Pröll: 43,6 Millionen Euro Mineralölsteuer an Landwirte zurückgezahlt  

erstellt am
27. 09. 07

Rückerstattung der Mineralölsteuer sichert internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe
Wien (bmlfuw) - „Heute wird die Mineralölsteuer für Agrardiesel an die österreichischen Land- und Forstwirte zurückerstattet. Mit der Überweisung von 43,6 Millionen Euro auf die Konten von 130.732 Betrieben wird ein zentrales Versprechen aus dem Regierungsübereinkommen eingelöst. In Zeiten anhaltend hoher Treibstoffpreise ist dies von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus kann durch die Rückerstattung die Ertragskraft der heimischen landwirtschaftlichen Betriebe und somit auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden", so Landwirtschaftsminister Josef Pröll zu der Mineralölsteuer-Rückerstattung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Die landwirtschaftlichen Treibstoffe werden zum größten Teil für die Bewirtschaftung von Acker-, Grünland- oder Waldflächen und somit nicht auf öffentlichen Straßen verbraucht. 2007 waren das rund 5,5 Millionen Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen. Daher ist die Befreiung von der Entrichtung der Mineralölsteuer oder deren Vergütung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im europäischen Umfeld als gebräuchliches Instrument gerechtfertigt. Da die Mineralölsteuer mit 1. Juli 2007 von 0,199 Euro/Liter auf 0,249 Euro/Liter erhöht wurde, steigt auch die Vergütung gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent.

Die Vergütung der Mineralölsteuer wurde in der Steuerreform 2005 fixiert. Die land- und forstwirtlichen Betriebe haben dabei die Möglichkeit, bei der Vergütung der zur Bewirtschaftung ihrer Betriebe angefallenen Mineralölsteuer zwei Verfahren zu wählen. Durch das Pauschalverfahren sind eine einfache unbürokratische Antragstellung und eine rasche Auszahlung möglich. Als Alternative zum Pauschalverfahren steht eine Vergütung auf Basis des nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauches zur Verfügung. Die diesbezügliche Antragstellung und Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf des Jahres, für das die Vergütung gewährt werden soll.
 
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