Öffentlicher Start für umfassende Haushaltsreform  

erstellt am
15. 10. 07

Sitzung des Budgetausschusses mit Hearing
Wien (pk) - Im Parlament beginnen am 16.10. die Beratungen über eine grundlegende Reform des Bundeshaushaltsgesetzes. Geplant ist zunächst ein Hearing, das voraussichtlich öffentlich sein wird – voraussichtlich deshalb, weil die Zulassung der Öffentlichkeit erst zu Beginn der Sitzung beschlossen werden muss. Dass ein entsprechender Beschluss zustande kommt, wir aber nicht bezweifelt. Die Sitzung beginnt morgen, am 16. Oktober, um 9 Uhr im Sitzungssaal des Bundesrats. Die VertreterInnen der Medien sind – nach Maßgabe der Plätze – herzlich zu dem Hearing eingeladen.

Ziel der Reform, die in zwei Etappen ab 2009 bzw. 2013 umgesetzt werden soll, ist es, die Budgetpolitik verbindlich auf mehrere Jahre auszurichten sowie die Zielbestimmungen und die Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes neu zu fassen. Zentrales Instrument für die mittelfristige Budgetsteuerung soll in Hinkunft ein auf vier Jahre ausgerichteter, verbindlicher Finanzrahmen sein. Ein "Bundesfinanzrahmengesetz" soll in komprimierter Form die wesentlichsten Eckpunkte der Budgetpolitik wie Schwerpunktsetzungen und grundsätzliche Personalplanungen vorgeben und im Vorhinein Ausgabenobergrenzen für fünf Politikbereiche ("Rubriken") fixieren: Recht und Sicherheit; Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie; Bildung, Forschung, Kunst und Kultur; Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt; Kassa und Zinsen. Innerhalb der Rubriken ersetzen "Untergliederungen" die bisherigen "Kapitel". Die jeweiligen Budgets müssen sich dann innerhalb des Finanzrahmens bewegen und in den Stellenplänen müssen Obergrenzen für die Vollbeschäftigtenäquivalente eingehalten werden.

Ändern wird sich auch der zeitliche Ablauf. Im Regelfall soll der Finanzrahmen jeweils im Frühjahr - auf der Grundlage eines alljährlich bis 30. April von der Regierung vorzulegenden Gesetzentwurfes - vom Nationalrat beschlossen oder geändert werden. Die Detailaufteilung der für jedes Ressort zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt im darauffolgenden Herbst mit dem Bundesfinanzgesetz. Überschreitungen des Bundesfinanzrahmens sind nur im Verteidigungsfall oder bei "Gefahr im Verzug" - im Einvernehmen zwischen Regierung und Budgetausschuss - möglich.

Der Finanzrahmen tritt im Bundeshaushaltsgesetz an die Stelle des unverbindlichen "Budgetprogramms" und soll künftig durch einen "Strategiebericht" erläutert werden. Dieser Bericht soll die Voraussetzungen und Annahmen sowie Ziele, Prioritäten und Ausgabenschwerpunkte der Regierung darlegen. Die konjunkturstabilisierende und antizyklische Wirkung des Bundeshaushalts soll durch variable Ausgabenobergrenzen in konjunktursensiblen Bereichen sichergestellt werden: In wirtschaftlich günstigen Jahren soll weniger Geld ausgegeben werden als in Zeiten eines Abschwunges.
 
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