Bartenstein: "Betriebliche Vorsorge gibt es künftig für alle"  

erstellt am
27. 09. 07

Wien (bmwa) - "Künftig wird es für alle Menschen, die im Berufsleben stehen, eine betriebliche Vorsorge geben", kündigte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer am 27.09. an.

Das im Jahr 2003 eingeführte Modell der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge ("Abfertigung Neu") gilt als eines der zentralen europäischen Musterbeispiele für Flexicurity. „In dieses Erfolgsmodell sollen zusätzlich rund 500.000 freie Dienstnehmer, Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte einbezogen werden", erklärte Bartenstein.

Per Ende August gab es in Österreich 2,34 Millionen Anspruchsberechtigte. Für 1,6 Millionen – also etwa die Hälfte der unselbstständig Beschäftigten - zahlen derzeit die Arbeitgeber Beiträge ein. In Österreich gibt es neun Mitarbeitervorsorgekassen, in denen per Ende des 2. Quartals 2007 insgesamt 1,365 Milliarden Euro veranlagt sind.

Das Modell der Betrieblichen Vorsorge für alle sei ein weiterer Meilenstein gelebter Flexicurity in Österreich und werde ein umfassendes betriebliches Vorsorgesystem für alle ermöglichen. „Die Zeit drängt, wie wollen dieses gute Werk mit 1.1.2008 umsetzen", so Bartenstein.

Dank an Sozialpartner
Die Konzepte „Gute Arbeit" und "Flexicurity" sind die Leitmotive für die österreichische Arbeitsmarktpolitik. „Das Ziel: Das reguläre Vollzeitarbeitsverhältnis soll wieder zum Standard werden", so Bartenstein. „Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern schon Meilensteine der Flexicurity in Österreich umgesetzt: Erst vor wenigen Wochen haben wir das Paket zur Flexibilisierung der Arbeitszeit umgesetzt, das jetzt in den KV-Verhandlungen unterwegs ist."

„Auch in Bezug auf die betriebliche Vorsorge für alle möchte ich mich bei den Sozialpartnern bedanken, namentlich bei Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. Er ist gewisser Maßen der Vater der betrieblichen Vorsorge für alle", sagte der Wirtschaftsminister.

„Ich danke auch Finanzminister Molterer, denn diese Vorsorge ist auch deshalb ein Erfolg, weil die Einzahlung vor Steuern erfolgt und die Auszahlung nach Steuern. Das ist nicht bei allen Finanzministern möglich", so Bartenstein.

Das neue Modell der betrieblichen Mitarbeitervorsorge für freie Dienstnehmer und Selbstständige im Überblick:

  • Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge
  • Selbstständigenvorsorgemodell für Gewerbetreibende/Neue Selbstständige
  • Selbstständigenvorsorgemodell für Freiberufler und Land- und Forstwirte (freiwilliges Opt-in-Modell)


Neuregelungen im Rahmen der Betrieblichen Vorsorge für alle

1. Einbeziehung freie Dienstnehmer in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge

  • Die Zahl der freien Dienstnehmer betrug mit Ende August 2007 64.904, davon 39.797 geringfügig Beschäftigte.
  • Die freien Dienstnehmer sollen per 1.1.2008 - wie alle Arbeitnehmer - in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge einbezogen werden (Stichtagslösung, auch Einbeziehung der schon bestehenden Verträge, nicht nur Neuverträge)


2. Vorsorgemodell für Gewerbetreibende

  • Aufbauend auf der mit den Sozialpartnern vereinbarten Senkung des Krankenversicherungsbeitrages im GSVG soll mit 1.1.2008 für alle Selbständigen ein Selbständigenvorsorgemodell nach dem Vorbild Abfertigung neu geschaffen werden.
  • Dieses Modell soll für rund 298.000 Menschen gelten, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG unterliegen, also Gewerbetreibende sowie "Neue Selbstständige".
  • Beitragsgrundlage soll analog zur Krankenversicherung gelten, die Beitragseinhebung soll über die SVA der gewerblichen Wirtschaft erfolgen.
  • Auszahlungsanspruch bzw. Verfügungsmöglichkeit soll gelten:
    • bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren und nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit
    • bei Pensionsantritt
    • bei Tod des Selbständigen fällt der Kapitalbetrag in die Verlassenschaft
  • Steuerliche Behandlung (analog Abfertigung neu):
    • Beiträge werden als Betriebsausgabe anerkannt, Veranlagung steuerfrei, Einmalauszahlung mit 6% begünstigt besteuert bzw. Rentenzahlung steuerfrei


3. Selbstständigenvorsorgemodell für Freiberufler und Land- und Forstwirte

  • Soll für rund 52.000 freiberuflich Selbstständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare) und rund 139.000 Land- und Forstwirte gelten
  • Freiwilliges Modell (Opt-in-Modell):
    • Selbstständige sollen innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Monaten (1.1.2008 bis 30.6.2008), „Berufsanfänger" innerhalb von 6 Monaten nach Beginn ihrer Tätigkeit in das Modell hineinoptieren können
  • Unternehmer zahlt statt bisher 9,1% ab 1. Jänner 2008 7,65% Krankenversicherungsbeiträge, also um 1,45 Prozentpunkte weniger.
  • 1,53% der Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage fließen über die Sozialversicherung in eine Mitarbeitervorsorgekasse.
 
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