Asyl und Zuwanderung  

erstellt am
12. 10. 07

Stellungnahme von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
Nicht das Trennende in den Vordergrund stellen, sondern konsensfähige Positionen suchen
Wien (hofburg) - "Ich bin mir der Schwierigkeiten, die mit Problemen der Asylgewährung und der Zuwanderung nach Österreich verbunden sind und der kontroversiellen Positionen, wie sie nicht zuletzt auch in der Parlamentsdebatte oder in Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu diesen Fragen sichtbar werden, voll bewusst", sagte Bundespräsident Dr. Heinz Fischer am 11.10.

"Dennoch sollten wir bemüht sein, bei diesen ins Grundsätzliche gehenden Fragen nicht das Trennende in den Vordergrund zu stellen, sondern konsensfähige Positionen zu suchen.

Ausgangspunkt muss sein, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und ein Rechtsstaat bleiben muss. Das bedeutet aber nicht nur, bindende Gesetzesbestimmungen zu beachten, sondern auch die in den Gesetzen vorhandenen Spielräume, wie z.B. die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, in fairer Weise anzuwenden. Und es bedeutet weiters, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und die sonst bestehenden Grundrechtsnormen Richtschnur unserer Politik sein müssen.

Aufsehenerregende Einzelfälle, die besondere Aufmerksamkeit finden, ändern nichts daran, dass es um tausende Fälle und daher auch um tausende Schicksale von Menschen geht, für die Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit existieren muss.

Die Einrichtung eines eigenen Asylgerichtshofes, wie sie zuletzt auch vom Nationalrat gefordert wurde, ist zu begrüßen. Aber auch darüber hinaus gehende Bemühungen um eine Beschleunigung der anhängigen Verfahren sind notwendig.

Ich bin persönlich überzeugt, dass auch der "Faktor Zeit" eine große Rolle spielt. Und dass ein großer Unterschied besteht, ob jemand, der sich um Aufenthalt in Österreich bemüht, seit 6 Monaten oder bereits 6 Jahre in unserem Land lebt. Es wäre klug zu prüfen, ob es nicht letzten Endes wesentlich mehr Vorteile als Nachteile brächte, wenn z.B. Personen, deren Verfahren bereits aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2000 anhängig ist (also gewissermaßen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammt), und die unsere Sprache sprechen, Arbeit gefunden haben und sich auch sonst voll integriert haben, in der Regel Abschiebung nicht mehr fürchten müssen. Damit könnten viele Härtefälle vermieden werden und die daraus entstehende administrative Entlastung der Behörden könnte für eine umso raschere Erledigung aller anderen anhängigen Verfahren genutzt werden.

Ich setze Vertrauen in die Fähigkeit unserer Behörden, die bestehenden Gesetze in menschenrechtskonformer Weise zu vollziehen und ich setze Vertrauen in die gesetzgebenden Körperschaften dort, wo es sich als sinnvoll und zweckmäßig erweist, zum gegebenen Zeitpunkt eine Weiterentwicklung der Rechtslage in Angriff zu nehmen.

Ich gehöre einer Generation an, die nicht vergessen hat, dass es Zeiten gegeben hat, wo auch Österreicher und Österreicherinnen in anderen Ländern Aufnahme gesucht und gefunden haben.

Gemeinsam sollten wir an unseren guten Traditionen gegenüber Menschen in Not festhalten."

 

 Hatzl: Bundespräsident Fischer zeigt einen richtigen Weg!
Wien (rk) - Ein kluger, richtiger, wichtiger Beitrag in der aktuellen Diskussion bezüglich Aufenthaltgenehmigungen ist die Aussage von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, stellte der Wiener Landtagspräsident Johann Hatzl am 11.10. fest. Bundespräsident Fischer hat recht, am Höhepunkt der politischen Auseinandersetzung in der aktuellen Aufenthaltsdebatte eine politische Lösung, die besonders humanitären Überlegungen entspricht, auch zu zeigen. Solche Aussagen muss man von einem aktiven Bundespräsidenten erwarten und die Politik tut gut daran, möglichst rasch diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen.

 

 Kössl: Bundesregierung, Nationalrat und Österreicher wollen kein Bleiberecht
Wien (övp-pk) - "Überrascht" ist ÖVP-Sicherheitssprecher Günther Kössl über die Aussagen von Bundespräsident Fischer. "Denn sowohl die Bundesregierung als auch der Nationalrat wollen kein Bleiberecht", erinnert der Mandatar an den Regierungsbeschluss im Ministerrat vorige Woche sowie an den gestrigen Beschluss im Nationalrat. "Die Regierung und der Nationalrat haben sich klar gegen ein Bleiberecht ausgesprochen, egal ab wie vielen Jahren", so Kössl.

"Auch die Österreicher wollen kein Bleiberecht", betont Kössl und verweist auf die heute in der "Kronenzeitung" veröffentlichte Umfrage von "market", derzufolge nur 16 Prozent für ein Bleiberecht sind und 74 Prozent dagegen. Dieser Umfrage nach sind sogar 42 Prozent der Bevölkerung für eine Verschärfung der bestehenden Gesetze", so Kössl.

"Dass sich der Bundespräsident angesichts dieser Verhältnisse für ein Bleiberecht ab sieben Jahren ausspricht, ist verwunderlich", betont der Sicherheitssprecher abschließend.

 

 Weinzinger: Bundespräsident hat das Problem verstanden
Wien (grüne) - "Wenigstens Bundespräsident Heinz Fischer hat das akute Problem erkannt. Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundespräsident dem Vorstoß der Grünen in Richtung Bleiberecht anschließt. Fischer liefert einen wichtigen Beitrag in der Diskussion, die endlich auch von Seiten der SPÖ und der ÖVP in Richtung Voraussetzungen und Verfahren eines Bleiberechts gehen müssen", erklärte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger. "Es ist zu hoffen, dass damit vor allem die SPÖ zur Vernunft kommt. Die Grünen haben den bisher einzigen Gesetzesantrag für ein Bleiberecht vorgelegt und stehen jedenfalls für Verhandlungen im Parlament zur Verfügung."

ÖVP setzt Winkelzüge im Fall Zogaj fort
Die Winkelzüge der ÖVP im Fall Zogaj gleichen einer Groteske. "Bereits bisher hätten Aufenthaltsdauer und Integrationsgrad bei humanitären Aufenthalten Entscheidungsgrundlage sein müssen. Die Darstellung von Pühringer und Platter sind daher schlicht falsch und dienen nur dazu, die ÖVP und den Innenminister aus dem Eck zu bringen." Sollte dies Arigona Zogaj zu einem humanitären Aufenthalt verhelfen, wäre das erfreulich. "Klar ist, dass eine Trennung der Familie nicht in Frage kommt. Die Familie soll in Österreich gemeinsam leben dürfen. Das war auch die klare Botschaft von Arigona", so Weinzinger. All das beweist nur neuerlich, dass es ein rechtsstaatliches und transparentes Verfahren für solche Situationen geben muss.

 

 Weinzinger: FPÖ fordert DNA-Analyse bei Familiennachzug
Wien (fpd) - Die FPÖ fordert den Einsatz der DNA-Analyse als Grundlage für einen Verwandtschaftsnachweis beim Familiennachzug zur Immigrationskontrolle. "Menschen, die vorgeben, dass sie zu Hause verfolgt werden, kommen zu uns. In der Realität sind das aber nur Ausnahmefälle und das Asylrecht darf nicht missbraucht werden", so der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, NAbg. Lutz Weinzinger.

Der FPÖ-Landesparteiobmann verwies in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Entschließungsantrag, den die FPÖ in der gestrigen Sondersitzung des Nationalrates zum Thema Bleiberecht eingebracht hat. "Das bekannteste Anwendungsgebiet der DNA-Analyse ist die Verbrechensaufklärung und damit verbunden die Feststellung der Identität einer Person, doch das generelle Einsatzgebiet ist um einiges weiter und vielschichtiger. Auch im medizinischen Bereich kommt die DNA-Analyse zum Einsatz, etwa bei der Feststellung von Krankheiten und deren Ursachen. "Und bei der Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen nimmt der DNA-Test einen hohen Stellenwert ein", so Weinzinger.

"Gerade die Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Analyse sollte im Asyl- und Fremdenwesen in Zukunft Eingang finden. Der Familiennachzug, seit jeher ein großes Problem der österreichischen Fremdenpolitik, bietet ein perfektes Gelände zur Anwendung der DNA-Tests. Im Asyl- und Fremdenwesen wird leider von manchen fremden Antragstellern gelogen und betrogen. Die Papiere werden vernichtet, das Alter ändert sich, die Namen ebenso und die Herkunftsländer wechseln nach Bedarf. Genauso sind die Probleme auch mit den Familien.

Weinzinger erinnerte daran, "dass in Frankreich seit geraumer Zeit über den Einsatz von DNA-Tests als Verwandtschaftsnachweis zur Immigrationskontrolle diskutiert wurde. Der französische Senat hat diesen Tests nun als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zugestimmt." Laut der Tageszeitung "Die Presse" vom 5. Oktober 2007 war der Grund für diese Regelung, "dass die praktisch inexistenten oder unzuverlässigen Zivilstandsregister mancher afrikanischer Herkunftsländer von Zuwanderern nicht genügten".

DNA-Analysen müssen in Zukunft in Österreich eine generelle Voraussetzung für den Familiennachzug werden und somit für die nach Österreich wollenden Familienangehörigen verpflichtend sein. Die Kosten für den DNA-Test trägt natürlich der nachziehende Fremde", bekräftigte Weinzinger.

 

 Grosz: Fischer hat Asylgesetz protestlos unterschrieben
Wien (bzö) - Als "unübliche und unnötige Einmischung des Bundespräsidenten in die Tagespolitik", bezeichnet BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz die Empfehlung von Bundespräsident Fischer ein generelles Bleiberecht einzuführen. "Der Bundespräsident beschädigt mit einer immer stärkeren Einmischung in die Tagespolitik seine Autorität und was schlimmer wiegt sein Amt. Fischer fungiert nicht wie einst Bundespräsident Kirchschläger überparteilich und mahnend, sondern seine linke Schlagseite wird immer ausgeprägter", bedauert Grosz.

Der BZÖ-Generalsekretär erinnert auch daran, dass Fischer in seiner Rolle als Bundespräsident die derzeitigen Fremdengesetze protestlos mit unterschrieben hat. "Wenn der Herr Bundespräsident jetzt ein generelles Bleiberecht für Asylwerber fordert, dann ist es sehr seltsam, dass das Staatsoberhaupt sich gegen die selbst unterzeichneten derzeitigen Gesetze seines Landes wendet, Anlassgesetzgebung befürwortet und die notwendige Überparteilichkeit verlässt", so Grosz abschließend.
 
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