Novelle zum Kindergeld  

erstellt am
18. 09. 07

 Kdolsky: Wichtiger Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld wird weiter verbessert
Wien (bgf) - Nach letzten internen Gesprächen wird die dafür zuständige Familienministerin Andrea Kdolsky am 19.09. die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz im Ministerrat einbringen. "Durch die im gemeinsamen Regierungsprogramm verankerten und mit dieser Novelle umgesetzten Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Österreich in Zukunft noch kinder- und familienfreundlicher wird. Das Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld wird dadurch weiter verbessert. Für Eltern - auch für jene, deren Kinder vor dem 1.1.2008 geboren wurden - bedeutet dies mehr Wahlfreiheit, mehr Felxibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Kdolsky.

Die Neuerungen im Detail:

  • Flexibilisierung der Bezugsdauer und Höhe: Zukünftig werden Familien die Wahl haben zwischen dem bisherigen Modell (insgesamt 36 Monate, davon sechs Monate der andere Partner) mit einem Bezug von 436,- Euro monatlich oder einem Bezug von insgesamt 18 Monaten (davon 3 Monate der andere Partner) in der Höhe von 800,- Euro monatlich.
  • Übergangsregelung/Bezugsdauer und Höhe: Für Geburten vor dem 1.1.2008 wird es hinsichtlich der Flexibilisierung der Bezugsdauer eine Übergangsregelung geben. Alle Eltern mit Kindern unter dem 15. (bzw. 18. Lebensmonat sofern sich die Eltern abgewechselt haben) können ab 1.1.2008 die Kurzleistung auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Kurzleistung in Höhe von EUR 800 mtl. gebührt dann max. bis zum 15. (bzw. sofern sich die Eltern abwechseln bis zum 18.) Lebensmonat. Diese Wahlmöglichkeit kann ab 1. Jänner 2008 bis spätestens 30. Juni 2008 getroffen werden.
  • Anhebung der Zuverdienstgrenze: Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit 14.600 Euro pro Jahr auf 16.200 Euro pro Jahr angehoben.
  • Anhebung der Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld: Um die Situation speziell auch von Alleinerziehenden zu verbessern, wird mit der Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz auch die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf 16.200 Euro angehoben.
  • Einschleifregelung/Zuverdienstgrenze: Die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sieht vor, dass man in Zukunft bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro nicht wie bisher das gesamte in diesem Jahr bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss, sondern nur den die Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag.


Abschließend wies die Familienministerin auch auf die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Familienlastenausgleichfonds-Gesetzes hin. "Durch die Erhöhung der Mehrkindstaffel und die Erhöhung der Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag greifen wir Mehrkindfamilien spürbar finanzielle unter die Arme. Ab dem kommenden Jahr stehen den österreichischen Familien allein durch diese Maßnahem 36 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung", so Kdolsky.


 

 Bures: Flexibilisierung des Kindergelds "klarer SPÖ-Verhandlungserfolg"
IFES-Umfrage zeigt: Mehrheit für Gleichstellung von Kindern von AlleinerzieherInnen und für Arbeitszeitgrenze
Wien (sk) - Die in den Regierungsverhandlungen erreichte Flexibilisierung des Kindergelds (30+6 Monate à 436 Euro/ 15+3 Monate à 800 Euro) sei ein "klarer SPÖ-Verhandlungserfolg" - und auch das "Herzstück" der Novelle zum Kindergeld, so Frauenministerin Doris Bures am Abend des 17.09. in einem Hintergrundgespräch u.a. zum Thema Kindergeld. Das nunmehr endlich flexibilisierte "Kindergeld neu" habe jedenfalls ihre Zustimmung, so Bures, die hier aber klarmachte, dass sie "bis zum letzten Moment" versuchen werde, Ministerin Kdolsky davon zu überzeugen, dass diese die Stellungnahmen aus der Begutachtungsphase ernst nimmt. So hätten sich eine Reihe namhafter Institutionen (Sozialpartner, Caritas, Wirtschaftskammer, Volksanwaltschaft, Volkshilfe) für Veränderungen bei der Zuverdienstgrenze (Einführung einer Arbeitszeitgrenze) sowie für die Gleichstellung von AlleinerzieherInnen mit Paaren bezüglich der neuen kurzen Kindergeldbezugsvariante und für den Kindergeldanspruch auch für subsidiär Schutzberechtigte ausgesprochen. Ähnliches zeige auch eine aktuelle IFES-Umfrage: So finden ganze 54 Prozent der Befragten die Gleichstellung von Kindern von Alleinerziehenden mit Kindern von Paaren "sehr gut", während 48 Prozent für die Einführung einer Arbeitszeitgrenze statt einer Zuverdienstgrenze plädieren. ****
Das "Kindergeld alt" habe eine ganze "Reihe von Tücken" gehabt, so Bures mit Blick auf die Evaluierung, die gezeigt habe, dass "kein einziger positiver Effekt eingetreten ist". So sei es nicht nur zu keiner höheren Geburtenrate gekommen, sondern Frauen seien auch "eher aus dem Erwerbsleben gedrängt worden". Ziel der SPÖ sei aber immer ein Kindergeld gewesen, dass den Frauen nicht nur echte Wahlmöglichkeit an die Hand gibt, sondern auch einen "Anreiz bietet, Männer stärker in die Kinderbetreuung zu involvieren", hielt Bures fest. Dieses Ziel habe die SPÖ mit der Flexibilisierung in zähen Verhandlungen mit der ÖVP erreicht, so Bures, die hier folgende zusätzliche Änderungen nannte, die für das ab 1.1.2008 in Kraft tretende "Kindergeld neu" gelten:

Übergangsbestimmung: Vom Kindergeld neu profitieren auch Eltern, deren Kinder am 1.1.2008 nicht älter als 15 Monate sind. Für diese Fälle "besteht eine Umstiegsmöglichkeit von der langen Bezugsvariante auf die neue Kurzbezugsvariante.

  • Einschleifregelung: Hinkünftig muss bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nur jener Betrag refundiert werden, der die Grenze überschreitet.
  • Erhöhung der Zuverdienstgrenze für ZuschussbezieherInnen von 5.200 Euro auf 16.200 Euro.

Ganz klar für Gleichstellung von Alleinerziehenden mit Paaren
"Ich sehe nicht ein, dass Kinder von AlleinerzieherInnen nicht die Chance auf 18 Monate Betreuung mit höherem Kindergeld haben", so das klare Plädoyer der Frauenministerin für eine Gleichstellung von Alleinerziehenden mit Paaren hinsichtlich der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der kurzen Kindergeldbezugsvariante. Hier dürften die "Anliegen der Mehrheit von Stellungnahmen" in der Begutachtungsphase nicht unberücksichtigt bleiben, so Bures, die klarmachte, dass sie schon am Dienstag weitere Verhandlungen mit Ministerin Kdolsky über dieses Thema führen werde. Klar sei auch, dass die Mittel für eine Gleichstellung von AlleinerzieherInnen im Budget jedenfalls vorhanden sind, ergänzte Bures.

Die Frauenministerin sprach sich weiters für die Einführung einer Arbeitszeitgrenze aus: Diese mache es - angesichts der komplizierten Berechnung der Geldgrenze - "den Eltern leichter und ist auch leicht zu kontrollieren". Und sie plädiere für einen Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte - also für jene Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben, aber aufgrund der Verhältnisse in ihren Herkunftsländern nicht in diese abgeschoben werden können, so Bures, die hier daran erinnerte, dass auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat gleiches fordert. Sie werde - gestützt auf die Ergebnisse der IFES-Umfrage und auf die diesbezüglichen Stellungnahmen der Begutachtung - jedenfalls "keine Minute auslassen", um Ministerin Kdolsky von der Notwendigkeit dieser Änderungen zu überzeugen, bekräftigte die Frauenministerin abschließend.

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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