaus soll ein Missbrauch von Mitteln aus der Regionalpolitik verhindert werden: Strukturmittelhilfen dürfen nicht dazu dienen, um damit direkt oder indirekt eine umfangreichen Steuersenkungen neuer Mitgliedstaaten in den letzten Jahren. Angesichts des derzeit stattfindenden Dumpings bei den Unternehmenssteuern ist eine EU-harmonisierte Körperschaftsteuer vorstellbar, die teilweise auch dem EU-Budget zugute kommen könnte.

 
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