Plassnik: "Österreicher im Ausland – aktive Mitgestalter der Marke 'Österreich'"  

erstellt am
28. 09. 07

Außenministerin bei Empfang für Auslandsösterreicher in New York
New York (bmeia) - Am 26. September, dem Österreicher-Tag in Amerika, veranstaltete die österreichische Generalkonsulin in in New York, Brigitta Blaha, einen Empfang für die Austrian Community, an dem Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Außenministerin Ursula Plassnik teilnahmen. "Wie immer ihre Verbindung zu Österreich ist - als Staatsbürger, als Freund, als Herzensösterreicher - Sie sind für mich Mitgestalter der Marke 'Österreich' in der Welt. Ihr Beitrag ist unersetzlich. Dafür möchte ich Ihnen heute danken und Sie einladen, erfolgreich weiterzumachen", so die Außenministerin.

"Der Ausdruck 'Auslandsösterreicher' gefällt mir persönlich wenig. Österreicher ist Österreicher, das ist keine Frage von Inland oder Ausland. Mir gefiele daher 'Österreicher in der Welt' besser", so Plassnik.

"Als das für im Ausland lebende Österreicher zuständige Regierungsmitglied ist es mir ein Anliegen, die Serviceleistungen für Sie so gut als möglich zu gestalten. Dazu gehören in erster Linie Informationen und die Teilnahme am demokratischen Geschehen in der Heimat. Mit der neuen Website www.aoe-ratgeber.at haben wir ein zusätzliches Info-Produkt geschaffen", so die Außenministerin.

"Mit der Wahlrechtsreform, die seit 1. Juli in Kraft ist, ist auch die Stimmabgabe im Ausland nun bedeutend einfacher", so Plassnik. Bisher haben Österreicher im Ausland ihre Stimmabgabe von einem Notar oder einem anderen österreichischen Staatsbürger bezeugen lassen müssen. "In Zukunft wird das Beantragen, Ausfüllen und Abschicken der Wahlkarte genügen. Damit wird eine echte Briefwahl möglich", so die Außenministerin.

Auch die automatische Streichung aus den Wählerevidenzen nach 10 Jahren stellte bisher eine Hürde für Auslandsösterreicher dar. Dadurch konnten in der Vergangenheit Wahlkarten vielfach nicht beantragt werde. "Auch dieses Hindernis wird nun beseitigt. Streichungen aus der Wählerevidenz werden nur mehr mit Zustimmung des Betroffenen möglich sein", so Plassnik.
 
zurück