Kommission will leichteren Zugang der Öffentlichkeit zu Finanzdaten börsennotierter Gesellschaften  

erstellt am
15. 10. 07

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, ein elektronisches Netz zu schaffen, das die nationalen Register zur Speicherung von Finanzdaten börsennotierter Gesellschaften miteinander verbindet. Die Umsetzung dieser Empfehlung würde den Zugang der Anleger zu historischen Informationen über Ergebnis und Finanzlage von Unternehmen sowie über Änderungen bei größeren Beteiligungen erleichtern.

Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Informationen über Unternehmen müssen rascher und einfacher zugänglich sein. Die Anleger benötigen über einen einzigen Link einen leichten elektronischen Zugang zu Finanzdaten börsennotierter Gesellschaften in der gesamten EU.“

Nach der Richtlinie über die Transparenzpflichten börsennotierter Gesellschaften (2004/109/EG) müssen die Marktteilnehmer über einen auf nationaler Ebene von den Mitgliedstaaten eingerichteten zentralen Speicher stets Zugang zu den vorgeschriebenen Finanzdaten von Unternehmen haben.

In ihrer nun vorgelegten Empfehlung ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, die notwendigen Schritte zur Vernetzung ihrer Zentralspeicher in die Wege zu leiten. Dieser Netzverbund sollte elektronisch sein und seine Mitglieder in Sachen Sicherheit, Zuverlässigkeit der Informationsquelle, Zeiterfassung und Benutzerfreundlichkeit zu gewissen Mindeststandards verpflichten. Dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) soll laut Empfehlung beim Start dieses elektronischen Netzes eine zentrale Rolle zukommen.

Darüber hinaus wird der CESR ersucht, bis September 2010 über die künftige Entwicklung dieses europaweiten Netzes nachzudenken. Langfristiges Ziel würde es sein, für die Anleger (und andere interessierte Kreise) eine einzige Anlaufstelle für die vorgeschriebenen Finanzdaten börsennotierter Gesellschaften zu schaffen.

Die Kommission wird die Umsetzung dieser Empfehlung überwachen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bewerten.
 
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