Weitere Flexibilisierung beim Kindergeld ist fix  

erstellt am
03. 10. 07

 Bures: "Freie Wahl für Familien"
Eltern müssen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr vollen Betrag zurückzahlen
Wien (sk) - "Ich freue mich, dass wir mit der Novelle zur Flexibilisierung des Kindergelds ein sehr starres System der Vergangenheit modernisieren - und den Familien damit die Chance geben, zwischen mehreren Optionen zu entscheiden", betonte Frauenministerin Doris Bures zur Einigung über die Novelle zum Kindergeldgesetz, die am 03.10. im Ministerrat beschlossen wurde. Zusätzlich zu den bereits zur Wahl stehenden Bezugsvarianten von 30+6 Monaten und 15+3 Monaten gibt es nun auch die Variante 20+4. "Die erzielte Einigung", so Bures, "ermöglicht den Familien eine freie Entscheidung."

"Die Familien können jetzt entscheiden, wie sie das Kindergeld beziehen wollen: Kürzer mit einem höheren Bezug, oder länger mit einem geringerem Bezug - je nach Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, der privaten Lebenssituation und dem, was sie für ihre Kinder das Beste halten", zeigte sich Bures zufrieden. Gemeinsam mit ihrer Ministerkollegin Kdolsky bekräftigte Doris Bures, dass man auch die Väter motivieren wolle an der Entwicklung ihrer Kinder Anteil zu nehmen.

Eine Änderung gab es auch hinsichtlich der Zuverdienstgrenze. Die Familien müssen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr das gesamte Kindergeld, sondern nur mehr jenen Teil zurückzahlen, um den die Grenze überschritten wurde. Als "Wermutstropfen" bezeichnete es die Frauenministerin, dass weiterhin die Gerichte mit den Opfern der alten, starren Regelung befasst seien.

Positiv sei die neue Kindergeldvariante auch hinsichtlich des Wiedereinstiegs in das Berufsleben, erklärte Bures. "Bei dreißig Monaten Bezug des Kindergelds ist der Arbeitsplatz weg gewesen, bei zwanzig Monaten Bezug, wie es die neue Regelung ermöglicht, haben Frauen einen Rechtsanspruch, wieder in ihren Beruf zurückzukehren." Daher sei die Novelle zum Kindergeld in dieser Kombination mit dem Arbeitsrecht und dem Kindergeld "wirklich gelungen". Dieses Entgegenkommen den besonderen Lebensumständen von alleinerziehenden Frauen oder auch Männern gegenüber sei ihr sehr am Herzen gelegen, betonte Bures.

 

 Steibl: Familienministerin Kdolsky setzt sich im Interesse der Familien durch
SPÖ gibt Blockade auf - von SPÖ geforderte Arbeitszeitgrenze kommt nicht
Wien (övp-pk) - "Familienministerin Andrea Kdolsky hat sich im Interesse der Familien durchgesetzt", so ÖVP- Familiensprecherin Ridi Steibl zum Kompromiss beim Kinderbetreuungsgeld. Sie zeigt sich erfreut, dass Frauenministerin Bures und die SPÖ nun ihre Blockade aufgegeben haben und verweist auf die von der SPÖ geforderte Arbeitszeitgrenze, die nicht beschlossen wird.

Wie auch Familienministerin Andrea Kdolsky sieht Steibl im vorliegenden Kompromiss ein breites Maß an Flexibilisierung durch die drei Modelle:

  1. 30 plus sechs Monate mit 436 Euro monatlich
  2. 15 plus drei Monate mit 800 Euro monatlich
  3. 20 plus vier Monate mit 624 Euro monatlich
  4. Wie geplant beschlossen wird die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 Euro. Eine weitere Verbesserung ist die so genannte "Einschleifregelung": In Zukunft muss bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nur mehr der Differenzbetrag zurück bezahlt werden. "Damit werden Härtefälle von vornherein vermieden", so Steibl.

 

 Glawischnig: Kniefall der SPÖ
Reform geht an der Frauen-Sache vorbei
Wien (grüne) - "SP-Ministerin Bures hat sich ihre Kernforderungen wegverhandeln lassen", analysiert die Grüne Vizechefin Eva Glawischnig die Kindergeld-Einigung der Koalition. All jenen Frauen, denen durch Nachwuchs ein Karriereknick drohe, werde durch das Festhalten an der starren Zuverdienstgrenze, nicht geholfen. "VP-Ministerin Kdolsky hat sich zuletzt mit ihrer frauenfeindlichen Haltung durchgesetzt."

Auch bei den Alleinerzieherinnen habe Bures den Kürzeren gezogen. "Die beiden Alternativmodelle bringen Frauen ohne Partner nichts", kritisiert die Grüne. Schließlich halte die ÖVP auch an der Zweiklassen-Gesellschaft für Kinder fest. "Subsidiär Schutzbedürftigen steht weiterhin keine Leistung zu. Und das kommt ausgerechnet von der Partei, die auch in ihrem Perspektivenkatalog Kinder ganz groß schreiben will. Aber für die ÖVP sind eben nicht alle Kinder gleich viel wert", bemerkt Glawischnig bitter.

Insgesamt bedauert die stv. Grünen-Sprecherin, dass "die Chance, einen wirklich großen Wurf zu landen, nicht nur ausgelassen, sondern absichtlich ignoriert wurde". Der SPÖ attestiert Glawischnig einmal mehr Führungsschwäche. "Weiterhin gilt: Wo Gusenbauer-Regierung draufsteht, ist ÖVP-Politik drin."

 

Rosenkranz: Keine Weiterentwicklung
FPÖ fordert Abschaffung der Zuverdienstgrenze und Teilungsregelung; Gesetz bedarf keiner Steuerungs- oder Regelungsintrumente
Wien (fpd) - "Die Einigung beim Kinderbetreuungsgeld wird uns jetzt als Kompromiss verkauft. In Wirklichkeit ist es nicht einmal das", stellte die FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Barbara Rosenkranz fest. In den wesentlichen Fragen sei es zu keiner Verbesserung gekommen. Die Punkte, welche von den Freiheitlichen seit jeher kritisiert wurden, seien dieselben geblieben.

Von einer tatsächlichen Weiterentwicklung des Gesetzes könne keinesfalls die Rede sein. Rosenkranz übte dahingehend Kritik, dass beispielsweise der Bezug bei Kurzleistung einer 10-prozentigen Kürzung gegenüber der Langzeitleistung entspräche und, dass es seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes zu keiner inflationär angepassten Erhöhung des Betrages gekommen sei, was sich massiv auf die Kaufkraft der Familien auswirke.

Die FPÖ ist nach wie vor für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Genauso wie die Teilungsregelung seien dies Instrumente, um die Familien zu lenken. "Was wir aus freiheitlicher Sicht im Kinderbetreuungsgeld gar nicht brauchen sind Steuerungs- oder Regelungsintrumente", so Rosenkranz. "Die Zuverdienstgrenze und die Teilungsregelung gehören abgeschafft. Um den Familien wirklich eine Wahlfreiheit zu garantieren, fordern wir stattdessen eine Ausweitung der Bezugsdauer auf drei Jahre gekoppelt mit einer Verlängerung der arbeitsrechtlichen Karenz ebenfalls auf drei Jahre."

 

 Westenthaler: Kindergeld NEU bedeutet mindestens 600 Euro Verlust und geringere Zuverdienstgrenze
SPÖ Umfaller gegenüber familienfeindlicher ÖVP - BZÖ fordert Müttergehalt
Wien (bzö) - Als "peinlichen SPÖ-Umfaller gegen eine familienfeindliche ÖVP", sieht BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler die Koalitionseinigung beim Kindergeld. "SPÖ und ÖVP haben einen oberfaulen Kompromiss auf Kosten der Familien erzielt, der nichts bewegt, sondern mindestens 600 Euro Verlust und eine in Wahrheit gekürzte Zuverdienstgrenze bedeutet", so Westenthaler.

Der BZÖ Chef rechnet vor, dass eine Familien beim bisherigen 30monatigen Bezug 13.080 Euro erhalten hat. Bei 624 Euro für 20 Monate sind das nur mehr 12.480 Euro, also ein Minus von 600 Euro - bei 800 Euro für 15 Monate beträgt die ausbezahlte Summe 12.000 Euro also ein Verlust von 1.080 Euro. Wenn beide Partner das Kindergeld beziehen steigern sich hier die Kürzungen für die Familien von mindestens 720 bis zu 1.296 Euro. Zusätzlich wird auch die Zuverdienstgrenze statt abgeschafft sogar gekürzt. So hat es bis jetzt eine Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro gegeben, plus eine Härteklausel von 15 Prozent bei Überschreitungen, das bedeutet eine reale Grenze von 16.790 Euro. Bures und Kdolsky haben sich hingegen jetzt auf eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro ohne Härteklausel geeinigt, dass ist eine absolute Kürzung der Zuverdienstgrenze von 590 Euro pro Jahr.

"Familienschreck Kdolsky und Umfallerministerin Bures haben ihre Show beendet und die Familien zahlen drauf. Anstatt die unsinnige Zuverdienstgrenze abzuschaffen wird gekürzt und weiter abkassiert und zurückgefordert. Da ÖVP und SPÖ hier keinerlei Einsicht zeigen, wird das BZÖ mit seinen Klagen gegen die Rückforderungen die Zuverdienstgrenze vor Gericht zu Fall bringen und ein verbessertes Kinderbetreuungsgeld erzwingen", bekräftigt Westenthaler, der auch massiv kritisiert, dass alleinerziehende Mütter und Väter gegenüber Doppelbeziehern des Kindergeldes massiv benachteiligt sind und mindestens 2.000 Euro bis hin zu 2.616 Euro weniger Kinderbetreuungsgeld erhalten. Dies sei gerade bei Alleinerzieherinnen, die laut Sozialbericht am stärksten von Armut bedroht sind, ein blamables Armutszeichen der Regierung. "Das BZÖ fordert, Haushaltsmanagerinnen, denn nichts anderes sind die 480.000 nicht erwerbstätigen Mütter in Österreich, mit einem Mindestlohn finanziell abzusichern. Wenn es eine 726 Euro Mindestsicherung für Faulenzer gibt und ein Mindestlohn in der Höhe von 1.000 Euro beschlossen wird, dann fordert das BZÖ 1.000 Euro Mindestlohn als Müttergehalt. In Österreich darf keine Mutter mit weniger als 1.000 Euro im Monat leben müssen", fordert Westenthaler abschließend.

 

 Hochhauser: Dank Kindergeld "neu" Familie und Beruf besser vereinbar
Größere Wahlfreiheit bei Bezugsdauer und Höhe entspricht Forderung der Sozialpartner
Wien (pwk) - "Erfreut" ist die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Anna Maria Hochhauser, über die Einigung auf die Reform des Kindergeldes. Nach intensiven Verhandlungen sei es gelungen, den guten Entwurf der Familienministerin noch ein Stück weit zu verbessern. "Das Kindergeld ‚neu' ist weitaus flexibler und einfacher als die bisherige Rechtslage. Somit wird es nicht nur insbesondere für Frauen einfacher, Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen. Auch aus Sicht der Unternehmen, deren wichtigstes Kapital die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, stellen die Änderungen eine klare Verbesserung dar", betont Hochhauser.

Die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld kürzer zu beziehen und dafür monatlich einen höheren Betrag zu bekommen, sei ein wichtiger finanzieller Anreiz, damit insbesondere Frauen - ob unselbständig Beschäftigte oder Unternehmerinnen - schneller in den Beruf zurückkehren. Als besonders positiv strich die WKÖ-Generalsekretärin in diesem Zusammenhang hervor, dass mit der in letzter Minute inkludierten dritten Bezugsvariante - ein Kindergeldbezug von 20 + 4 Monate - ein Vorschlag der Sozialpartner aufgegriffen wurde. "Diese zusätzliche Wahlmöglichkeit hat für die Eltern den Vorteil, dass sie auch dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz nach der Karenz entspricht."

Als positiv wertet Hochhauser zudem die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 Euro. "Gerade in höher qualifizierten Berufen war es bisher schwer, neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld erwerbstätig zu sein. Denn besonders in leitenden, forschenden und beratenden Stellen ist den Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nur einige wenige Stunden zur Verfügung stehen, nicht gedient." Auch die Einschleifregelung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze sei ein Fortschritt, um unfaire Härten zu vermeiden.

"Alles in allem ist es gelungen, das Kindergeld so zu adaptieren, das es den Bedürfnissen der Familien, aber auch den Anforderungen der modernen Arbeits- und Wirtschaftswelt besser gerecht wird", stellt Hochhauser fest. Um die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten voll nutzen zu können, seien jedoch Änderungen bei der Betreuungsinfrastruktur nötig, erinnert die WKÖ-Generalsekretärin, deren besonderes Anliegen "Frau in der Wirtschaft" ist. "Mehr und besser zugängliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind ein unbedingtes Muss, und zwar in ganz Österreich. Gerade für Unternehmerinnen und Frauen in Führungspositionen geht es dabei auch um die Kinderbetreuung in Randzeiten."

Last but not least fordert Hochhauser die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten, etwa in Form eines Betreuungsprämienmodells. Demnach könnten 10 Prozent der Aufwendungen für Betreuungs- und Haushaltshilfen als Prämie auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben werden. "Diesem Thema muss sich die Regierung spätestens bei der für 2010 geplanten Steuerreform stellen." Bei der 2008 anstehenden Evaluierung des reformierten Kindergeldes sollte nach Ansicht der WKÖ eine stärkere Flexibilisierung der Bezugsdauer im Zentrum der Überlegungen stehen.

 

 Klein: AK begrüßt weitere Flexibilisierung beim Kinderbetreuungsgeld
24 Stunden Zuverdienst fehlt
Wien (ak) - Nur eine Variante mit 15 Monaten Bezugsdauer (18 Monate bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile) geht an der Realität des Kinderbetreuungsangebots und der Wünsche vieler Eltern vorbei. Vor allem für den Wiedereinstieg von Müttern würde es viel bringen, einen Anreiz zu schaffen, rechtzeitig vor dem Ende der arbeitsrechtlichen Karenz (2. Geburtstag des Kindes) an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Für Christoph Klein, Bereichsleiter für Soziales in der AK Wien, ist die Einigung der Regierung auf ein zusätzliches Modell der Flexibilisierung von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit dem Partner) daher ein großer Erfolg der Sozialpartner für ArbeitnehmerInnen, die die größte Gruppe beim Kindergeld ausmachen. Für erwerbstätige Eltern wird es damit leichter, in der kündigungsgeschützten Karenz zurückzukehren. Die AK verlangt aber noch ein zusätzliches Modell der Flexibilisierung von 24 Monate (+ 5 Monate bei Teilung mit dem Partner) mit 530 Euro. Dies wäre vor allem für jene von Vorteil, die mit dem Partner nicht teilen können oder wollen und damit Kinderbetreuungsgeld bis zum Karenzende beziehen könnten.

Klein bedauert aber, dass ein Zuverdienst bis zu 24 Stunden nicht vorgesehen ist. Gerade für gut qualifizierte Frauen stellt die derzeitige Geldgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ein Hemmnis dar. Das belegen die Daten der Statistik Austria zur durchschnittlichen Normalarbeitszeit pro Woche in Teilzeit nach Qualifikation. Teilzeitbeschäftigte Frauen in höherqualifizierten Tätigkeiten arbeiten durchschnittlich rund 23 Stunden, in führender Tätigkeit rund 25 Stunden. Eine Stundenanzahl, die sie ohne das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren mit der derzeitigen Zuverdienstgrenze nicht leisten können. Diese Gruppe würde von einer Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen der Zuverdienstgrenze und einer neuen Arbeitszeitgrenze, die bis zu einer 24-stündigen Teilzeit den Bezug von Kinderbetreuungsgeld gewährleistet, jedenfalls profitieren. Ihnen ist mit einer ausschließlichen Geldgrenze von 16.200 Euro nicht geholfen. Gut Qualifizierte, die in der Regel ein besonderes Interesse haben, den Kontakt zum Betrieb zu halten und ihre Qualifikation zu erhalten, müssen ihre Arbeitszeit auf ein Ausmaß reduzieren, das mit den Erfordernissen des Arbeitsplatzes nicht mehr in Einklang zu bringen ist und das sie betrieblich daher nicht durchsetzen können - das zeigt auch die Beratungspraxis. Die AK verlangt daher weiterhin, dass Kinderbetreuungsgeld dann gebührt, wenn entweder die Zuverdienstgrenze oder eine Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich erfüllt wird.

Außerdem sollten auch die Rückforderungen wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze für die Vergangenheit entschärft werden. Nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld, sondern maximal der Betrag, der über der Zuverdienstgrenze liegt, soll zurückgezahlt werden. Auch das müsste jetzt ins Gesetz aufgenommen werden.
 
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