Handybenutzung im Ausland  

erstellt am
04. 10. 07

Senkung der Verbraucherpreise um 60 %
Brüssel (eu-int) - Seit diesem Sommer bezahlen die Verbraucher in der Europäischen Union bis zu 60 % weniger für die Benutzung ihres Mobiltelefons im Ausland. Die Umstellung auf den Eurotarif durch die europäischen Mobilfunkbetreiber verläuft planmäßig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, welche die 27 nationalen Telekom-Regulierungsbehörden, die in der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG, European Regulators Group) vereint sind, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission durchgeführt haben. Ihrer Pflicht, für alle ihre Roamingkunden ab 30. Juli 2007 einen Eurotarif einzuführen, anzubieten und bereitzustellen, sind die Mobilfunkbetreiber im Allgemeinen nachgekommen. Dieser Eurotarif sieht ein Entgelt von höchstens 49 Cent pro Minute für im Ausland getätigte Anrufe und höchstens 24 Cent für im Ausland erhaltene Anrufe vor (zuzüglich MwSt.). Am 30. August hatten schon etwa 200 Millionen europäische Verbraucher zum Eurotarif gewechselt. Viele Anbieter waren sogar schneller als vorgeschrieben und aktivierten den Eurotarif bereits im Juli oder August. Die ERG-Untersuchung zeigt auch, dass die Betreiber im Allgemeinen mit der Umsetzung der durch die EU-Roamingverordnung eingeführten neuen Transparenzvorschriften gut vorankommen.

„Wie vom europäischen Gesetzgeber beabsichtigt, ist der Eurotarif nun der Standardpreis für das Roaming innerhalb der EU,“ sagte die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Ich freue mich darüber, dass die Umstellung auf den Eurotarif dank der engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen sowie dank der großen politischen Unterstützung seitens des Europäischen Parlaments in diesem Sommer so reibungslos verlaufen ist. Ich stelle fest, dass es noch ein paar Probleme in Bezug auf die Transparenz einiger der neuen Roamingangebote gibt. Nach meinen heutigen Gesprächen mit der ERG und dem europäischen Verbraucherverband BEUC bin ich jedoch zuversichtlich, dass die nationalen Regulierungsbehörden diese Frage schnellstmöglich klären werden.“

Roberto Viola, der derzeitige ERG-Vorsitzende für 2007, und Dániel Pataki, der kommende ERG-Vorsitzende für 2008, erklärten: „Die ERG ist mit den ersten Ergebnissen bei der Umsetzung der Verordnung zufrieden. Der gemeinsam von Kommission und ERG begonnene Prozess enthält klare Vorgaben für die Branche, wie sie die Verordnung in die Praxis umsetzen soll, und hilft den nationalen Regulierungsbehörden bei der Überwachung der Aktivitäten. Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Harmonisierung in der Praxis funktionieren sollte.“

Die heute vorgestellte ERG-Roamingstudie vermittelt eine Momentaufnahme der frühen Umsetzungsphase der EU-Roamingverordnung (bis Ende August) sowie einen Überblick über die Verfügbarkeit des Eurotarifs. Sie beruht auf der Auswertung der Antworten auf einen Fragebogen, den die nationalen Regulierungsbehörden an die Anbieter von Auslandsroamingdiensten in der EU verschickt hatten.

Mehr als 80 % der Mobilfunknetzbetreiber in der EU sowie mehrere große europäische Diensteanbieter stellten dafür Daten zur Verfügung.
Abgesehen von ein oder zwei Ausnahmen zeigt die Studie in ganz Europa eine sehr gute Einhaltung der Vorgaben. Während sich in den ersten Wochen nach dem 30. Juli mehr als 3 Millionen Teilnehmer aktiv um den neuen Eurotarif bemühten, kamen viele Millionen weitere Kunden[1] automatisch in seinen Genuss, weil ihre Anbieter sie auf den Eurotarif als Standardtarif für den Sommer umstellten. In Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal stellten einige Betreiber ihre Kunden am 1. Juli auf den Eurotarif um, während ein Betreiber in Polen dies schon am 22. Juni tat (siehe IP/07/1202). Am 30. August war der Eurotarif weit verbreitet und konnte zu diesem Zeitpunkt von rund 200 Millionen Teilnehmern genutzt werden. Es kann damit davon ausgegangen werden, dass Ende September über 400 Millionen EU-Bürger den Schutz des Eurotarifs genießen.

Die Kommission hat die Umstellung auf den Eurotarif den ganzen Sommer durchweg genau verfolgt. Dabei war festzustellen, dass eine Reihe von Betreibern überall in Europa bereits Tarife anbieten, die unter den erlaubten Höchstsätzen des Eurotarifs liegen (49 Cent pro Minute für im Ausland getätigte Anrufe und 24 Cent für im Ausland erhaltene Anrufe, zuzüglich MwSt.). Den europaweit niedrigsten Eurotarif fand die Kommission in den Niederlanden (20 Cent sowohl für ausgehende als auch eingehende Anrufe), im Vereinigten Königreich (31,57 Cent für ausgehende und 12,63 Cent für eingehende Anrufe), Irland (32,23 / 15,70 Cent), Belgien (37,19 / 23,14 Cent) und Österreich (37,50 / 20,83 Cent). Damit scheint sich eine Stärkung des Wettbewerbs abzuzeichnen, auch wenn weitere Daten erforderlich sind, um zu sehen, ob weitere Betreiber diesem guten Beispiel folgen.

Der Studie der ERG zufolge gaben alle Mobilfunkbetreiber an, ihre Kunden innerhalb der Frist bis zum 30. Juli über die Verfügbarkeit des Eurotarifs informiert zu haben. Allerdings bearbeiten einige nationale Regulierungsbehörden noch Beschwerden der Verbraucher in Bezug auf mangelnde Transparenz bei einigen der Angebote. Ferner hat die Kommission Bedenken, dass ein Mobilfunkbetreiber in Belgien die Transparenzvorgaben der EU-Roamingverordnung nicht vollständig erfüllt hat. Dieser Betreiber verschickte in den letzen Julitagen eine SMS an seine Kunden, in der er mitteilte, dass sie automatisch am 30. September 2007 auf den Eurotarif umgestellt würden. Aus der SMS ging jedoch nicht hervor, dass die Kunden den Eurotarif auch eher hätten wählen können, nämlich zum 30. August – diese Information fand sich lediglich auf der Website des Anbieters. Die Kommission unterrichtete die ERG hiervon und forderte die belgische Regulierungsbehörde auf, sich der Sache anzunehmen.

Die Europäische Kommission und die ERG gehen nun gemeinsam zur nächsten Stufe der Überwachung der Anwendung der EU-Roamingverordnung über. Seit dem 30. September müssen die Kunden laut EU-Roamingverordnung bei jedem Grenzübertritt innerhalb der EU eine Preisinformation erhalten. Außerdem wird die Kommission für das Europäische Parlament einen Bericht erstellen, der Ende 2008 vorliegen soll. Darin wird die Kommission auf die Auswirkungen der Eurotarif-Einführung auf den Wettbewerb, auf die Frage, ob sich dadurch die nationale Preisgestaltung geändert hat, und auf die Preisentwicklung bei SMS- und Daten-Roamingdiensten eingehen. Die Kommission leitet nun verschiedene Untersuchungen über SMS- und Daten-Roamingdienste ein, während die ERG im Oktober mit ihrer umfangreichen Datenerhebung beginnen wird. Ein erster vollständiger ERG-Bericht an die Kommission wird dazu im Dezember erwartet.

Hintergrund:
Die neue EU-Roamingverordnung (die seit dem 30. Juni in Kraft ist) verpflichtet die Mobilfunkbetreiber dazu, ihren Kunden bis 30. Juli einen Eurotarif verfügbar zu machen und aktiv anzubieten (siehe IP/07/870). Die Tarifumstellung muss dann einen Monat, nachdem der Kunde den Eurotarif gewählt hat, oder ansonsten spätestens am 30. September 2007 erfolgt sein. Der Eurotarif begrenzt das Roamingentgelt pro Minute auf höchstens 49 Cent für im Ausland getätigte Anrufe und 24 Cent für im Ausland eingehende Anrufe (zzgl. MwSt). Der Eurotarif wird 2008 und 2009 weiter gesenkt werden.
 
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