Debatte über Bleiberecht und Flüchtlingsabschiebungen  

erstellt am
08. 10. 07

Vogl: Vorgehen des Innenministeriums fachlich und menschlich richtig
Sektionschef Mathias Vogl appelliert an Eltern: Unterstützungsangebot annehmen, Verantwortung für Kinder wahrnehmen – an Medien: Nicht falsche Erwartungen fördern
Wien (bmi) - "Das Vorgehen des Innenministeriums im Verfahren Familie Zogaj ist aus unserer Sicht fachlich und menschlich richtig", sagte der für Asyl und Betreuung verantwortliche Sektionschef Dr. Mathias Vogl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem für die Asylverfahren zuständigen Bereichsleiter Mag. Karl Hutter und dem Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo, Oberstleutnant Andreas Pichler am 07.10. "Ich appelliere an die Eltern, insbesondere den Vater von Arigona Zogaj, das Angebot des Innenministeriums zur Unterstützung bei Wiedereingliederung im Kosovo anzunehmen und der Verantwortung für die Kinder nachzukommen, die primär bei den Eltern liegt."

Die Eltern hätten die Kinder durch illegale Einreisen, den mehrfachen Versuch Asyl zu bekommen, "obwohl keine Asylgründe vorliegen" und dadurch, dass sie der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen seien, letztlich "in eine untragbare Situation gebracht". Dabei sei die Mutter mit den 5 Kindern illegal eingereist, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine negative Entscheidung zum Asylantrag des Vaters vorgelegen habe. Mit der heutigen umfassenden Information über die Rechtslage und die Linie des BM.I wolle man auch ähnliche Fälle künftig möglichst verhindern, betonte Vogl, der an die Medien appellierte, "nicht falsche Erwartungen zu fördern."
Der Rechtsstaat könne und werde sich nicht erpressen lassen. Das Innenministerium biete der Familie aber weiter Unterstützung beim Aufbau des Lebens im Kosovo an.

"Die Situation im Kosovo ist so, dass der Aufbau eines Lebens für die Familie vielleicht nicht einfach, aber möglich und zumutbar ist", sagte der Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo Andreas Pichler. In den letzten Jahren seien rund 100.000 Häuser wieder aufgebaut worden und im Bereich der Ortschaft von Arigonas Eltern gebe es die entsprechende Infrastruktur und Schulen. Aus seiner Sicht kämen mehrere Objekte für das Leben der Familie in Betracht: Neben dem kleinen Gebäude, in dem der Vater derzeit lebe, gebe es das daneben stehende Haus der Mutter sowie ein kleineres und ein sehr großes, offenbar leer stehendes Haus des Bruders, so Pichler, der darauf verwies, "dass die Kinder selbstverständlich auch die Sprache ihres Heimatlandes beherrschen, die in der Familie gesprochen wird."

Die Familie habe nach eigenen Angaben für die illegalen Einreisen nach Österreich über 8000 Euro aufgewendet, berichtete Pichler, der in den letzten Tagen die Situation vor Ort geprüft und den Vater und die Kinder unterstützt hat. Er habe den Vater informiert, dass derzeit keine Abschiebung von Arigona drohe, ihn über die rechtliche Situation informiert, Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen und Hilfestellung für den Wiederaufbau des zusätzlichen, im Krieg zerstörten Hauses sowie bei der Anmeldung der beiden jüngeren Kinder für die Schule angeboten. "Ich habe aber den Eindruck, dass manche Berater dem Vater falsche Hoffnungen machen und dieser sich daher nicht entsprechend um die Situation der Kinder vor Ort annehmen will," sagte Oberstleutnant Pichler.

Trotz der klaren rechtlichen Situation mit zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen und obwohl einige Familienmitglieder während ihres Aufenthaltes in Österreich mit dem Strafrecht in Konflikt geraten seien, habe Innenminister Platter zugesagt, dass keine Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter bis zur noch offenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erfolgen werde, "um dem Mädchen in dieser besonderen Situation die Angst zu nehmen", betonte Bereichsleiter Mag. Karl Hutter.

"Es hat drei rasche Asylverfahren gegeben, die letztlich alle rechtskräftig negativ entschieden wurden," so Hutter weiter. Der Vater habe nach einem Jahr gewusst, dass kein Asyl gewährt werde und trotzdem die Mutter und Kinder durch Schlepper illegal nachgeholt. Nach drei Jahren habe die Familie gewusst, dass sie wieder ausreisen müsse. Die von der Bezirkshauptmannschaft eingeräumte Frist von einem Jahr sei aber ungenützt verstrichen. Zur Rückführung sei am 30.7.2007 auch die Zustimmung der UNO-Einrichtung im Kosovo UNMIK erfolgt. "Ohne Zustimmung der UNO werden keine Rückführungen durchgeführt", sagte Vogl. Falsch sei auch, dass die Schweiz nicht in den Kosovo abschiebe. Das sei von offizieller Schweizer Seite bestätigt worden. "Erwähnt werden müsse auch, dass die negativen Entscheidungen in den Asylverfahren auf der Grundlage des Asylgesetzes1997 und jene in den fremdenpolizeilichen Verfahren auf Grundlage des Fremdengesetzes 1997 erfolgt seien."

Sektionschef Vogl schloss mit einer persönlichen Bewertung. Für ihn seien das Vorgehen und die Linie des Innenministeriums rechtlich und fachlich, aber auch menschlich richtig. Ein anderes Handeln würde mehrfache negative Effekte nach sich ziehen: Kriminelle Schlepperorganisationen würden sich bestätigt sehen und weitere Familien ausnützen, viele andere Menschen und Familien würden versuchen, sich über illegale Einreisen letztlich ein Aufenthaltsrecht in Österreich zu erzwingen und die daraus entstehende Belastung der Ressourcen würde sich auch negativ für wirkliche Flüchtlinge auswirken. "Wir wollen und können nicht Tür und Tor öffnen, auf dem Rücken jener Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Wir brauchen die Ressourcen für diese Menschen." Zudem gehe es auch um die Zukunft des Kosovo, so Vogl.

 

 Cap: Raschest Asylgerichtshof realisieren
Beim Fremdenrecht Ermessensspielräume nützen um menschliche Entscheidungen herbeizuführen
Wien (sk) - SPÖ-Klubobmann Josef Cap plädierte in Reaktion auf das Interview mit Innenminister Platter im ORF-Radiojournal, die gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielräume zu nützen, um humane Entscheidungen herbeizuführen. "Jetzt ist wichtig, dass die Familie Zogaj zusammengeführt wird - hier sollte es eine menschlich vertretbare Lösung geben", sagte Cap am 06.10. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Der SPÖ-Klubobmann wies deutlich darauf hin, dass die Grundproblematik hinter dieser und vielen anderen Familien-Tragödien der enorme Rückstau von Asyl-Entscheidungen ist, die zu überlangen Verfahren geführt haben. "Verantwortlich dafür sind die ÖVP-geführten Regierungen der letzten sieben Jahre", betonte Cap. Eine nachhaltige Lösung könne es erst mit der Verkürzung der Verfahren durch die Einführung eines Bundesasylgerichtshofs geben. "Dieser ist raschest umzusetzen - das ist eine vordringliche Aufgabe. Dann wird evaluiert und dann wird man sehen, ob und wo es eventuell noch weiteren Verbesserungsbedarf gibt", so Cap abschließend.

 

 Spindelegger: SPÖ-Heuchelei beim Fremdenrecht
Bleiberecht wird es mit der ÖVP nicht geben
Wien (övp-pk) - Als "Heuchelei" bezeichnete der Zweite Präsident des Nationalrats, Michael Spindelegger, die Haltung der SPÖ bei der aktuellen Debatte zum Fremdenrecht. "Ich erinnere Bundeskanzler Gusenbauer und SPÖ-Klubchef Cap daran, dass sie das Asylgesetz im Jahr 2005 selbst mitbeschlossen haben." Klar ist, dass, wie von Innenminister Platter klargestellt, "humanitäre Härtefälle einzeln überprüft werden", so Spindelegger. "Dafür hat Platter den Kriterienkatalog mit den Landeshauptleuten erstellt."

Genau diese Vorgehensweise hat Bundeskanzler Gusenbauer vor vier Tagen als menschliche Lösung bezeichnet. "Ich fordere von Gusenbauer daher ein, dass er zu dem, was er vor vier Tagen gesagt hat, steht. Alles andere wäre sehr bedenklich", sagt Spindelegger. "Ein Bleiberecht wird es jedenfalls mit der ÖVP nicht geben. Wir können nicht Tür und Tor öffnen", stellt der Zweite Nationalratspräsident klar. "Auf den Rechtsstaat muss Verlass sein, er kann nicht in Frage gestellt werden und auf Erpressungsversuche kann deshalb nicht eingegangen werden", so Spindelegger.

Durch das Asylgesetz, wirksam seit 1.1.2006, werden die Asylverfahren rasch abgebaut. All jene Fälle, die so lange zurück liegen, wie auch jener Fall von Arigona, gehen noch auf das alte Fremdenrecht von SPÖ-Innenministern zurück. "Es war daher notwendig und gut, dass wir 2006 das neue, raschere und härtere Fremdenrecht eingeführt haben", schließt Spindelegger.

 

 Van der Bellen: Offener Brief an Landesvorsitzende von SPÖ und ÖVP
Den Forderungen der Landtage nach Bleiberecht bei Nationalratssondersitzung zustimmen
Wien (grüne) - Offener Brief an die Landesparteivorsitzenden von SPÖ und ÖVP, deren Fraktionen im Landtag für ein Bleiberecht gestimmt haben
An: LH Michael Häupl, LH Erwin Pröll, LH-Stv. Heidemaria Onodi, LH Josef Pühringer, LH Stv. Erich Haider, LH Gabi Burgstaller, LH Stv. Wilfried Haslauer, LH Hans Niessl, LH Franz Voves, LH Stv. Hermann Schützenhöfer, SP-Vorsitzende Elke Sader

"Sehr geehrte Frau Parteivorsitzende, sehr geehrter Herr Parteivorsitzender!
Täglich hören und lesen wir alle, mit welcher Härte das derzeitige Fremdenrecht hier zu Lande gut integrierte AusländerInnen trifft. Die Bürgerinnen und Bürger sind erschüttert von Schicksalen von auseinander gerissenen Familien, von Kindern, die untertauchen, um nicht in ein ihnen unbekanntes Land abgeschoben zu werden. Die Grünen haben sich deshalb entschlossen, im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrates einen Entschließungsantrag einzubringen, in dem die Regierung aufgefordert wird, ein Bleiberecht für gut integrierte AusländerInnen zu schaffen. Da es einige Monate dauert, bis ein solches Gesetz in Kraft treten kann, werden wir weiters einen Antrag für einen sofortigen Abschiebestopp stellen, um weitere Härtefälle zu vermeiden.

Im Landtag haben die Abgeordneten Ihrer Fraktion eine Resolution unterstützt, die die Bundesregierung auffordert, ein Bleiberecht für gut integrierte AusländerInnen zu schaffen. Wir tragen mit unserem Vorgehen also dem Anliegen Ihrer Landesorganisation Rechnung.

Damit unsere gemeinsame Forderung tatsächlich Früchte tragen kann, haben Sie als Landesvorsitzende/r die Möglichkeit, bei der Realisierung dieses so wichtigen Projekts im Nationalrat mitzuwirken. Ich möchte Sie daher dringend bitten, die Ihrer Landespartei angehörenden Abgeordneten zum Nationalrat zu ersuchen, unseren Anträgen am kommenden Mittwoch zuzustimmen und damit den Forderungen Ihres Landtages nachzukommen. Ebenso haben die Mitglieder des Bundesrates, die auf Vorschlag Ihrer Landespartei entsandt wurden, die Gelegenheit, am Donnerstag in einer Sitzung des Bundesrates einem Antrag auf Bleiberecht von integrierten AusländerInnen zuzustimmen.

Es ist gewiss ein unüblicher Weg, den ich mit diesem Schreiben gewählt habe. Aber vielleicht gelingt es uns damit über die Parteigrenzen hinweg der österreichischen Fremdenpolitik ein menschlicheres Antlitz zu geben.



Mit freundlichen Grüßen


Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen
Bundessprecher und Klubobmann der Grünen"

 

Strache: Keine Zuwanderung über die Asylschiene!
FPÖ bleibt bei strikter Unterscheidung zwischen Asyl und Zuwanderung
Wien (fpd) - Bundesparteiobmann HC Strache bleibt entschieden dabei, dass aufgrund der aktuellen Aufregung um Asyl-Einzelfälle keinesfalls eine Aufweichung der Gesetze passieren dürfe: „Es ist zu hoffen, dass Platter bei seiner Haltung bleibt und im Fall der Familie Zogaj nicht in den allgemeinen sentimentalen Tenor einzustimmt, sondern sachlich bleibt.“

Die momentane Aufregung sei jedenfalls irrational und nicht angebracht. Man dürfe nicht den Fehler begehen, Entscheidungen zur Asylgesetzgebung zu fällen, ohne die weiterreichenden Konsequenzen zu bedenken, warnte Strache: „Österreich ist ein Land, das wirklich Verfolgten Asyl gewährt. Das ist ein Recht, welches nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen gewährt werden kann, während die Einwanderung nach Österreich gänzlich anderen Kriterien unterliegt.“

Keinesfalls aber dürfe über die Asyl-Schiene Zuwanderung nach Österreich ermöglicht werden, betonte Strache. Die derzeit auftretenden Probleme, die von den Medien hochgeschaukelt würden, beruhten auf der viel zu langen Dauer der Asylverfahren hervorgerufen durch die Verzögerungsmöglichkeiten seitens der Asylwerber.

 

 Grosz: Grüne versuchen mit Österreich-Hass, Rechtsstaat auszuhebeln
"Wofür haben wir ein demokratisch beschlossenes Fremden- und Asylrecht, wenn es der Staat laut den Grünen nicht mehr exekutieren darf?"
Wien (bzö) - "Der angekündigte Misstrauensantrag der Grünen richtet sich nicht gegen ein Mitglied der Bundesregierung, sondern klar gegen den Rechtsstaat und die demokratische Basis. Angesichts des fortwährenden Österreich-Hasses der Grünen, den die Worte von Grünen-Chef Van der Bellen "Ich schäme mich, Österreicher zu sein" ja belegen, sollte diese Fraktion froh sein, dass es nicht die demokratische Möglichkeit der Mandatsaberkennung gibt. Es ist eine bedenkliche Situation und eine bodenlose Frechheit, wenn sich die Grünen für jene Personen stark machen, die die Anspruchsvoraussetzungen für politisches Asyl ausgenutzt haben, somit das österreichische Rechtssystem illegal umgangen sind und jetzt die Republik noch dazu erpressen wollen. Wenn wir diesen Fall Arigona durchgehen lassen, dann gute Nacht Demokratie und Rechtsstaat", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zur aktuellen Fremdenrechtsdiskussion.

"Wofür haben wir ein demokratisch beschlossenes Fremden- und Asylrecht, wenn es der Staat laut den Grünen nicht mehr exekutieren darf? Für was haben wir ein Asylrecht für politisch Verfolgte und bemitleidenswerte Personen reserviert, wenn es laut den Vorschlägen der Grünen von Wirtschaftsflüchtlingen missbraucht werden soll? Es ist ein absolut unzulässiger Versuch hier das Asylrecht, zu dem sich Österreich bekennt, für Zuwanderern und Wirtschaftflüchtlingen zu fordern, um Stimmung zu machen. Gerade die medial hochstilisierten Fälle haben allesamt keinerlei Asylhintergrund. Die lange Aufenthaltsdauer hat sich durch die jahrelange Ausnutzung des gesamten Instanzentzuges und somit durch die Beugung des Asylrechts durch die betroffenen Personen selbst ergeben", meinte Grosz.

"Jene Asylwerber, die Schutz vor Verfolgung brauchen, sollen und müssen diesen Schutz selbstverständlich erhalten. Wirtschaftsflüchtlinge, die aber versuchen, das Asylrecht mit fadenscheinigen Argumenten auszunutzen, den Behördenweg absichtlich in die Länge zu ziehen, während der Verfahren kriminell werden und keinerlei Anzeichen zur Integration zeigen und schlussendlich noch den Versuch starten, das Land und seine Leute zu erpressen, gehören abgeschoben", bekannte sich Grosz zu dem auf BZÖ-Initiative gemeinsam mit der ÖVP und SPÖ beschlossenen strengen Fremden- und Asylrecht.
 
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