Berger erfreut über Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls  

erstellt am
05. 10. 07

42 Tage nach Festnahme bereits Auslieferung von Gerd Honsik - Lob an spanisches Gericht
Wien (bmj) - Mit "großer Freude über die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls, gerade bei Neonazis" nahm Justizministerin Maria Berger am 04.10. die Nachricht von der Überstellung Gerd Honsiks von Spanien nach Österreich auf. Dass die Auslieferung nur 42 Tage nach der Festnahme stattfand, demonstriere für Berger "die hohe Effizienz dieses Instrument der europäischen Justiz-Zusammenarbeit". Ausdrücklich Lob und Dank für die rasche Entscheidung spendete Justizministerin Berger den spanischen Gerichten, namentlich Richter Baltazar Garzon.

Zur Auslieferung Honsiks wurden zwei Europäische Haftbefehle von der Staatsanwaltschaft Wien beantragt und auch durchgesetzt. Der erste bezieht sich auf eine wegen Wiederbetätigung ausgesprochene Freiheitsstrafe, der sich Honsik während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens entzog. Der zweite Haftbefehl wurde aufgrund der anhaltenden Aktivitäten Honsiks beantragt, die dieser von Spanien aus tätigte.

Der seit vielen Jahren wegen Wiederbetätigung gefahndete Neonazi war im Mai 1992 wegen der Herausgabe seines Druckwerkes "Freispruch für Hitler" von einem Geschworenengericht am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der Vergangenheit hatte Spanien zwei Mal Honsiks Auslieferung abgelehnt. Der Europäische Haftbefehl ermöglicht nunmehr aber die Auslieferung wegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unabhängig von der Strafbarkeit nach dem Recht des ersuchten Staates.
 
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