Flexibilisierung des Kindergeldes  

erstellt am
20. 09. 07

 Stadlbauer: Verbesserungsvorschläge nicht vom Tisch wischen
Wien (sk) - Die Flexibilisierung des Kindergeldes kommt selbstverständlich, bekräftigte SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin und Nationalratsabgeordnete Bettina Stadlbauer am 19.09. in Reaktion auf die gekünstelte Aufregung der ÖVP-Frauen im Anschluss an den Ministerrat. Dieser frauenpolitische Meilenstein sei von der SPÖ erkämpft worden, von Verzögerungspolitik zu sprechen sei daher völlig falsch, meinte Stadlbauer.

Es gehe nur darum, die wichtigen Anregungen die von den SozialpartnerInnen und auch von Frauenministerin Doris Bures eingebracht wurden, nicht einfach vom Tisch zu wischen. Konkret seien das die Arbeitszeitreduktion als zusätzliche Alternative zur Zuverdienstgrenze sowie die Gleichbehandlung von AlleinerzieherInnen gegenüber Paaren.

Mit ihrem ewigen "Nein-Sagen" würde Kdolsky sämtliche Verbesserungsvorschläge einfach vom Tisch wischen. Die Fristen werden selbstverständlich eingehalten, meinte Stadlbauer, damit das Gesetz rechtzeitig den Ministerrat passieren kann. "Wir sollten uns für einen wirklich großen Wurf die Zeit nehmen", meinte Stadlbauer. Die SPÖ Frauen sind gemeinsam mit ExpertInnen überzeugt, dass die Verbesserungsvorschläge verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Stadlbauer erinnerte an die Teilzeitkarenz, die ja früher schon vielen Familien wichtige Hilfestellung beim Wiedereinstieg in den Beruf gegeben hatte.

Es sei das Recht und die Aufgabe von Frauenministerin Doris Bures in allen Bereichen Verbesserungen für die Frauen zu erkämpfen. Doris Bures nehme diese Aufgabe eben wahr, meinte Stadlbauer abschließend.

 

 Steibl: Bures schafft Zweiklassengesellschaft in Österreich
Wien (övp-pk) - "Mit der geforderten Einführung der Arbeitszeitgrenze will Frauenministerin Bures eine Zweiklassengesellschaft in Österreich schaffen", stellt ÖVP- Familiensprecherin Ridi Steibl fest. Mit dem "Nein" zur Gesetzes- Novelle zum Kinderbetreuungsgeld blockiert Bures wichtige Errungenschaften für Frauen und Familien. "Familienministerin Kdolsky hat auf Grundlage des Regierungsprogrammes ein hervorragendes Paket für die Familien geschnürt", betont Steibl und weiter: "Persönliche Eitelkeiten von Bures und der SPÖ müssen bei so einem wichtigen Thema hinten angestellt werden."

"Das Kdolsky-Modell bringt den Familien Sicherheit und deutliche Verbesserungen", so Steibl. Die ÖVP-Familiensprecherin verweist auf die Flexibilisierung der Bezugsdauer und Höhe sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze. Das von Bures geforderte Modell zur Arbeitszeitgrenze ist "ein ungeeignetes Modell und verfassungsrechtlich bedenklich", wie die Verfassungsexperten Funk und Öhlinger bestätigen. "Außerdem zeigt sich Bures realitätsfremd wenn sie meint, dass in der heutigen Zeit ausschließlich nach Stechuhren gearbeitet wird", stellt die ÖVP-Familiensprecherin fest und weiter: "Heutzutage ist die Arbeitswelt stark nach Projektarbeit organisiert und viele Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen arbeiten in ‚All-Inclusive-Verträgen'. Die Grenzen zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen verschwimmen immer öfter.

Das, was Bures hier veranstaltet, geht zulasten von Familien und Kindern und ist mit Sicherheit der falsche Weg. "Im Interesse der Betroffenen und der Familien hoffe ich, dass Bures und die SPÖ ihre parteimotivierte Blockadehaltung aufgeben werden", betont Steibl abschließend.

 

 Glawischnig: Kindergeld: Kdolsky entpuppt sich als Frauenfeindin
Wien (grüne) - „Die Verweigerungshaltung der ÖVP-Ministerin Kdolsky ist nicht mehr nachvollziehbar“, ärgert sich Eva Glawischnig, stv. Bundessprecherin der Grünen. Grund für ihre Empörung ist der neuerlich entflammte Streit zwischen ÖVP und SPÖ um die Zuverdienst-Bedingungen für KindergeldbezieherInnen. „Der ÖVP-Politikerin fehlt jegliche Erfahrung darüber, unter welchen Bedingungen junge Mütter den Anschluss im Job nicht verlieren. Eine Arbeitszeitbegrenzung wäre ein geeignetes Mittel, um Frauenkarriere durch Mutterschaft nicht jäh abzuwürgen.“

Ideologie-besetzte Streitereien statt Problemlösung
Statt schnell ein modernes, praxisorientiertes Kindergeld zu schaffen, würden die Koalitionspartner nur ihre Ideologie-besetzten Streitereien fortsetzen. Glawischnig: „Persönliche Profilierung steht in dieser Regierung vor Problemlösung.“

Kdolsky gegen Gleichberechtigung der Frauen
Dass sich ausgerechnet ein weibliches Regierungsmitglied derart gegen die Gleichberechtigung der Frauen stelle, sei „skandalös“, kritisiert Glawischnig scharf.

Gegenüber SP-Ministerin Bures erneuert die Grüne ihr Angebot, einem modernen Kindergeldgesetz im Parlament zuzustimmen. „Bures soll auf die Frauensolidarität bauen und ein eigenes Gesetz einbringen. Die Grünen sind dabei. Und ich bin mir sicher, dass auch in den Reihen der ÖVP-Frauen so manche mit dem derzeitigen Kurs Kdolskys unzufrieden ist, und mitstimmt.“

 

 Rosenkranz: Chance nutzen, um Kindergeldgesetz jetzt tatsächlich weiter zu entwickeln
Wien (fpd) - Nachdem Kdolskys Kindergeld-Novelle im Ministerrat doch nicht beschlossen wurde, tritt die FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Barbara Rosenkranz dafür ein, dies als "Chance zu nutzen, das Gesetz jetzt tatsächlich einer Weiterentwicklung in die richtige Richtung zu unterziehen".

Angesichts des aktuellen Tohuwabohu rund um die Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgelds, wundert sich Rosenkranz, dass an der Zuverdienstgrenze so beharrlich festgehalten werde und spricht von politischer Naivität, sich das weiter aufzubürden. "Abgesehen davon ist die sogenannte Erhöhung der Zuverdienstgrenze durch den Wegfall der Härtefälleverordnung in Wahrheit eine Verminderung des möglichen Zuverdienstes um 590 Euro. Grundsätzlich gilt aber: Die Zuverdienstgrenze gehört weg. Den Eltern steht eine echte Wahlfreiheit zu", stellt Rosenkranz klar.

Weiters sei die im Gesetzesentwurf geplante Kurzzeitregelung jedenfalls mit einem finanziellen Verlust für die Eltern verbunden. Rosenkranz: "Das kann auf gar keinen Fall sein, zumal von den Betroffenen eine kurzfristige Entscheidung, unmittelbar nach der Geburt zu tätigen ist. Hier muss es eine Möglichkeit geben, die Entscheidung noch einmal zu korrigieren, weil diese nachhaltige Entscheidung - oft ohne Erfahrung mit Kindern - so kurz nach der Geburt nicht erwartet werden kann. Diese Regelung muss auf jeden Fall revidiert werden."

Die sogenannte Teilungsregelung ist für Rosenkranz ein unzulässiger Versuch, erwachsene Menschen zu erziehen und zu lenken. "Abgesehen davon, dass das Ziel, mehr Väter in die Betreuung zu bringen, nicht erreicht wurde, gilt auch hier: Die Freiheit zu entscheiden und unter verschiedenen Modellen der Kinderobsorge zu wählen, muss den Eltern überlassen bleiben", so die freiheitliche Familiensprecherin.

Die Ministerin sei nun gefordert, kluge Änderungen in das Gesetz mit einzubeziehen und einer Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes nicht mehr im Wege zu stehen. "Es wäre wünschenswert und für österreichische Eltern sehr zu begrüßen, wenn die von uns geforderte Ausweitung des Kinderbetreuungsgeldes auf drei Jahre umgesetzt würde", appelliert Rosenkranz. Zum anderen würde es keinen weiteren Aufschub vertragen, für das Kindergeld und eine gesetzlich geregelte und automatische Valorisierung sicherzustellen.

 

Westenthaler: Politischer Zickenkrieg auf Rücken der Familien
Wien (bzö) - Von einem politischen Zickenkrieg zwischen ÖVP-Ministerin Kdolsky und SPÖ-Ministerin Bures in Zusammenhang mit der Kindergelddiskussion sprach BZÖ-Chef Peter Westenthaler im weiteren Verlauf seiner Pressekonferenz. "Kdolsky verlässt gleich 10 Minuten nach Beginn den Ministerrat und betreibt damit auch noch Arbeitsverweigerung. Kdolsky ist mittlerweile der Familienschreck der Republik und das muss sie auch verantworten. Frau Kdolsky, es ist Schluss. Gehen Sie mit Gott, aber gehen Sie", forderte Westenthaler die Ministerin zum Rücktritt auf.

Österreich brauche eine Familienministerin, die hinter den Familien steht und sich hundertprozentig mit diesen identifiziert. Westenthaler warf Kdolsky vor, die Bevölkerung bei der Zahl der Kindergeld-Rückforderungen belogen zu haben. So habe sie im März von maximal 590 Fällen gesprochen, im Juli von 247 Rückforderungsbescheiden. "Jetzt, zwei Monate später sind es bis dato 1.117 Bescheide. Kdolsky hat die Menschen angeschwindelt".

Das BZÖ habe im Sommer angekündigt, die von den ungerechten und unsozialen Rückforderungen betroffenen Familien rechtlich zu vertreten und hat das auch getan. Die erste Verhandlung findet am kommenden Dienstag 25. September um 10.50 Uhr im Landesgericht Korneuburg Saal 255 statt. "Unsere Anwälte werden dabei als Zeugen die Ministerinnen Kdolsky und Bures nennen. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt mit einem einzigen Fall alle Rückforderungsbescheide und die gesamte Zuverdienstgrenze zu Fall zu bringen. Dann haben wir sämtliche Familien befreit und niemand muss mehr zurückzahlen. Dann haben wir auch erreicht, dass diese ungerechte Zuverdienstgrenze abgeschafft wird."

Auch die von der Regierung angekündigte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld sei ein Riesenschmäh. Die Behauptung, dass die Grenze von 14.600 auf 16.200 Euro erhöht werde, sei eine Lüge. "Im ursprünglichen Modell gab es zusätzlich zu den 14.600 Euro noch einen fünfzehnprozentigen Härteausgleich, also eine reale Zuverdienstgrenze von 16.790 Euro. Jetzt gibt es nur mehr 16.200 ohne Härteausgleich. Dies entspricht einer Kürzung von 590 Euro. Das kann niemand wegdiskutieren, das ist die Wahrheit", kritisierte Westenthaler abschließend.

 

Csörgits: Arbeitszeitgrenze für ÖGB unerlässlich
Wien (ögb) - Für ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits ist es durchwegs ein gutes Zeichen, dass über das "Kinderbetreuungsgeld neu" noch einmal gesprochen wird: "Bundesministerin Kdolsky ist jetzt zum Handeln aufgefordert, denn die Notwendigkeit einer raschen Neuvorlage liegt auf dem Tisch."

"Beim Entwurf dieser neuen Gesetzesvorlage sollte sich Bundesministerin Kdolsky noch einmal die Stellungnahmen der Sozialpartner zu Herzen nehmen. Für den ÖGB ist nämlich die Wahlmöglichkeit zwischen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze von bis 24 Stunden pro Woche unabhängig vom Einkommen eine unabdingbare Forderung", stellt Csörgits fest.

Diese Maßnahme würde einerseits besser verdienenden Müttern die Kinderbetreuung erleichtern, aber ebenso Väter motivieren, sich verstärkt der Kinderbetreuung anzunehmen. Zudem bietet die Arbeitsgrenze den Vorteil, dass sowohl Mütter als auch Väter die Möglichkeit haben, bis zu 24 Stunden im Beruf zu verbleiben und der Wiedereinstieg erleichtert werde. Zusätzlich sieht das ÖGB-Kinderbetreuungsgeldmodell folgende zusätzliche Varianten der zeitlichen Verteilung zwischen Müttern und Vätern vor:

  • 20 plus 4 Monate, mit 630 Euro sowie
  • 24 plus 5 Monate, mit 530 Euro Kindergeld pro Monat.

Aber auch für AlleinerzieherInnen soll gleiches Recht gelten, fordert die ÖGB-Frauenvorsitzende: "AlleinerzieherInnen sind im derzeitigen Entwurf gegenüber Paaren benachteiligt. Wir fordern, dass diese das Kindergeld auch in der Länge wie bei Paaren beziehen können um nicht unnötig benachteiligt zu werden."


 

Arbeitszeitgrenze für Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld ist verfassungsrechtlich unbedenklich
Wien (ak) - "Die Diskussion über die Rückforderungsbescheide der Krankenkassen in den vergangenen Wochen haben sehr deutlich in Erinnerung gerufen, dass die Berechnung der Zuverdienstgrenze eine Wissenschaft für sich ist. Die komplizierte Berechnungsmethoden führen dazu, dass junge Eltern, die während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld arbeiten gehen, in höchstem Maße verunsichert sind" sagt AK-Expertin Ingrid Moritz und fordert mehr Verständnis und Offenheit von Familienministerin Andrea Kdolsky für die Bedürfnisse von Eltern. Notwendig ist eine Vereinfachung der Berechnungsmethode für die Zuverdienstgrenze. Beim Zuverdienst sollen zwei Mögichkeiten bestehen: Entweder wird die Verdienstgrenze von 16.200 Euro im Kalenderjahr eingehalten oder es wird eine Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich erfüllt. Nachdem es für Selbständige keine Arbeitszeitgrenze gibt, soll für sie eine analoge Regelung eingeführt werden. Sofern ihr Zuverdienst nicht mehr als 60 Prozent des vorangegangenen Einkommens ausmacht, sollen auch sie Kinderbetreuungsgeld beziehen können, wenn die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro im Kalenderjahr überschritten wird. Damit stünden sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Selbständigen und Landwirten zwei Möglichkeiten des Zuverdienstes zur Verfügung. Damit sind auch die Bedenken der Familienministerin, dass zB LandwirtInnen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung stünde, aus dem Weg geräumt.

Die AK sieht in diesem Vorschlag keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes müssen ungleiche Sachverhalte vom Gesetzgeber auch ungleich behandelt werden. Bei unselbständig Erwerbstätigen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung über die Aufzeichnung der Arbeitszeit. Während bei ArbeitnehmerInnen der Nachweis der Reduktion des zeitlichen Aufwandes über eine Arbeitszeitgrenze erfolgen kann, ist dies bei Selbständigen nur im Wege der Reduktion des Einkommens möglich.

"Einen Leistungsanspruch an eine Arbeitszeitgrenze zu knüpfen, ist übrigens nichts Neues",sagt Moritz. Bereits beim früheren Karenzgeld hatte der Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung mit der wöchentlichen Arbeitszeit auszustellen, damit Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung ausbezahlt wurde. Auch bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeitgeld gelten Bestätigungen über die Arbeitszeit als Nachweis für das geleistete Freizeitausmaß. Weder beim früheren Karenzgeld noch bei der Alterteilzeit gab bzw gibt es das Problem der Überprüfbarkeit. Daher wird es ein derartiges Problem auch nicht beim Kinderbetreuungsgeld geben.

Die AK fordert die Familienministerin Kdolsky daher auf, im Entwurf die 24 Stunden-Zuverdienstgrenze aufzunehmen. Dies ist gerade für besserqualifizierte Frauen eine wichtige Maßnahme, um einen frühzeitigen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Außerdem unterstützt dies auch die stärkere Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung. Gerade für diese Gruppe ist eine Stunden-Zuverdienstgrenze wichtig, da sie sonst nur wenige Stunden arbeiten können, um nicht die Zuverdienstgrenze zu überschreiten. Das ist auch für die Arbeitgeber wenig interessant.

Weiters verlangt die AK, dass die Flexibilisierung um zwei weitere Modelle erweitert wird. So sollen als zusätzliche Varianten der Bezug von 20 Monaten Kinderbetreuungsgeld (+ 4 Monate bei Teilung) mit 630 Euro bzw 24 Monaten Kinderbetreuungsgeld (+ 5 Monate bei Teilung) mit 530 Euro ermöglicht werden.

Um die Rückforderungsfälle zu entschärfen verlangt die AK weiters, dass nur die Überschreitungsbetrag der Zuverdienstgrenze vom Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt wird.
 
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